Umschlag und Transport von ausgewählten Siedlungsabfällen gem. KrWG Referenznummer der Bekanntmachung: SS220804GD01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umschlag und Transport von ausgewählten Siedlungsabfällen gem. KrWG
GELSENDIENSTE beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistung von insgesamt 631.200 t zum Umschlag und Transport von gemischten Siedlungsabfällen und Bioabfällen (AVV-Nr. 200301, 200201) sowie dem Umschlag und die Verdichtung von insgesamt 1.040 t Holz A1-A3 und 1.040 t gemischten Bau- und Abbruchabfall (AVV-Nr. 170201, 170904). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2026 (+ 4 Jahre Verlängerungsoption).
Gelsenkirchen
Die ausgeschriebene Leistung betrifft den Umschlag und den Transport von eingesammelten
- gemischten Siedlungsabfall AVV 200301 (ca. 76.000 t/a) und
- Bioabfall AVV 200201 (ca. 2.900 t/a)
im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Für gemischten Siedlungsabfall besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Abfallsatzung der Stadt Gelsenkirchen in der zurzeit geltenden Fassung. Im Stadtgebiet besteht zurzeit keine flächendeckende Pflichttonne für Bioabfälle.
Darüber hinaus umfasst die ausgeschriebene Leistung den Umschlag und Verdichtung von
- Altholz AVV 170201 (ca. 130 t/a) sowie von
- gemischten Bau- und Abbruchabfällen AVV 170904 (ca. 130 t/a).
Die jährliche Menge für gemischten Siedlungsabfall und Bioabfall können saisonalen und mengenmäßigen Schwankungen unterliegen. Die Mengen für Altholz und gemischten Bau- und Abbruchabfällen sind abhängig von Baumaßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen, bei denen die v. g. Abfälle anfallen. Diese können starken Schwankungen unterliegen.
Die Anlieferung der Abfälle erfolgt vom Auftraggeber mittels Abfallsammel- und Containerfahrzeugen.
Der Auftragnehmer befördert die von ihm verdichteten und verladenen gemischten Siedlungsabfälle- und Bioabfälle mit Fahrzeugen zu den Entsorgungsanlagen bzw. Übernahmestellen. Diese sind für gemischten Siedlungsabfall das MHKW Essen-Karnap (Vertragslaufzeit bis 31.12.2024) sowie für Bioabfälle die Übernahmestelle Heidelbach in Gladbeck (Vertragslaufzeit bis 31.05.2023). Während der Vertragslaufzeit können sich die Entsorgungsanlagen ändern. Die Anlieferzeiten und Anliefervoraussetzungen (z. B. Kameraausstattung der Fahrzeuge etc.) der jeweiligen Entsorgungsanlage sind vom Auftragnehmer zu beachten und einzuhalten. Während der Revision im MHKW Essen-Karnap dient zurzeit das RZR in Herten als ausweichende Entsorgungsanlage.
Die Aufteilung der Leistung in Lose ist nicht vorgesehen.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option zur Verlängerung um zwei Jahre bis 31.10.2028 sowie eine weitere Option zur Verlängerung um zwei weitere Jahre bis 31.10.2030 ein. Die Ausübung des Optionsrechts hat der Auftraggeber jeweils bis spätestens 12 Monate vor Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit, somit erstmals bis zum 31.10.2025, gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu erklären.
Ohne Verlängerung endet der Auftrag automatisch zum Vertragsende.
Laufzeit Dienstleistungsvertrag:
Die Errichtung bzw. der Betrieb einer nach dem BImSchG genehmigten Anlage für den Umschlag von Siedlungsabfälle im auszuschreibenden Umfang erfordert für potentielle Bieter aufgrund technischer Besonderheiten, die sich aus der Genehmigung ergeben, umfangreiche Investitionskosten. Aus betriebswirtschaftlicher Überlegung steht der Rückfluss der getätigten Investitionskosten und eine planbare Auslastung der Umschlaganlage im Fokus. Insbesondere ist für den Umschlag von Siedlungsabfällen auch das Vorhalten eines entsprechenden technischen Fuhrparks erforderlich. Als Gesamtnutzungsdauer für eine Umschlaganlage können ca. 35 bis 40 Jahre zugrunde gelegt werden. Es handelt sich somit um eine langfristige Investition mit mittel- bis langfristiger Amortisationsdauer, d. h. die Wirtschaftlichkeit der Umschlaganlage wird erst über einen mittel- bzw. langfristigen Zeitraum und bei entsprechender Kapazitätsauslastung erreicht. Ein Ausschreibungszeitraum von mehr als vier Jahren wird somit als wettbewerbsfördernd eingeschätzt.
Gleichermaßen ist damit zu rechnen, dass der Bieterkreis bei einer kürzeren Laufzeit deutlich eingeschränkt wird.
Auch auf Seiten des Auftraggebers würde die Einbindung einer Umladestelle in die Tourenplanung ein grundlegender Systemwechsel bedeuten. Aus betriebswirtschaftlicher Überlegung würden sich getätigte Investitionskosten erst innerhalb eines Zeitraums von ca. 5-7 Jahren amortisieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung Gewerbezentralregister
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 2.500.000,- EUR
- Sachschäden: 2.500.000,- EUR
- Vermögensschäden: 2.500.000,- EUR
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das gesamte Unternehmen
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er den Umschlag und Transport von Abfällen betrifft
- Entsorgungsfachbetriebzertifikat gemäß § 56 KrWG oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung
- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt
- Genehmigungsbescheid der Umschlagstelle nach BImSchG
- Angabe von mindestens drei Referenzen, in Art und Rechnungswert gem. dieser Ausschreibung
- Die Entfernung der Umschlagstelle muss aufgrund von Umweltaspekten und vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit möglichst gering sein. Die Anfahrtstrecke für den Auftraggeber darf den Betriebsablauf der Sammlung nicht stören oder unangemessen verteuern. Dies ist erfüllt, sofern der Auftraggeber über eine Umladestelle mit maximaler einfacher Entfernung von 10 km von beiden Betriebshöfen Wickingstraße 25a und Adenauerallee 115 verfügt. Die Ermittlung der einfachen tatsächlichen Streckenlänge in Kilometer ist vom Bieter über google maps durchzuführen, und ist mittels eines Kartenausdrucks mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
- Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner mit Telefonnummer, welcher von Montag bis Freitag (ausgeschlossen Feiertage) von 08:00-16:00 Uhr sowie samstags bis 14 Uhr erreichbar ist
- Die Umladestelle muss an Samstagen aufgrund von feiertagsbedingten Verschiebungen der Abfallsammlung im Stadtgebiet zur Verfügung stehen.
- Die Umladestelle stellt Boxen für jede Abfallart mit reinem Umschlag mindestens eine Box zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Umfang zur Verfügung.
- Die Umladestelle muss über eine vollständig überdachte Hallenkonstruktion mit mindestens sechs gleichzeitigen Kippstellen für Abfallsammelfahrzeuge verfügen. Die Vollüberdachung ist erforderlich, sodass es über Niederschlagsausträgen zu keiner Auswaschung von Schadstoffen kommt und möglichen Umweltschäden entgegengewirkt wird.
- Vom Bieter sind Brandschutzvorkehrungen zu treffen, insbesondere zur Erkennung von Schwelbränden.
- Der gemischte Siedlungsabfall und die Bioabfälle werden mit Abfallsammelfahrzeugen vom Auftraggeber an der Umladestelle angeliefert und dort entladen bzw. gekippt.
- Um die Sammlung wirtschaftlich zu gestalten, muss vom Auftraggeber sichergestellt werden, dass beim Kippen bzw. Austrommeln der gemischten Siedlungsabfälle und Bioabfälle zumindest sechs Fahrzeuge gleichzeitig nebeneinander Platz finden, dabei keine Einschränkungen bestehen und die Kippvorgänge der Fahrzeuge maximal zehn Minuten dauern.
- Beim Kippen der Containerfahrzeuge (Holz und gemischten Bauabfällen) muss der Auftraggeber sicherstellen, dass mindestens zwei Fahrzeuge gleichzeitig nebeneinander Platz finden, dabei keine Einschränkungen bestehen und die Kippvorgänge der Fahrzeuge maximal sieben Minuten dauern.
- Die Verdichtung der zu verladenden Abfälle erfolgt durch den Auftragnehmer mittels Einsatzes geeigneter Technik wie z. B. Bagger oder Walzenverdichter.
- Die Erfassung der vom Auftraggeber an der Umladestelle angelieferten Abfälle erfolgt über geeichte Waagen. Ein Umladen gefasster oder ungefasster Ladung ist nicht zulässig.
- Die Umladestelle muss über einen genehmigten Waschplatz verfügen, sodass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, die Fahrzeuge an der Umladestelle zu waschen.
- Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Der Standort der Umschlagstelle ist vom Bieter im Angebot anzugeben und zu beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Jahr 2026; bzw. spätestens im Jahr 2030, bei Anwendung aller Verlängerungsoptionen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DBQC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html