Begutachtungsverfahren Innovationspreis 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-034
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 152-435065)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Begutachtungsverfahren Innovationspreis 2023/2024
Auftragsgegenstand ist die Konzipierung und Durchführung des Begutachtungsverfahrens für den Innovationspreis NRW im Zeitraum von 2023 bis 2024. Der Auftragsgegenstand setzt sich aus den nachfolgenden Bausteinen zusammen:
1.) Begutachtungs- und Bewertungsverfahren, 2.) Juryverfahren, 3.) fachlicher Austausch mit dem Auftraggeber und 4.) Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen vollständig erfüllen und alle einzureichenden Erklärungen,
Angaben und Nachweise enthalten, wählt der Auftraggeber mindestens drei und maximal fünf Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaften aus, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden.
Die Auswahl erfolgt dabei auf Grundlage der zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen:
a) Mindestens zwei einschlägige Referenzen, nicht älter als 4 Jahre, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung mit der
Organisation und Durchführung von Wettbewerben bzw. Preisverleihungen belegen;
b) Mindestens zwei Referenzen, nicht älter als 4 Jahre, die eine sehr gute Expertise in der Bewertung von technologischen und
wirtschaftlichen Potenzialen belegen;
c) Mindestens eine Referenz, die eine breite und sehr vertiefte fachliche Spannweite belegt, welche es erlaubt Kandidatenvorschläge aus vielfältigen Wissenschaftsfeldern zu bewerten.
Einzelne Referenzen dürfen mehrfach aufgeführt werden und haben entsprechende Gültigkeit bei der Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Bewertet wird die Qualität der Nachweise im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen. Dabei bildet die inhaltliche Vergleichbarkeit den Schwerpunkt. Nachrangig wird auch die Häufigkeit (Anzahl) von vergleichbaren Referenztätigkeiten berücksichtigt.