Nutzungsüberlassung Flächen für Windpark
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simmerath
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 52152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.simmerath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzungsüberlassung Flächen für Windpark
Simmerath
Die Gemeinde Simmerath verpachtet Flächen im Lammersdorfer Wald für die Errichtung eines Windparks. Es handelt sich um Flächen östlich der B399, Waldfläche zwichen Lammersdorf-Waldsiedlung und Lammersdorf-Langschoss
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verpachtung von Flächen für Windpark
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Simmerath
Verpachtung von Flächen für Windpark
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Nachtrag zum Nutzungsvertrag: Laufzeitverlängerung der bereits durch vorherigen Nachtrag einbezogenen weiteren zwei WEA um die Bauzeitverzögerung sowie weiter eine Option für Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum April 2049 nur für diese beiden in 2024 noch fertig zu stellenden Anlagen
Ausübung der bereits vom Erstvertrag erfassten Option mit Laufzeitverlängerung für alle Anlagen auf 300 Monate war bereits erfolgt.
Die Verzögerung des Bauzeitbeginns um erheblich mehr als 3 Jahre war nicht absehbar (rechtliche Einsprüche).Die weitere Option auf Verlängerung bis zum April 2049 wurde erforderlich, da die beiden Anlagen nicht innerhalb der bisherigen Vertragslaufzeit eine angemessene Nutzung innerhalb ihrer Laufzeit erzielen würden. Dies lag an der Länge des Genehmigungsverfahrens und den Umständen für die o.g. Verzögerung. Diese Umstände waren seinerzeit nicht vorhersehbar. Durch die Verlängerung bezogen auf die beiden noch zu errichtenden Anlagen wird der Gesamtcharakter des Vertrages - vom Betreiber finanzierter und refinanzierter Windparkbetrieb über 25 Jahre - nicht verändert. Der Vertrag war daher bezogen auf die beiden noch nicht errichteten Anlagen anzupassen.