Stromlieferung SLP Abnahmestellen 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 10296827-MW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wver.de/online-vergabe/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung SLP Abnahmestellen 2024-2025
Lieferung elektrischer Energie an SLP Abnahmestellen 2024-2025
369 SLP Abnahmestellen im Verbandsgebiet 369 Standard-Last-Profil Abnahmestellen im Verbandsgebiet des WVER
Stromlieferung an 369 Standardlastprofil-Abnahmestellen des Auftraggebers in den Kalenderjahren 2024 - 2025. Zu liefern ist Drehtstrom mit einer Frequenz von 50 Hz. Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf rund 2,7 GWh/a.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Massen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und dienen lediglich dem Angebotsvergleich. Hierbei handelt es sich um geschätzte Bedarfe, welche keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge begründen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Ersatzansprüche aus der Nichtinanspruchnahme/-abnahme von Leistungen oder Mengen sind ausgeschlossen.
Mit dem Rahmenvertrag werden lediglich die Konditionen für etwaige Einzelaufträge, die während der Vertragslaufzeit geschlossen werden, festgelegt. Die konkrete Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt mit gesonderten Vereinbarungen in Form von schriftlichen Einzelabrufen über eine SAP-Bestellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Referenzliste mit der Angabe der Leistungsart; des Ausführungszeitraums; der Auftragssumme und des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes* bzw. Bescheinigung in Steuersachen*, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft*
*Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
Die Angaben gemäß § 42 VgV können in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) abgegeben werden:
- Umsatz der letzten 3 Jahre,
- Referenzliste für vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre,
- Anzahl der Beschäftigten Arbeitskräfte, Eintragung Berufsregister,
- Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens,
- Nichtvorliegen einer Liquidation,
- Nichtvorliegen von Verfehlungen (§§ 123, 124 GWB),
- Nachweis, dass Steuern, Abgaben u. Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden,
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Die Eigenerklärungen sind ggfls. durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Weitere zusätzliche Nachweise:
- 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn Teile der Leistung an andere Unternehmen vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen).
- 236 Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VgV ohne Beteiligung von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juli 2024
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
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1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRYXH5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]