Unterhalts-, Sonder- u. Ergänzungsreinigung in 15 Objekten der Stadt Bielefeld , aufgeteilt auf 3 Lose, v. 01.01.2023 - 31.12.2023 plus 3 x 12 M. Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6106 RV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Sonder- u. Ergänzungsreinigung in 15 Objekten der Stadt Bielefeld , aufgeteilt auf 3 Lose, v. 01.01.2023 - 31.12.2023 plus 3 x 12 M. Verlängerungsoption
Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 15 Objekten der Stadt Bielefeld, aufgeteilt auf 3 Lose, für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023 plus Verlängerungsoptionen von 3 x 12 Monaten nach Rückversetzung des Vergabeverfahrens 100.31-6106 in den Stand vor Veröffentlichung des Verfahrens.
Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 4 Objekten der Stadt Bielefeld mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 16.519,63 m³ für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023
Bielefeld
Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 4 Objekten der Stadt Bielefeld mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 16.519,63 m³ für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023.
Verlängerungsoption von 3 x 12 Monaten.
Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 5 Objekten der Stadt Bielefeld mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 17.779,70 m³ für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023.
Bielefeld
Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 5 Objekten der Stadt Bielefeld mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 17.779,70 m³ für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023.
Verlängerungsoption von 3 x 12 Monaten.
Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 6 Objekten der Stadt Bielefeld mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 6.931,56 m³ für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023.
Bielefeld
Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 5 Objekten der Stadt Bielefeld mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. 6.931,56 m³ für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023.
Verlängerungsoption von 3 x 12 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss
-weitere Nachweise (gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates - nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - beizubringen.
-der Nachweis über den Bestand einer Haftpflichtversicherung für Sachschäden mit mind. 2.500.000 EUR Deckungssumme, Personenschäden mit mind. 2.500.000 EUR Deckungssumme, Obhut- u. Bearbeitungsschäden mit mind. 500.000 EUR Deckungssumme, Schlüsselversicherung/Schlüsselverlustschäden mit mind. 500.000 EUR Deckungssumme beizubringen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden mit mind. 2.500.000 EUR Deckungssumme, Personenschäden mit mind. 2.500.000 EUR Deckungssumme, Obhut- u. Bearbeitungsschäden mit mind. 500.000 EUR Deckungssumme, Schlüsselversicherung/Schlüsselverlustschäden mit mind. 500.000 EUR Deckungssumme beizubringen.
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen.
Angaben über die im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen.
Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, welche durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Reinigungsleistungen vergleichbarer Art mit Angabe des Umfanges und Art der erbrachten Dienstleistung gegenüber öffentlichen oder privaten Auftraggebern sowie Benennung des jeweiligen Ansprechpartners mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse (Der Auftraggeber behält sich vor, kurzfristig eine Besichtigung der Referenzobjekte vorzunehmen).
Erklärung, dass die persönliche Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Mitarbeiters vor Ort (im Objekt) zugesichert wird und dessen Name und Telefonnummer (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird.
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Auf besondere Aufforderung vor Vertragsabschluss ist eine Erklärung beizubringen, dass das Reinigungspersonal auf Verschwiegenheit verpflichtet wird und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz (anschließend jährlich zu wiederholen und dem Immobilienbetrieb -Gebäudeservice- auf Ver-langen auszuhändigen) folgende schriftliche Erklärung unterschrieben wird:
"Ich bestätige hierdurch, dass es mir untersagt ist, Einsicht in Schriftstücke aller Art, Akten usw. zu nehmen, die in den Räumen der zu reinigenden Gebäude aufbewahrt werden und/oder davon Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ich bin von meinem Arbeitgeber darüber belehrt worden, dass ich bei Verstoß dieses Verbotes mit meiner fristlosen Entlassung ggfls. mit einer Strafanzeige zu rechnen habe; eine evtl. Verpflichtung zum Schadensersatz bleibt davon unberührt".
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Mit dem Angebot sind zwingend die Bestätigungen über die Objektbesichtigungen (es ist zwingend der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vordruck zu verwenden) oder eine Bestätigung, dass das jeweilige Objekt derzeit gereinigt wird (je Objekt), einzureichen.
Ein Angebot kann abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. Nach besonderer schriftlicher Aufforderung ist innerhalb von 5 Arbeitstagen für jeden Preis je Normalstunde (Stundenverrechnungssatz) der Vordruck "Kalkulation Stundenverrechnungssatz" vollständig ausgefüllt einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9WUF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind