Interaktive Tafeln Referenznummer der Bekanntmachung: 6004 B
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenau
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interaktive Tafeln
Ausgeschrieben werden insgesamt 12 interaktive Displays inklusive Lieferung, Montage und Schulung.Von den 12 Geräten sollen 8 fest mit einem Pylonensystem installiert werden, 4 sollen auf mobilen (Fahr)gestellen montiert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit dieser Ausschreibung sollen die drei Schulen der Stadt Lichtenau im
Rahmen des Digitalpakts in den jeweiligen Liegenschaften mit
interaktiven Tafelanlagen ausgestattet werden.
Nebenangebote sind nur bei Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.
Nach Rücksprache sind auch Teillieferungen mit dem Auftraggeber ggf. möglich. Zwingend ist die Lieferung und Montage der Tafeln bis Ende November 2022 zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Lister der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbingungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
eine Teilnahme ist nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.