Freianlagenplanung LP 6-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5002-266-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung LP 6-9
Außenanlagenplanung LP 6 - LP 9
51061 Köln Nordrhein-Westfalen
Der Rat der Stadt Köln hat mit seinem Beschluss vom 6.9.2017 zur Vorlagen-Nummer 2321/2017 die Errichtung eines neuen Schulgebäudes sowie einer 6.fach Sporthalle für die Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln festgelegt.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen Planung/Objektüberwachung der Freianlagen (Leistungsphasen 6 bis 9) für die Baumaßnahme, 2. bis 4. Bauabschnitt". Die zu vergebenden Leistungen waren bereits an ein Planungsbüro vergeben, jedoch müssen diese Leistungen nunmehr erneut vergeben werden.
optionale Leistung in der Leistungsphase 7 als
Besondere Leistung: Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Soweit der Bieter eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder dem vergleichbaren
Register des Heimatlandes des Bieters (gegebenenfalls in Kopie).
b) Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123, 124 GWB; hierzu kann das den
Vergabeunterlagen beigefügte Dokument verwendet werden.
c) Eigenerklärung des Bieters zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 auf dem
Formular 523 EU des VHB NRW, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. (20220411-Eigenerklaerung-NRW-Sanktionen-EU (1).pdf)
a) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei Jahre 2019, 2020 und 2021 gemäß § 45 Absatz 4
Nummer 4 VgV.
b) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im
Auftragsfall.
Zu a) Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz des Bieters in den letzten drei Jahren von Euro 300.000 jährlich.
Zu b) Deckungssummen von Euro 3 Millionen für Personenschäden und von Euro 3 Millionen für Sach- und sonstige Schäden (2-fach
maximiert pro Versicherungsjahr).
Hinweis: Nimmt der Bieter im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren
(§ 47 Absatz 3 VgV).
a) Nachweis von Referenzprojekten im Bereich Freianlagenplanung der letzten fünf Jahre gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV. Der Bieter muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei einseitig bedruckten DIN A 4-Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angabe der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner (mit Telefonnummer,, Adresse und E-Mail-Adresse), Planungs- und Realisierungszeitraum und Projektumfang beziehungsweise Kosten.
b) Erklärung zur personellen Ausstattung gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 8 VgV: Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren (2019,
2020, 2021) beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
Zu a): Mindestens zwei Referenzprojekte Freianlagen bei Bauvorhaben von Bildungsreinrichtungen, Freizeit- oder Sportanlagen oder öffentlichen Flächen mit einer Größenordnung von jeweils mindestens Euro 1 Million (Kosten gemäß Kostenfeststellung, Kostengruppe 500 nach DIN 276-1: 2008-12).
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]