Übernahme und Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: SS220823GD01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
GELSENDIENSTE beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen (AVV-Nr. 150101, 191201, 200101). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2025.
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
Annahme, Bereitstellung und Verwertung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen gemischt eingesammelten Papier-, Pappe- und Kartonagenabfällen wie in den Gelsenkirchener Sammelsystemen (Depotcontainer, Wertstoffbehälter/blaue Tonne, Wertstoffhöfe, gewerbliche Anfallstellen) gesammelt. Die Papier-, Pappe- und Kartonagenabfälle umfassen die AVV-Nr. 150101, 191201, 200101.
Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 (Grundlaufzeit + Verlängerung) mit insgesamt 40.200 t angenommen. Die tatsächlich anfallenden Mengen können Schwankungen unterliegen.
Hinsichtlich der Durchführung sämtlicher abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die daraus resultierenden Regelungen einzuhalten.
Bei der Entscheidung über die Vergabe werden folgende Zuschlagskriterien berücksichtigt:
- Preis
- ./. Malus für Entfernung
Für die Berechnung eines Malus wird die Summe der Fahrtstrecke vom Mittelpunkt des Gelsenkirchener Stadtgebietes (Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee) zur Übernahme-/ Verwertungsanlage und zurück zugrunde gelegt. Für diese Gesamtstrecke geht jeder Kilometer Fahrstrecke mit 0,42 EUR je Mg in die Wertung ein.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr bis zum 31.12.2025, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.06.2024 gegenüber dem Auftragnehmer kündigt.
Für den Zeitraum der Vertragsverlängerung können beide Vertragsparteien einmalig eine Preisanpassung vereinbaren. Der gewünschte neue Preis muss jedoch spätestens sechs Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Vertragspartner schriftlich begründet mitgeteilt werden. Können sich die Vertragsparteien nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Preisanpassungswunsches auf einen neuen Preis einigen, endet der Vertrag - ungeachtet einer ggf. nicht erfolgten Kündigung gemäß dem vorstehenden Absatz - automatisch zum 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
Die Deckungssummen der Versicherungen müssen je Schadensfall mindestens betragen und für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit haben:
- Personenschäden 3.000.000,00 EUR
- Sachschäden 3.000.000,00 EUR
- Vermögensschäden 3.000.000,00 EUR
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das gesamte Unternehmen
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage bzw. für einen Übergabepunkt für die Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen.
- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG
vorliegt.
- Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n).
- Zertifizierung der Verwertungsanlage nach EN ISO 9001 in der aktuellen Version.
- Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Entsorgungsmenge (mind. 80 % vom Gesamtvolumen) innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben.
- Darstellung des Entsorgungsweges der zu übernehmenden Abfälle.
- Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten.
- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss wegen der Anlieferung mit Abfallsammelfahrzeugen in einem Radius von höchstens 20 km um den Mittelpunkt des Gelsenkirchener Stadtgebietes (Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee) liegen.
- Die Ermittlung der tatsächlichen Streckenlänge in Kilometer ist vom Bieter über google maps durchzuführen, und ist mittels eines Kartenausdrucks mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie an bestimmten Samstagen (feiertagsbedingte Verschiebung der Abfuhr im Holsystem, s. u.) von 6:00 Uhr bis 15.00 Uhr) zur Übernahme der Papier-/Pappe-/Kartonagenabfälle zur Verfügung stehen
- Die Anfahrt muss über öffentliche bzw. entsprechend ausgebaute Straßen uneingeschränkt gewährleistet und möglich sein. Die gesamte Fahrfläche der Übernahme-/Entsorgungsanlage muss so ausgebaut sein, dass eine problemlose Befahrung mit Sammel- bzw. Transportfahrzeugen und Containerzügen von GELSENDIENSTE möglich ist.
- Die Abladestelle für die gesammelten Papier-/Pappe-/Kartonagenabfälle muss zur Sicherung der Qualität witterungsgeschützt (mindestens überdacht) sein. Für ein zügiges Abladen ist eine durchgängig lichte Höhe des Daches von mindestens 7,5 m erforderlich.
- Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass eine Entladung der im Rahmen dieser Ausschreibung zur Anlieferung berechtigten bzw. benannten Sammel- und Transportfahrzeuge inkl. Eingangs- und Ausgangsverwiegung innerhalb von ca. 20 Minuten durchgeführt wird.
- Die Betriebs- bzw. Benutzungsordnung muss Einmannbetrieb der Anlieferfahrzeuge zulassen.
- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss so dimensioniert sein, dass die Sammel-/Transportfahrzeuge und Containerzüge von GELSENDIENSTE ohne Rückwärtsfahrt die Abladestelle auf der Übernahme-/Entsorgungsanlage erreichen können oder der Betreiber der Übernahme-/Entsorgungsanlage hat qualifizierte Einweiser zur Verfügung zu stellen. Als Rückwärtsfahrt ist nicht das Zurückstoßen zu verstehen, bei der das Fahrzeug eine wenige Meter umfassende Strecke zurücksetzt, um die Ladung (hier PPK) an der unmittelbaren Abladestelle abzuladen.
- Am Übergabepunkt muss eine geeichte LKW-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Mg mit mindestens einer Länge von 12 m vorhanden sein.
- Die Beladung Fahrzeuge des/der von dem/den Dualen System/en beauftragten Transportunternehmen muss durch Beschäftigte der Übernahme-/Entsorgungsanlage mit geeignetem Ladegerät erfolgen und ist hinsichtlich der Vorlaufzeiten zwischen Auftragnehmer und dem/den Dualen System/en abzustimmen. Die Verladezeit soll einschließlich Ein- und Ausgangsverwiegung je 25 Mg 50 Minuten nicht überschreiten.
- Die Erstellung der laufenden Mengenstromnachweise unter Berücksichtigung der Vorschriften und Vorgaben der dualen Systeme sind so zu führen, dass GELSENDIENSTE die Möglichkeit hat, die anteiligen Verkaufsverpackungen, die nicht von den Dualen Systemen selbst verwertet werden, nach den Vorgaben der dualen Systeme anzuzeigen beziehungsweise abzurechnen.
- Die Kommunikation in deutscher Sprache in Wort und Schrift ist verbindlich.
Der AN hat für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft
(Bankbürgschaft) in Höhe von 10% der Netto-Auftragssumme eines
Jahres (Basis: Mindestpreis) dem AG zu übergeben.
Die Bürgschaft ist zur Sicherung sämtlicher sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Schadensersatz zu leisten.
Die Netto-Auftragssumme errechnet sich aus dem vereinbarten Vergütungsmindestpreis, multipliziert mit der für ein Jahr geschätzten Gesamtmenge von 8.240 Mg (13.400 Mg ./. 38,5 % Anteil Duale Systeme).
Diese Vertragserfüllungsbürgschaft, für die der AN die Kosten trägt, ist für die gesamte Laufzeit aufrecht zu erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2024; bzw. sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2025
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DBV6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html