Bahnsteigverlängerung - Lieferung von Betonpflastersteine - Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2022-0009
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnsteigverlängerung - Lieferung von Betonpflastersteine -
Herstellen und liefern von Betonpflaster
ca. 1.400 m² Betonpflaster
ca. 23 St. ausbetonieren Schachtdeckel
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister des Unternehmensstandortes
Erklärung des Bewerbers, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und auch keine Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse erfolgt ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung jedes Mitglieds erforderlich.
Erklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt.
- Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Lieferung und
Abnahme der Leistungen ab 2017
Erforderliche Angaben zu den Referenzen: Auftraggeber; Zeitraum der Leistungs-
erbringung; Auftragswert in Euro
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind über das Ausschreibungsportal "www.tender24.de herunterzuladen. Der Zugang ist hindernis- und kostenfrei. Die Registrierung wird empfohlen, um bei nachträglichen Änderungen an den Unterlagen informiert zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäߧ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB innerhalb
von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15
Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen