Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-10EU2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
Der Auftraggeber vergibt mit diesem Verfahren die Sicherheitsdienstleistungen für das Gelände und die Gebäude der Universität Siegen.
Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen
Der Auftraggeber vergibt mit diesem Verfahren die Sicherheitsdienstleistungen für das Gelände und die Gebäude der Universität Siegen. Dafür müssen zwei Streifen mit unterschiedlichen Einsatzzeiten etabliert werden.
Der Sicherheitsdienst muss bei der Erbringung der Dienstleistung mit Mitarbeitern des sog. Teams Sicherheit kooperieren, das in das Dezernat 5 Gebäude & Liegenschaftsmanagement eingegliedert ist. Neben den einschlägigen Sicherungsdienstleistungen erfolgt eine regelmäßige Zusammenarbeit mit Universitätsmitarbeitern in den Pforten, Hausmeistereien und der Zentralen Leittechnik (ZLT).
Die Einzelheiten des Auftrags sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr seitens des Auftraggebers verlängert werden.
Die Laufzeit kann zweimal um jeweils ein Jahr seitens des Auftraggebers verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind - soweit einschlägig - vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern sowie von eignungsverleihenden Nachunternehmern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
1) Nachweis der Bewachungsgewerbeerlaubnis nach § 34a Abs. 1 S. 1 GewO
2) Nachweis der Mitgliedschaft im Bundesverband der deutschen Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. oder einer vergleichbaren nationalen Einrichtung
3) Aktueller (= im Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate) Ausdruck aus dem Gewerbezentralregister. Dieser darf keine Eintragungen enthalten, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen (§ 150 GewO).
4) Aktueller (= im Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaft). In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB, zur Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, zu Antikorruption und Antiterror sowie zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Hierfür ist der gleichnamige Vordruck 2 zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
6) Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung unter Angabe des Namens, der Anschrift, der Rechtsform, des Gründungsjahrs, des Hauptsitzes des Unternehmens sowie der nächsten Geschäftsstelle zum Auftragsort, der Erreichbarkeit im Notfall, der Regelarbeitszeit im Unternehmen und den Geschäftsfeldern.
Hierfür ist der Vordruck 3 - Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen" zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
7) Sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und ihr rechtskräftig bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber im Falle einer Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Diese Erklärungen sind anhand des "Vordrucks 4 - Bietergemeinschaft" abzugeben, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
8) Beabsichtigt ein Bieter, für einzelne Leistungen Nachunternehmer einzusetzen, dann sind diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist die Tabelle im "Vordruck 1- Angebotsschreiben" zu verwenden und sofern diese nicht ausreicht, eine eigene Anlage beizufügen.
9) Wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), sind sowohl die Teilleistungen als auch der jeweilige Nachunternehmer in Vordruck 1 zu benennen. Zusätzlich sind für jeden dieser eignungsverleihenden Nachunternehmer der "Vordruck 5 - Nachunternehmererklärung", die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Vordruck 2 sowie die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen weiteren Eignungsnachweise gem. Vordruck 3 vorzulegen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorn Bieter und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
1) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Leistungen dieses Auftrags mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
- für Personenschäden:3.000.000,00 EUR
- für Sachschäden:3.000.000,00 EUR
- für Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR
- für Abhandenkommen bewachter Schlüssel: 500.000,00 EUR
- für Abhandenkommen bewachter Sachen: 1.000.000,00 EUR
Alternativ: Erklärung der Bereitschaft, eine solche Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung binnen 6 Wochen nach Vertragsschluss abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten. Diese Erklärung ist anhand des "Vordrucks 3 - Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen" abzugeben, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2) Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz (netto) des Bieters und zum Umsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen im Sicherheitsgewerbe in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Diese Erklärung ist anhand des "Vordrucks 3 - Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen" abzugeben, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die bestätigt, dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern sowie zur Ausführung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen
6) Aktuelle Bankauskunft einer Bank mit Sitz in der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und die Kontoführung des Bieterunternehmens
zu III.1.2)2)
Es muss für alle drei Jahre ein Umsatz nachgewiesen werden ("Mindestkriterium"). Die Angabe des Umsatzwertes "0" führt zum Ausschluss des Bieters.
Es ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen im Sicherheitsgewerbe von jeweils 2.000.000,00 Euro (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen ("Mindestkriterium").
Der Gesamtumsatz muss darüber hinaus jeweils mindestens 5.000.000 Euro (netto) pro Geschäftsjahr betragen ("Mindestkriterium").
Eine Nichterfüllung der vorstehenden Mindestkriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Alle Nachweise und Erklärungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, mit dem Angebot vorzulegen, der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
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Die unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von der Bietergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise dafür sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
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Folgende Nachweise sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung zum einzusetzenden Personal, mit der der Bieter bestätigt, dass die eingesetzten Beschäftigten
- über die geistigen und körperlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe verfügen.
- über eine Erste-Hilfe-Grundausbildung verfügen.
- über eine Einweisung in die Brandbekämpfung verfügen.
- über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
- über Grundkenntnisse und objektspezifische Kenntnisse der englischen Sprache verfügen.
- die nach § 34a Abs. 1a S. 2 der Gewerbeordnung erforderliche Sachkundeprüfung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorweisen können.
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Folgende Nachweise müssen dem Auftraggeber im Zuschlagsfall zwingend vor Auftragsbeginn vorgelegt werden.
- alle eingesetzten Beschäftigten müssen ordnungsgemäß angemeldet und versichert sein
- alle eingesetzten Beschäftigten werden in regelmäßigen Abständen durch ein Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 Bundeszentralregister ohne für die Eignung für die Tätigkeiten relevanten Eintragungen (z.B. Körperverletzung, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch, Sexual- und Staatschutzdelikte) überprüft. Dieses darf im Zeitpunkt der Vorstellung bei der Auftraggeberin nicht älter als 6 Monate sein.
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2) Angaben zur Anzahl der Beschäftigten differenziert nach Gesamtanzahl Geschäftsführung, Objektleitung, Sicherheitsmitarbeiter, Pförtner, Hilfsarbeiter, Auszubildende und sonstiges Fachpersonal.
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3) Eigenerklärung über die Sicherstellung der jederzeitigen Erreichbarkeit
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4) Nachweis von mindestens 3 Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen (Sicherheitsdienstleistungen), die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllen: Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, Laufzeit des Referenzauftrags mindestens zwei Jahre, Ausführungszeitraum (2019-2022) - maßgeblich ist, dass das Ende des Auftrags in diesen Zeitraum fällt
Zu den Referenzen sind jeweils Angaben erforderlich zu Auftraggeber, Ansprechpartnern des Auftraggebers, Ausführungszeitraum (Abschluss 2019-2021), Auftragswert (brutto, pro Jahr), Anzahl der bewachten Gebäude sowie Größe der bewachten Fläche. Außerdem ist eine Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen vorzunehmen.
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5) Angabe der vorgesehenen Objektleitung, jeweils mit Kurzdarstellung des beruflichen Lebenslaufs.
6) Nachweis einer persönlichen Referenz der Objektleitung über vergleichbare Leistungen (Sicherheitsdienstleistungen, d.h, Tätigkeit als Objektleitung oder Stellvertretung), die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt: Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, Laufzeit des Referenzauftrags mindestens zwei Jahre, Ausführungszeitraum (2019-2022) - maßgeblich ist, dass das Ende des Auftrags in diesen Zeitraum fällt
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Zu der Referenz sind jeweils Angaben erforderlich zu Auftraggeber, Ansprechpartnern des Auftraggebers, Ausführungszeitraum (Abschluss 2019-2021), Auftragswert (brutto, pro Jahr), Anzahl der bewachten Gebäude sowie Größe der bewachten Fläche. Außerdem ist eine Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen vorzunehmen.
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7) Angabe der vorgesehenen Stellvertretung der Objektleitung, jeweils mit Kurzdarstellung des beruflichen Lebenslaufs.
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8) Nachweis einer persönlichen Referenz der Stellvertretung der Objektleitung über vergleichbare Leistungen (Sicherheitsdienstleistungen), die die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt: Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, Laufzeit des Referenzauftrags mindestens zwei Jahre, Ausführungszeitraum (2019-2022) - maßgeblich ist, dass das Ende des Auftrags in diesen Zeitraum fällt
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Zu der Referenz sind jeweils Angaben erforderlich zu Auftraggeber, Ansprechpartnern des Auftraggebers, Ausführungszeitraum (Abschluss 2019-2021), Auftragswert (brutto, pro Jahr), Anzahl der bewachten Gebäude sowie Größe der bewachten Fläche. Außerdem ist eine Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen vorzunehmen.
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Die Erklärungen 1 - 8 sind anhand des "Vordrucks 3 - Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen" abzugeben, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Zu III.1.3)4):
Mindestanforderungen an die Referenzen sind
a) Anzahl: mindestens drei Referenzen.
b) Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen,
c) Ausführungszeitraum (2019-2021),
d) Laufzeit des Referenzauftrags mindestens zwei Jahre.
Werden nicht mindestens drei Referenzen des Bieters vorgelegt, die alle genannten Kriterien erfüllen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Zu III.1.3)5):
Mindestkriterium ist, dass die vorgesehene Objektleitung über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie über eine mindestens einjährige Erfahrung in vergleichbaren Projekten verfügt und dies auf Anforderung nachweisen kann.
Werden diese Kriterien nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Zu III.1.3)6):
Mindestanforderungen an die persönliche Referenz der Objektleitung sind
a) Anzahl: mindestens eine Referenz
b) Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, dabei Tätigkeit als Objektleitung oder Stellvertretung,
c) Ausführungszeitraum (2019-2021),
d) Laufzeit des Referenzauftrags mindestens zwei Jahre.
Wird nicht mindestens eine persönliche Referenz der Objektleitung vorgelegt, die alle vorstehenden Kriterien erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Zu III.1.3)7):
Mindestkriterium ist, dass die vorgesehene Stellvertretung der Objektleitung über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie über einschlägige Erfahrung in vergleichbaren Projekten verfügt und dies auf Anforderung nachweisen kann.
Zu III.1.3)8):
Mindestanforderungen an die persönliche Referenz der Stellvertretung der Objektleitung sind
a) Anzahl: mindestens eine Referenz.
b) Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen
c) Ausführungszeitraum (2019-2021),
d) Laufzeit des Referenzauftrags mindestens zwei Jahre.
Wird nicht mindestens eine persönliche Referenz der Stellvertretung der Objektleitung vorgelegt, die alle vorstehenden Kriterien erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Es gelten die Bestimmungen des TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP-NRW)
VMP-NRW-registriertes/ legitimiertes Personal des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe des GWB und der VgV.
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2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch barrierefrei und kostenlos über das Vergabeportal (Link siehe Ziffer I.3) Verfügung gestellt.
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3) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Sämtliche Vordrucke für die Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung sowie alle weiteren Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal abgerufen werden (Link siehe Ziffer I.3).
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4) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
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5) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bieters").
6) Der Abgabe eines Angebots sollte eine Teilnahme an einem Ortstermin vorausgehen. Der Auftraggeber wird mit den Bietern jeweils einzeln einen Ortstermin durchführen, damit sich diese ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen können. Die Teilnahme an dem Termin ist dringend zu empfehlen, weil aus Sicht des Auftraggebers ohne Besichtigung der Objekte eine wirtschaftliche Kalkulation nicht möglich ist. Die Ortstermine sollen in dem Zeitraum vom 22.08.2022 - 14.09.2022 stattfinden und werden voraussichtlich jeweils 2 - 3 Stunden dauern. Die Bieter sind aufgefordert, sich schnellstmöglich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu wenden und mindestens drei Terminvorschläge zu unterbreiten. Der Auftraggeber wird versuchen, diese im Rahmen der Terminplanung zu berücksichtigen.
Zum Nachweis der Teilnahme an dem Ortstermin wird anhand des Vordrucks - Protokoll Ortstermin ein Protokoll erstellt, das der Bieter seinem Angebot beifügen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DABE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.