Wohnen am Illerpark - Blitzschutz- und Erdungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: Iller_11
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnen am Illerpark - Blitzschutz- und Erdungsanlage
Errichtung einer Blitzschutz- und Erdungsanlage für den Neubau der Technikzentrale Nahwärmeversorgung Wohnen am Illerpark
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erdungsfestpunkt Stahl niro 35 Stück
Fundamenterder Runddraht Niro V4A ca. 570m
Blitzableitungen Rd 8-St ca. 60m
Fangeinrichtungen Rd 8 -St 130m usw.
Liefern und Installieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu Umsatz, Referenzen, Beschäftigte Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister, Angabe zu Insolvenzen und
Liquidation, Angaben zu schweren Verfehlungen, Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Kein wirtschaftl. Bezug zu Russland gemäß Eigenerklärung (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Submission, keine Teilnehmer zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.