Rahmenvertrag Software BMC + Flexera Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2021-0116
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software BMC + Flexera
Rahmenvereinbarung für Softwarepflege für Produkte des ITZBund im Bereich Flexera Software Produkte
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung von Softwarepflegeleistungen für die bereits im Einsatz befindlichen Produkte des Herstellers Flexera Software (Flexera FlexNet Manager). Optional ist eine zeitlich befristete Überlassung weiterer Produkte (Flexera FlexNet Manager) und entsprechender Softwarepflegeleistungen vorgesehen.
weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung sowie Vergabeunterlagen
Die Rahmenvereinbarung umfasst eine Vertragslaufzeit von insgesamt 3 (drei) Jahren zzgl. der einmaligen Verlängerungsoption um max. 1 (ein) weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1:
Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2:
Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3:
Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4:
Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen in Anlage "Anschreiben und Bietererklärung", weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informatio-nen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 7:
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz von mindestens 650.000,00 EUR (netto) erwirtschaftet hat.
Im Falle einer Bietergemeinschaft liegt der Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft vor.
Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) ist der Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre des oder der Nachunternehmen(s) angegeben worden.
EA 8:
Vergleichbare Projektreferenz:
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der "Softwarepflege für Produkte des Herstellers Flexera Software" sollen die Rahmendaten von mindestens zwei (2) bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projektreferenz dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "Softwarepflege für Produkte des Herstellers Flexera Software" und die Leistungserbringung innerhalb des Referenzprojektes mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
- die Übernahme von Softwarepflegeleistungen zu einer dem Auftraggeber vergleichbaren IT-Servicemanagement-Installation basierend auf Produkten des Herstellers Flexera Soft-ware, die mindestens umfasst:
o 75.000 Lizenzen für Flexera FlexNet Manager for Clients
sowie
- die Erbringung der Softwarepflegeleistungen mit deutschsprachigem Support.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens). Zum Nachweis ist das Formblatt "Unternehmensreferenzbogen" in entsprechender Anzahl zu nutzen.
EA 9:
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er/sein Unternehmen über eine gültige "Unternehmenspartnerschaft mit dem Hersteller Flexera Software" verfügt, aus der hervorgeht, dass er in der Lage ist die Softwarepflege und den Support zu Flexera Software-Applikationen nach Maßgabe des Softwareherstellers zu erbringen.
Die Einreichung eines geeigneten Nachweises, aus der die o.g. Partnerschaft/Zertifizierung hervorgeht, ist zwingend erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen..