Breitbandausbau Gewerbegebiete
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gewerbegebiete
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten.
Los 1 Lütgendortmund
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunkationsdienste in unterversorgten Gewerbegebiete Lütgendortmund.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinn-voll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 40 %
- Kriterium: Realisierungszeitraum 20 %
- Kriterium: Technisches Konzept 20 %
- Kriterium: Endkundenprodukte 15 %
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 %
Los 2 Mengede
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunkationsdienste in unterversorgten Gewerbegebiete Mengede.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinn-voll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 40 %
- Kriterium: Realisierungszeitraum 20 %
- Kriterium: Technisches Konzept 20 %
- Kriterium: Endkundenprodukte 15 %
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 %
Los 3 Innenstadt West
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunkationsdienste in unterversorgten Gewerbegebiete Innenstadt West.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinn-voll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 40 %
- Kriterium: Realisierungszeitraum 20 %
- Kriterium: Technisches Konzept 20 %
- Kriterium: Endkundenprodukte 15 %
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 %
Los 4 Innenstadt Nord/Eving/Scharnhorst
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunkationsdienste in unterversorgten Gewerbegebiete Innenstadt Nord/Eving/Scharnhorst.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinn-voll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 40 %
- Kriterium: Realisierungszeitraum 20 %
- Kriterium: Technisches Konzept 20 %
- Kriterium: Endkundenprodukte 15 %
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 %
Los 5 Brackel/Aplerbeck
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunkationsdienste in unterversorgten Gewerbegebiete Brackel/Aplerbeck.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinn-voll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 40 %
- Kriterium: Realisierungszeitraum 20 %
- Kriterium: Technisches Konzept 20 %
- Kriterium: Endkundenprodukte 15 %
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 %
Los 6 Hombruch/Hörde
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunkationsdienste in unterversorgten Gewerbegebiete Hombruch/Hörde.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinn-voll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 40 %
- Kriterium: Realisierungszeitraum 20 %
- Kriterium: Technisches Konzept 20 %
- Kriterium: Endkundenprodukte 15 %
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1)
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1)
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1)
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Kriterium Bilanzen: Mindestkriterium zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Bieter: Der Umsatz in Euro für erbrachte Dienstleistungen in der Fachdisziplin Telefonie- und Internetdienste muss im Mittel der letzten drei Jahre 3 Mio. netto exklusive MWSt betragen.
- Kriterium Betriebshaftpflichtversicherung: Muss eine Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorweisen. Entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Teilnahmeantrag“ (Anlage 1).
- Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Als vergleichbare Referenzprojekte zur Erschließung und Versorgung von (Gewerbe-)Gebieten mit FTTB/H-Anschlüssen gelten solche mit einem Mindestumfang von 50 Adressen und einem Projektvolumen von mind. 2 Mio. Euro.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Münster
Land: Deutschland