Prüfung der Eigenwasserversorgungsanlagen im Kreis Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-53-05-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Eigenwasserversorgungsanlagen im Kreis Steinfurt
Das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt beabsichtigt die Besichtigung, Beprobung und Wasseruntersuchung von ca. 4.540 Kleinanlagen im Kreis Steinfurt für die Jahre 2023 - 2025 an eine vom Land NRW bestellte Trinkwasseruntersuchungsstelle zu vergeben.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Alle Städte und Gemeinden im Bereich des Kreises Steinfurt
Das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt beabsichtigt die Besichtigung, Beprobung und Wasseruntersuchung von ca. 4.540 Kleinanlagen im Kreis Steinfurt für die Jahre 2023 - 2025 an eine vom Land NRW bestellte Trinkwasseruntersuchungsstelle zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
Die Allgemeine Erhebung laut Leistungsbeschreibung darf nur von Personen durchgeführt werden, die vorher an einer ca. 4-Stündigen Schulungsmaßnahme des Kreises Steinfurt teilgenommen haben. Für diese kostenfreie Schulung sind diese Personen vom Bieter freizustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sommer 2025
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29W85
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüberdem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristzur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.