Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 Zentralgebäude - Sanierung und Erweiterung sicherheitstechnischer Anlagen | 696-G14 Teilmodernisierung der Brandmeldetechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 696-G14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 Zentralgebäude - Sanierung und Erweiterung sicherheitstechnischer Anlagen | 696-G14 Teilmodernisierung der Brandmeldetechnik
Teilmodernisierung der Brandmeldetechnik
48149 Münster
Es ist geplant, im Zentralgebäude eine neue Anlage aufzubauen und die im Bestand vorhandenen 260 Handfeuermelder, 150 Ansteuerungen der RLT sowie die diese ansteuernden 290 Linien abschnittsweise auf die Zentrale umzuschalten.
Zudem werden im Zuge der Baumaßnahme die Hauptmelder der Anlagen Lehrgebäude, Knochenmarktransplantationszentrum, Versorgungszentrum, Zahnklinik und Zentralgebäude auf die Anlage des FS20-Systemes umgeschwenkt und in der Leitstelle der Werkfeuerwehr ein Tableau installiert, um bei Bedarf über Taster den entsprechenden Hauptmelder zu aktivieren.
In den Bauteilen C und F soll die gesamte Anlagentechnik modernisiert, die in Ebene 06 schon vorhandene Brandmeldeanlage in der "Liegend Anfahrt Ost im Zentralgebäude" erweitert und die Brandmeldelinien in den Bereichen C und F abschnittsweise auf die Zentrale umgeschaltet werden.
1 x Modulare Brandmeldezentrale im Standschrank,
redundante CPU,
Ausbau für 100 Loops,
Vernetzungsmöglichkeit über Glasfaser,
Spannungsversorgung,
Akkus.
260 Handfeuermelder,
110 Ein- / Ausgabebaustein 4-fach,
2000 m Brandmeldekabel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Siemens AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYV3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.