FE 05.0211/2021/EGB - Behandlung veränderlich fester Gesteine mit Bindemitteln Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 05.0211/2021/EGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 05.0211/2021/EGB - Behandlung veränderlich fester Gesteine mit Bindemitteln
FE 05.0211/2021/EGB - Behandlung veränderlich fester Gesteine mit Bindemitteln
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Veränderlich feste Gesteine stellen besondere Anforderungen an die erdbautechnische Verwendung. Entsprechend werden in den ZTV E-StB erhöhte Anforderungen an die Verdichtung gestellt. Hinsichtlich der Bindemittelbehandlung sind veränderlich feste Gesteine bedingt geeignet. Bisher liegen aber keine quantifizierbaren Erkenntnisse vor, in welchem Umfang bei einer Behandlung mit Bindemitteln die Wasserempfindlichkeit und die Veränderlichkeit verringert werden können. Dies ist im Rahmen des Forschungsvorhabens grundlegend zu untersuchen. Nach bisherigem Kenntnisstand sollte bei veränderlich festen Gesteinen eine qualifizierte Bodenverbesserung nach den Kriterien der ZTV E-StB durchgeführt werden. Anhand der Ergebnisse des Forschungsvorhabens soll hierzu eine Beurteilung erarbeitet werden. Gesamtziel des Forschungsvorhabens ist es, die Verdichtungsanforderungen und die Anwendungsgrenzen bindemittelbehandelter veränderlich fester Gesteine im erdbautechnischen Regelwerk zukünftig zu präzisieren. Hierzu ist es erforderlich, ergänzende Untersuchungsmethoden zur Beurteilung einer Verringerung der Veränderlichkeit im verdichteten Zustand zu entwickeln und in die Beurteilung einzubeziehen. Kenntnisse zur veränderlichen Festigkeit eines Erdbaustoffs nach einer Bindemittelbehandlung sind erforderlich, um die Nachhaltigkeit und hier insbesondere die Dauerhaftigkeit entsprechend hergestellter Erdbauwerke umfassend zu beurteilen und zielführende Verdichtungsanforderungen festzulegen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1 Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung des Themenfeldes zu veränderlich festen Gesteinen - nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste 1 zu Anforderung Nr. 1).
Nr. 2 Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung des Themenfeldes zu Bodenbehandlungen mit Bindemitteln - nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste 2 zu Anforderung Nr. 2).
Nr. 3 Laborausstattung für die Untersuchung von veränderlich festen Gesteinen mit Bindemitteln - nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung (formlos).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.