Lieferung von 5 Mini-Kippern Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0625
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 5 Mini-Kippern
Lieferung von 5 Mini-Kippern in 3 Losen für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Mini-Kipper Abteilung 4
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von 3 Mini-Kippern
Mini-Kipper Abteilung 6
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von 1 Mini-Kipper
Mini-Kipper Abteilung 3
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von 1 Mini-Kipper
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
o für Personenschäden 1.000.000 EUR und
o für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 100.000 EUR.
- Bietererklärung 5. EU-Sanktionspaket
- ZV 2 - Erklärung über Ausschlussgründe
- bei Bedarf: ZV 3 - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung
- bei Bedarf: ZV 4 - Eignungsleihe Unterauftrag
- bei Bedarf: ZV 5 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eignungsleiher
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Bescheinigungen nach CE-Norm
- Produktdatenblätter zu den angebotenen Fahrzeugen, sortiert nach Losen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.