Objektwachschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/WS-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektwachschutz
Um den Bewohnern unserer Wohnheime auch außerhalb der Hausmeisterdienstzeiten einen Ansprechpartner zur Sicherheit der Wohnanlage zu bieten und damit das Sicherheitsgefühl zu stärken, suchen wir einen Wachschutzdienstleister.
220601.2.Heidelberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Studierendenwerk Heidelberg bietet Studierenden optimale Rahmenbedingungen für die Hochschulausbildung. Rund 600 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und etwa 300 studentische Hilfskräfte des Studierendenwerks richten all ihre Leistungen auf die Bedürfnisse der Studierenden aus.
Um den Bewohnern unserer Wohnheime auch außerhalb der Hausmeisterdienstzeiten einen Ansprechpartner zur Sicherheit der Wohnanlage zu bieten und damit das Sicherheitsgefühl zu stärken, suchen wir einen Wachschutzdienstleister für den Standort Heidelberg. Gegenstand der Dienstleistung sind insbesondere die Sicherheits-, Kontroll- und Informationsdienste in unseren Wohnheimen und auf dem dazugehörenden Grundstück, insbesondere durch Maßnahmen hinsichtlich der Unterlassung von ruhestörendem Lärm, innerhalb der gesetzlich festgelegten Nachtruhezeiten von 22:00 Uhr bis 02:00 Uhr (optional 02:00-04:00 Uhr). Auch die Eskalationsvermeidung durch ständige Präsenz im Auftragszeitraum zählt zu den Aufgaben des Dienstleisters. Darüber hinaus gehört die Sicherstellung der
Einhaltung der Hausordnung des Studierendenwerkes Heidelberg AöR sowie die Gewährung der Sicherheit der Studierende, Ausübung des Hausrechts zu den Aufgaben des Sicherheitsdienstes. Eine nähere Beschreibung der Auftrages kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
220601.2.Heilbronn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Studierendenwerk Heidelberg bietet Studierenden optimale Rahmenbedingungen für die Hochschulausbildung. Rund 600 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und etwa 300 studentische Hilfskräfte des Studierendenwerks richten all ihre Leistungen auf die Bedürfnisse der Studierenden aus.
Um den Bewohnern unserer Wohnheime auch außerhalb der Hausmeisterdienstzeiten einen Ansprechpartner zur Sicherheit der Wohnanlage zu bieten und damit das Sicherheitsgefühl zu stärken, suchen wir einen Wachschutzdienstleister für den Standort Heilbronn. Gegenstand der Dienstleistung sind insbesondere die Sicherheits-, Kontroll- und Informationsdienste in unseren Wohnheimen und auf dem dazugehörenden Grundstück, insbesondere durch Maßnahmen hinsichtlich der Unterlassung von ruhestörendem Lärm, innerhalb der gesetzlich festgelegten Nachtruhezeiten von 22:00 Uhr bis 02:00 Uhr (optional 02:00-04:00 Uhr). Auch die Eskalationsvermeidung durch ständige Präsenz im Auftragszeitraum zählt zu den Aufgaben des Dienstleisters. Darüber hinaus gehört die Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung des Studierendenwerkes Heidelberg AöR sowie die Gewährung der Sicherheit der Studierende, Ausübung des Hausrechts zu den Aufgaben des Sicherheitsdienstes. Eine nähere Beschreibung der Auftrages kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1. Handelsregisterauszug
2. Ggf. Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer - Komm EU (D) ErklNachunt
3. Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft - Komm EU (D) Bieter –
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formelles:
a. Sämtliche Formblätter können unter: https://www.deutsche-evergabe.de/ heruntergeladen werden. Ziff. I. 17. der Besonderen Vergabebedingungen kann entnommen werden, welche Formblätter und sonstigen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind.
b. Für die Angebotsabgabe sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Deutsche eVergabe einzureichen.
e. Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100,76137 Karlsruhe, Deutschland, Telefon: [gelöscht], E-Mail: [gelöscht], Fax: [gelöscht]