Rechnerschränke für Technikstandort Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61575
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rechnerschränke für Technikstandort
Der Digitale Knoten Stuttgart führt als Pilot eine Vielzahl digitalisierter Technologien ein, für die der Rechnerschrank in Rechenzentrumsqualität bereitgestellt wird.
Für den Aufbau eines neuen Technikstandortes werden neue Rechnerschränke inkl. Montage benötigt.
Der Digitale Knoten Stuttgart führt als Pilot eine Vielzahl digitalisierter Technologien ein, für die der Rechnerschrank in Rechenzentrumsqualität bereitgestellt wird.
Für den Aufbau eines neuen Technikstandortes werden neue Rechnerschränke inkl. Montage benötigt. Genauere Details sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Abgabe der ausgefüllten Bietereigenerklärung (Anhang B2 der Bewerbungsbedingungen)
Abgabe der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anhang B5) (nur dadurch wird Zugriff auf die Anlage 1 Leistungsbeschreibung gewährt)
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Lieferantenselbstauskunft (Anhang B1 der Bewerbungsbedingungen)
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlageneinzureichen. Der Vordruck kann über das Vergabeportal heruntergeladen werden.
— Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditform), welche nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Bekanntmachung) ist und eine Bonität von mindestens 50% des möglichen Maximalwerts ausweist.
— Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe). Sollte Zusammenarbeit beabsichtigt sein, ist das ausgefüllte Dokument „Bietergemeinschaftserklärung" (Anhang B3 der Bewerbungsbedingungen) mit abzugeben. Sollte die Leistung nicht als Bietergemeinschaft erbracht werden, ist Anhang B3 nicht abzugeben.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
– Der Bieter muss die Eigenerklärung zur Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anhang B4) ausgefüllt und unterschrieben abgeben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 22FEA61575 durchgeführt (Suchbegriff: 22FEA61575 ). Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die Plattform ausschließlich an die unter I.3 genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline(0800/2658638),welche Ihnen in der Zeit von Mo-Fr von 9-15 Uhr zur Verfügung steht oder per Mail an [gelöscht] .
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die Dokumente auf der Plattformeingestellt sein müssen. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) registrieren.
2. Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Nach erfolgreicher Qualifikation werden im zweiten Schritt die geeigneten Teilnehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
3. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1, die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4. Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“).
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen
und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmensnachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.