FE 03.0616/2021/DGB - Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0616/2021/DGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0616/2021/DGB - Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder
FE 03.0616/2021/DGB "Empfehlungen für Lichtsignalprogramme mit getrennter Signalisierung für abbiegende Kraftfahrzeuge und geradeausfahrende Fahrräder"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
An hochbelasteten innerörtlichen Knotenpunkten im Hauptverkehrsstraßennetz (oft Bundes- und Landesstraßen) entstehen beim Abbiegen an Knotenpunkten mit Lichtsignalanalgen bei geneinsamer Freigabe des Abbiege- und des Rad-/Fußverkehrs häufig Konfliktsituationen, welche zu Unfällen unter Beteiligung von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden führen können. Mehr als die Hälfte aller Radverkehrsunfälle mit Personenschaden an signalisierten Knotenpunkten sind auf solche Konflikte zurückzuführen. Entsprechende Unfallhäufungen finden sich hierbei meist an großen Knotenpunkten mit mehreren Fahrstreifen in den Zufahrten. Durch eine zeitlich getrennte Freigabe des Abbiegeverkehrs und des Rad-/Fußverkehrs können entsprechende Unfälle vermieden werden. Die dafür in der Regel erforderlichen zusätzlichen Phasen im Signalprogramm können jedoch negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden am Knotenpunkte haben. Dabei hat auch die Führungsform des Radverkehrs einen erheblichen Einfluss. Derzeit existieren keine Erkenntnisse wie groß diese Auswirkungen tatsächlich sind und mit welchen signaltechnischen Maßnahmen auch bei getrennter Signalisierung eine ausreichende Leistungsfä-higkeit bei akzeptablen Wartezeiten gewährleistet werden kann.
Ziel des Forschungsprojektes ist die Erarbeitung von Empfehlungen für den Einsatz und die möglichst leistungsfähige Gestaltung von Signalprogrammen mit signaltechnisch gesicherter Führung rechtsabbiegender Verkehrsströme.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung und Bewertung von LSA-Steuerungen innerorts,
nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
2) Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Modellierungen und in der Simulation des Verkehrsablaufs in wissenschaftlichen Untersuchungen,
nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.