Objektplanung Ersatzneubau Olympiabad Referenznummer der Bekanntmachung: 5333/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ennigerloh
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-ennigerloh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ersatzneubau Olympiabad
Auftragsgegenstand sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Vorhaben zum Ersatzneubau des Hallenbads "Olympiabad" in Ennigerloh. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres siehe Abschnitt II.2.11).
Stadt Ennigerloh Marktplatz 1 59320 Ennigerloh
Die Stadt Ennigerloh (Auftraggeberin) beabsichtigt den Ersatzneubau des Hallenbads "Olympiabad" (Vorhaben). Der Ersatzneubau soll auf einem derzeit brachliegenden Areal in unmittelbarer Nähe des neuen Natur-Freibades entstehen und einerseits auf die Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen Rücksicht nehmen, aber auch unter energetischen, architektonischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimal realisiert werden. Das Grundstück wird im Juli 2022 vom städtischen Eigenbetrieb Wirtschaft und Bäder erworben; es liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 "Sondergebiet Stavernbusch". Die bestehende Bebauungsplanung soll zur Vorbereitung des Vorhabens geändert werden; ein entsprechender Aufstellungsbeschluss des Rates der Auftraggeberin wurde bereits gefasst.
Neben einer ansprechenden Architektur soll der Ersatzneubau vor allem in energetischer Hinsicht modernen Anforderungen gerecht werden. Das Hallenbad soll in massiver Bauweise und unter Einhaltung hoher Energieeffizienzstandards errichtet werden. Der Ersatzneubau soll dabei die im jetzigen Hallenbad anzutreffenden Nutzungen und Attraktionen beherbergen: 25 m-Sportbecken mit 4 Bahnen und mit Sprunganlagen von 1,00 m und 3,00 m, Nichtschwimmerbecken mit Kinderrutsche, Kleinkindbereich mit Wasserfläche sowie Dampfbad mit Duschbereich. Daneben umfasst der Ersatzneubau die erforderlichen Technikräume, Umkleiden und Sanitärräume sowie sonstige Nebenräumlichkeiten (Kiosk- und Kassenbereiche) sowie technische Gebäudeausstattungen und die dafür notwendigen Flächen und Räume. Wünschenswert (abhängig vom Kostenrahmen) wäre ein separates Kursbecken oder alternativ eine Hubbodenanlage im Nichtschwimmerbecken. Ferner soll sich das neue Hallenbad in die Umgebung des Naturbades integrieren. Hierbei wäre es wünschenswert, eine Öffnungsmöglichkeit der Fassade in Richtung Naturbad und einen gemeinsamen Eingangsbereich bzw. Kassenbereich zu schaffen, der für das Naturbad mitgenutzt werden kann.
Die Barrierefreiheit spielt bei dem Ersatzneubau eine entscheidende Rolle. Die Planung soll so ausrichtet sein, dass eine barriere- sowie diskriminierungsfreie Nutzung uneingeschränkt möglich ist. Neben den sonstigen Nutzungsbereichen soll insbesondere der Zugang ins Becken barrierefrei ausgestaltet werden.
Das Vorhaben wird (unter Vorbehalt der baufachlichen Prüfung) gefördert mit öffentlichen Mitteln des Bundesprogramms "Sanierung öffentlicher Einrichtungen, Sport und Kultur" und im Übrigen aus eigenen Haushaltmitteln finanziert. Für die Antragstellung zum genannten Förderprogramm wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, welche die Kosten (KG 200-700) auf 7.157.292,60 EUR netto (Kostenstand September 2021) beziffert.
Gegenstand des in diesem Vergabeverfahren vergebenen Auftrags sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das zuvor beschriebene Vorhaben. Es werden mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt; für die weiteren Leistungsphasen ist eine spätere stufenweise Beauftragung (siehe Abschnitt II.2.11) vorgesehen, auf die der Auftragnehmer allerdings keinen Rechtsanspruch hat.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau oder die Erweiterung (z.B. Anbau) eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 3 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.09.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.09.2017.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war ein Hallenschwimmbad oder kombiniertes Hallen- und Freibad (Gewicht 25%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: das Vorhaben wurde öffentlich gefördert (Gewicht 15%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen (KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 5%);
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 6%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 7) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 8 und 9).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung einschließlich Schlussrechnung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau oder die Erweiterung (z.B. Anbau) eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 3 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.09.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.09.2017.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 4 bereits die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf die Gesamtzahl aller Mitarbeiter:innen mit Hochschulabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6Y43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland