Erneuerung der Fahrbahndecke der Start- und Landebahn - Tiefbau und Befeuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 100220131A
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125503392
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fmo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Fahrbahndecke der Start- und Landebahn - Tiefbau und Befeuerung
Die Flughafen Münster/Osnabrück GmbH plant im November 2022 die Sanierung der Start- und Landebahn. Dabei ist auf der gesamten Bahnlänge die Erneuerung der Asphaltdeckschicht im mittleren, regelmäßig überrollten Bereich vorgesehen. Für die äußeren, in der Regel nicht überrollten Randbereiche ist eine Asphaltkonservierung geplant. Weiterhin sind im Zuge der Maßnahme eine neue Kabelschutzrohrtrasse für die Anflugbefeuerung 25 und zur Verbindung zwischen dem Gebäudebereich im Süden und der S/L-Bahn vorgesehen (Los 1).
Parallel zu diesen Arbeiten soll die Befeuerung der S/L-Bahn und des Anflug 25 ebenfalls ertüchtigt und modernisiert werden (Los 2).
Eine genaue Beschreibung der jeweiligen Baumaßnahme finden Sie in den einzelnen Losen. Wir weisen darauf hin, dass die hier angegebenen Leistungsbeschreibungen nicht vollständig sind. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen - diese sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung vollständig hinterlegt.
Bauvorbereitende Maßnahmen finden im Sicherheitsbereich statt.
Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgt im ausgegliederten Sicherheitsbereich. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden bauseits durch provisorische Zaunanlagen abgegrenzt.
Die Baumaßnahme soll Mitte Oktober 2022 beginnen und am 04.12.2022 mit der Inbetriebnahme abgeschlossen werden.
Die Sperrzeit der Start- und Landebahn ist zwischen dem 14.11. und 04.12.2022 vorgesehen.
Die Arbeiten innerhalb der Sperrzeit sind durchgängig zwischen 0 und 24 Uhr von Montag bis Sonntag vorgesehen.
Ab 05.12.2022 können dann nur mehr solche Nebenarbeiten durchgeführt werden, welche für die Inbetriebnahme der Bahn nicht erforderlich waren, und während maximal 12-stündigen Tagessperren auch möglich sind.
Um sicher zu stellen, dass die Baumaßnahmen termingerecht fertiggestellt werden, und die Bahn mit 05.12.2022 wieder in Vollbetrieb gehen kann, wird vom Auftraggeber ein Planungsbüro zur Überwachung und Kontrolle der gesamten Baumaßnahme beauftragt.
Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Decke der Start- und Landebahn
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Airportallee 1 48268 Greven
Der Auftraggeber erneuert im Jahr 2022 die Fahrbahndecke der Start-/Landebahn. Die Baumaßnahme des Loses 1 sieht als Vorabmaßnahme die Erneuerung der Kabelschutzrohrtrasse an der Anflugbefeuerung 25 vor. Dabei wird eine neue Trasse parallel zur Bestandstrasse hergestellt. Die bestehende Anflugbefeuerung ist dabei in Betrieb zu halten. Das Umschalten auf die neue Trasse erfolgt in der anschließenden Betriebsunterbrechung.
Folgende Leistungen sind im Zeitraum der Bahnsperrung (voraussichtlich vom 14.11.2022 - 04.12.2022) insbesondere vorgesehen:
- Abfräsen der Asphaltdeckschicht in einer Dicke von 5 cm auf ganzer Länge der Piste sowie auf einer Breite von 30 m (Gesamtfläche: ca. 70.000 m²)
- Streifenweise Erneuerung der Asphaltbefestigung im Bereich der Sekundärverrohrung der Aufsetzzonen-, Mittelinien- und Anflugbefeuerung inkl. Erneuerung der Verrohrung (Gesamtlänge der Sekundärverrohrung: ca. 3.500 m)
- Wiederherstellung der Asphaltdeckschicht auf der Piste (Gesamtfläche: ca. 70.000 m²)
- Asphaltkonservierung für den jeweils 7,5 m breiten Randbereich der Piste (Gesamtfläche: ca. 30.000 m²)
- Wiederherstellung der Pistenmarkierung gemäß Bestand und EASA-CS
- Herstellen einer achtzügigen Leerrohr-Verbindungstrasse von Station 07 zur Haupttrasse nördlich der Piste, teilweise im grabenlosen Rohrvortrieb (Gesamtlänge: ca. 400 m, davon ca. 130 m als HDD - Bohrung)
- Erneuerung / Herstellung von Einzelfundamenten inkl. Sekundärverrohrung für die Blitzbefeuerung
- Herstellen von Kabelschlitzen und Kernbohrungen zur Erneuerung der Induktionsschleifen auf der Start- und Landebahn
Die Arbeiten für die Erneuerung der Anflugbefeuerung 25 sind größtenteils außerhalb des Flughafengeländes und teilweise innerhalb von Privat- oder öffentlichen Grundstücken durchzuführen. In diesen Bereichen ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Bestandsaufnahme (Beweissicherung) durchzuführen. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand des Geländes wieder herzustellen.
Die genaue Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen - diese sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung vollständig hinterlegt.
Erneuerung der Flughafenbefeuerungsanlagen
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Airportallee 1 48268 Greven
Der Auftraggeber erneuert im Jahr 2022 die Fahrbahndecke der Start-/Landebahn sowie die technische Ausrüstung der Start-/Landebahn-Befeuerung. Die Baumaßnahme des Loses 2 umfasst die Erneuerung/Modernisierung der Flughafenbefeuerungsanlagen (Umstellung Halogen- auf LED-Feuer) mit zugehörigen Kabelzugarbeiten sowie die teilweise Erneuerung der Stromkreis Speisetransformatoren in den Stationen 07 und 25.
Es handelt sich im Wesentlichen um die nachfolgend aufgeführten Teilmaßnahmen:
- Erneuerung der Primär- und Sekundärverkabelung für die kompletten Start- und Landebahnbefeuerung, die Anflugbefeuerung 25 und die PAPI
- Ersatz der vorhandenen Feuer durch LED-Feuer für APH/APL 25, RSR 25, SFL (unterflur), TDZ, RCL, REH und STB
- Anpassungen und Erneuerungen in den Stationen (Transformatorschränke mit Cut-Out)
- Erneuerung der Induktionsschleifen auf der Start- und Landebahn
- Feuerbohrungen zur Wiederherstellung der Befeuerung nach EASA CS
- ca. 761 Stück Über- und Unterflurfeuer inkl. Trafos und Übertöpfe demontieren
- ca. 120.000 m Befeuerungskabel aus Leerrohr ausbauen und entsorgen
- ca. 120.000 m Befeuerungskabel liefern und in vorhandene Leerrohre einbauen
- ca. 761 Über- und Unterflurfeuer liefern und einbauen
- bestehende Befeuerungsanlage mit 26 Steuerkreisen außer Betrieb nehmen, an das neue Befeuerungssystem anpassen und wieder in Betrieb nehmen
Während der Zeit der Bahnsperrung (voraussichtlich vom 14.11. - 04.12.2022) handelt es sich um nachfolgende Maßnahmen (teilweise parallel zu den Tiefbauarbeiten auf der S/L-Bahn zu erbringen):
- Demontage Feuer / Sekundärverkabelung S/L-Bahn
- Erneuerung Primärkabel Piste
- Umbau Station 25 (Demontage/Umbau Bestandsanlagen / Installation neuer Stromkreis-Speisetransformatorschränke
- Montage Feuer Überflur (REH / THR / RWE / APH / APL / RSR)
Einziehen Sekundärkabel, Anschluss (ca. 310 Feuer)
- Kabelzug Station 07 --> Übergabeschacht Bestandstrasse (Bereich TWY C)
- Abstecken UF-Feuer, Feuerbohrungen, Schalen einkleben, vergießen (ca.480 Feuer)
- Montage Feuer Unterflur (RCL / TDZ / THR / RSR / SFL / TXC)
- Einziehen Sekundärkabel, Anschluss Feuer
- Erneuerung der Induktionsschleifen auf der Start- und Landebahn
- Inbetriebnahme / Abnahmen / SELV-Zertifizierung
Die genaue Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen - diese sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung vollständig hinterlegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der Befeuerungsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Decke der Start- und Landebahn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE215704768
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dülmen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach
§ 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen
für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich
zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v.g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zur Verfügung zu stellen.
bb) Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen für die erfolgreichen Bewerber wird von der Einreichung einer Vertraulichkeitserklärung abhängig gemacht, da die Vergabeunterlagen sicherheitsrelevante Inhalte aufweisen.
cc) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7. und in Ziffer IV.2.3. enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 17.02.2022 in schriftlicher Form bei der
Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFT6Y7N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.