Winterdienst: Kleine Rufbereitschaft 2022 - 2026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst: Kleine Rufbereitschaft 2022 - 2026
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe des Winterdienstes zur Verkehrssicherung. Die Arbeiten beinhalten das Räumen und Streuen von Straßen und Zufahrten im Stadtgebiet.
42929 Wermelskirchen
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die erforderlichen Arbeiten für die Schneeräumung im Stadtgebiet von 2022 bis 2026 zu vergeben und schreibt dies hiermit aus.
Die "Kleine Rufbereitschaft" beinhaltet die Schneeräumung, sowie den Streudienst für Gemeindestraßen, Gehwege, Überwege, Parkflächen, Treppenanlagen, Bushaltestellen und Zugänge, soweit diese in die Unterhaltungspflicht der Stadt Wermelskirchen fallen, gemäß der Straßenreinigungsatzung der Stadt Wermelskirchen in der aktuellen Fassung, in der Zeit vom 01. November bis 30. April. Witterungsabhängig kann sich dieser Zeitraum bis zum 15. Mai verlängern. Eine witterungsbedingte Verlängerung führt nicht zur Steigerung der Einheitspreise.
Der entstandene Aufwand wird über die für das jeweilige Jahr geltenden Einheitspreise vergütet.
Die Rufbereitschaftspauschale wird in diesem Fall anteilig (1/30) pro Kalendertag vergütet. Der Auftraggeber legt das Ende der witterungsbedingten Verlängerung fest.
Für die Durchführung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer mindestens 6 bis 7 Arbeitsgruppen mit 1 bis 3 Arbeitskräften, die gleichzeitig den Einsatz beginnen können, vorzuhalten. Ebenso sind entsprechende Arbeitsgeräte (für Straßen und Parkplätze je ein Großgerät) vorzuhalten: 2 Großmaschinen mit min. 500 l Streuer und Räumschildbreite von mind. 1,8 m für den Straßeneinsatz; 4 Kleinmaschinen, selbstfahrend, mit Räumschildbreite von mind.1,4 m und Streuer mit mind. 350 l für Wege und Plätze; Mind. 3 Einachsschlepper für Bürgersteige; Mind. 7 Stk Klein- LKW mit Anhänger für den Material-, Geräte- und Mitarbeitertransport. Eine Bescheinigung/Erklärung bzw. eine Auflistung ist bei Angebotsabgabe mit einzureichen (siehe 2.3_Eigenerklärung zur Eignung unter 2.Auszufüllende Dokumente.zip).
Der Einsatz der "Kleinen Rufbereitschaft" beginnt täglich um 3:30 Uhr und endet jeweils um 22:30 Uhr. Die Arbeiten sind bei Alarmierung nach nächtlichem Schneefall bzw. Frosteinbruch innerhalb von 45 Minuten zu beginnen und innerhalb von 3 Stunden zu räumen und / oder zu streuen. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber sind die Arbeiten gegebenenfalls zu wiederholen.
Die Einsatzstellen müssen in 15 min. Fahrtzeit von der Standortadresse zu erreichen sein.
An der Standortadresse befindet sich:
1. Ein Betriebshof mit befestigter Fläche aus z. B. Asphalt oder Pflaster mit den zugehörigen Lager - und Hallenflächen , sowie Sozialräumen 2. Abstellmöglichkeiten für sämtliche Maschinen und Geräte 3. Ausreichend dimensionierter Waschplatz mit zugelassener und geprüfter Abscheideranlage 4. Lagermöglichkeit für ausreichend Streugut und Platz für die Verladung 5. Permanent vorhandenes Ladegerät für Streugut 6. Vollständig ausgerüstete Werkstatt mit eigenem Fachpersonal für Reparaturarbeiten, die auch während der Einsatzzeiten des Winterdienstes Kleinreparaturen durchführen kann.
Die Räum - und Streudienste werden durch den Erkennungsdienst der Stadt Wermelskirchen über eine vom Auftragnehmer anzugebende zentrale Rufnummer ausgelöst. Der diensthabende Mitarbeiter im Erkennungsdienst ist vor Beginn und nach Beendigung der Räum- bzw. Streuarbeiten telefonisch zu benachrichtigen.
Insgesamt ist für Gemeindestraßen und Rettungswege eine Räumbreite von 3,50 m, für Gehwege 1,20 m zugrunde gelegt. Grundsätzlich sind Straßen, Parkflächen und Gehwege mit den entsprechenden Gerätschaften maschinell zu räumen und / oder zu streuen. Flächen, die für die Geräte nicht erreichbar sind, müssen von Hand geräumt und / oder gestreut werden. Eine Sondervergütung erfolgt hierfür nicht. Sollten sich im Bereich der beauftragten Arbeiten Veränderungen ergeben, so ist die Stadt Wermelskirchen berechtigt, den Gesamtumfang der Räum- und Streuflächen bis max. 30 % zu erweitern bzw. zu verringern.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.
Optionale Verlängerung für 3 Jahre: Die Vertragsdauer verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf des Vertrages kündigt. Es ist eine dreimalige Vertragsverlängerung vorgesehen. Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nachunternehmer dürfen nur als Ergänzung von bestehenden Arbeitsgruppen und nicht als eigenständige Arbeitsgruppe eingesetzt werden.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben ist mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Ausreichende Haftpflichtversicherung (Personenschäden 5.000.000,00 €, Sachschäden 5.000.000,00 €, Vermögensschäden 5 .000.000,00 €)
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Erklärung über vergleichbare Leistungen
- Angabe von 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc.
- Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Einsatzstellen müssen in 15 min. Fahrtzeit von der Standortadresse zu erreichen sein und folgende Maschinen/Geräte sind mind. vorzuhalten: 2 Großmaschinen mit min. 500 l Streuer und Räumschildbreite von mind. 1,8 m für den Straßeneinsatz; 4 Kleinmaschinen, selbstfahrend, mit Räumschildbreite von mind.1,4 m und Streuer mit mind. 350 l für Wege und Plätze; Mind. 3 Einachsschlepper für Bürgersteige; Mind. 7 Stk Klein- LKW mit Anhänger für den Material-, Geräte- und Mitarbeitertransport. Eine Bescheinigung/Erklärung bzw. eine Auflistung ist bei Angebotsabgabe mit einzureichen (siehe auch VgV_Checkliste unter 1.Anschreiben.zip).
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/ Zentrale Vergabestelle (Raum 1.22), Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
Nur Vertreter des Auftraggebers. Die Angebotsöffnung ist gem. VgV nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
07/2026
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E54512768“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 14.09.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]