Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der OGS Kaldauen inklusive Mensaerweiterung, Brandschutz und Grundleitungssanierung im Bestand, Anbau eines Aufzugs und Ausstattung von Räumen mit Raumluftanlage Referenznummer der Bekanntmachung: ZV45/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der OGS Kaldauen inklusive Mensaerweiterung, Brandschutz und Grundleitungssanierung im Bestand, Anbau eines Aufzugs und Ausstattung von Räumen mit Raumluftanlage
Planungsleistungen (Objektplanung) für den Umbau und Erweiterungsmaßnahmen der OGS Kaldauen, Friedensstraße 30, 53721 Siegburg inklusive Mensaerweiterung, Brandschutz und Grundleitungssanierung im Bestand, Anbau eines Aufzugs und Ausstattung von Räumen mit Raumluftanlage
OGS Kaldauen Friedensstr. 30 53721 Siegburg
Planungsleistungen (Objektplanung) für den Umbau und Erweiterung der OGS inkl. Mensaerweiterung:
ERWEITERUNG UND MODERNISIERUNG (TEILAUFTRÄGE 1 UND 2):
Teilauftrag1:
- Errichtung einer Mensa als Versammlungsstätte mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung
- Aufstockung der Mensa für weitere Klassenräume mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung
- Einhausung des WC Vorbereichs
- Neukonzeption der Wärmeversorgung des Gesamtgebäudes durch eine energetisch hochwertige und wirtschaftlich autarke
Lösung
- Sanierung der Grundleitungen im Bestandsgebäude,
- Brandschutzmaßnahmen im Bestand
Teilauftrag 2:
- Maßnahmen zu Barrierefreiheit, Anbau eines neuen Aufzugs
Der vorläufige Gesamtwert des Vorhabens der Mensa und Erweiterungsmaßnahmen OGS beträgt 6.226.000,- Euro (netto).
Die 300 er Kosten betragen 2.683.824,- Euro (netto). Die 400 er Kosten betragen 1.835.311,- Euro (netto).
Die anrechenbaren Kosten des Teilauftrags 1 betragen 3.609.996,62 Euro. Die anrechenbaren Kosten des Teilauftrags 2 betragen 304.075,63 Euro.
Die Teilaufträge 1 und 2 beziehen sich auf die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude gem. § 34 HOAI Leistungsphase 5-9. Die Beauftragung erfolgt gesondert für jeden der beiden Teilaufträge und dabei jeweils stufenweise für die LPH 5-6 (Leistungsstufe 3), die LPH 7-8 (Leistungsstufe 4) und die LPH 9 (Leistungsstufe 5). Die Einzelheiten der zu beauftragenden Planungsleistungen sind in den Ziffern 5.1 und 5.2 dieses Verfahrensleitfadens beschrieben. Die Objektplanungsleistungen der LPH 1-4 (Leistungsstufen 1 und 2) wurden bereits erbracht und sind nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die Leistungen für die weiteren Fachplanungen werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung wird jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
Folgende Fachplanerleistungen werden/wurden erstellt:
- Architekt: Büro Gorynia BDA LPH 1-4
- TGA: Becker Ingenieure, LPH 1-3, Anlagengruppe 430 bis LPH 4
- Küchenplanung: Ingenieurbüro Martin Scheerer LPH 1-4
- Tragwerksplanung: Ertl Tragwerk LPH 1+2
- Freiraumplanung: Birgit Scharf Landschaftsarchitektin, LPH 1-3
- Brandschutz: Halfkann und Kirchner Brandschutzingenieure, Brandschutzkonzept
- Vermessungsarbeiten: Vermessungsbüro Borowski, Lageplan
- Baugrundgutachten Kühn Geoconsulting GmbH
- Wärmeschutz- und Schallschutzberechnungen Schwinn Ingenieure LPH 1-2
Diese Leistungen werden entsprechend dem derzeit vorliegenden Bearbeitungsstand in den Anlagen bereitgestellt. Ebenso Unterlagen zur Grundleitungsuntersuchung und Überflutungsnachweis.
Der Baubeginn ist für das 2. Quartal 2023 und die Fertigstellung für das 2. Quartal 2025 vorgesehen.
AUSSTATTUNG MIT RAUMLUFTANLAGEN (TEILAUFTRAG 3):
Es sollen weitere 20 Räume mit einer zentralen Raumluftanlage ausgestattet werden.
Eine erste fachliche Prüfung hat ergeben, dass grundsätzlich auch eine dezentrale Variante technisch umsetzbar ist. Insofern sollen beide Varianten, ausgehend von der Vorzugsvariante der zentralen Realisierung, geplant werden. Die Entscheidung, welche der beiden Varianten zur Ausführung kommt, trifft der Auftraggeber nach Leistungsphase 2, sofern nicht vorher eine der Varianten aus zwingenden sachlichen Gründen ausgeschlossen werden muss. Die ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die vollständige Planung zum Einbau und zur Installation aller notwendigen Geräte, inklusive evtl. Durchdringungen, Anpassungen im Bestand und ggf. Bauantragstellung. Die Ausstattung von Raumluftanlagen in Grundschulen wird vom Bund gefördert. Der entsprechende Antrag wurde von der Stadt Siegburg gestellt. Der Förderbescheid liegt vor, er sieht eine Fertigstellung bis zum 14.11.2022 vor. Dieser Termin ist nicht zu realisieren. Die Stadt Siegburg hat beim Fördergeber eine Verlängerung bis zum 31.12.2024 beantragt. Die Antwort lag zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht vor, sie wird umgehend nachgereiht. Die zu installierenden Geräte müssen die förderrechtlichen, fachtechnischen Voraussetzungen erfüllen. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass die Umsetzungsphase im laufenden Betrieb geschehen muss.
Der geschätzte Gesamtwert des Vorhabens Lüftungsanlagen für 20 Bestandsräume umfasst ca. 841.588 Euro (netto).
Die 300 er Kosten betragen 199.100 Euro (netto). Die 400 er Kosten betragen 440.000 Euro (netto).
Diese Angaben zu den Kosten beruhen auf einer ersten Einschätzung der, durch die Stadt Siegburg, beauftragten Machbarkeitsstudie. Eine Kostenschätzung nach DIN 276 liegt nicht vor.
Der Teilauftrag 3 bezieht sich auf die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude gem. § 34 HOAI Leistungsphase 1-9. Der Auftraggeber wird die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Die Einzelheiten der zu beauftragenden Planungsleistungen sind in Ziffer 5.3 dieses Verfahrensleitfadens beschrieben.
Die Leistungen für die weiteren Fachplanungen werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung wird jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 GWB abzugeben ("Eigenerklärung zur Bietereignung").
Eigenerklärung (Bestandteil des Vordrucks "Bietereignung") des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (je Versicherungsfall) von 1.500.000 EUR. Euro für Personenschäden und 1.000.000 EUR Euro für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (je Versicherungsfall) von 1.500.000 EUR. Euro für Personenschäden und 1.000.000 EUR Euro für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.
Eigenerklärung (Bestandteil des Vordrucks "Bietereignung") über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021). Je Geschäftsjahr sind mindestens 2 Berufsträger (Architekten oder Ingenieure, Bachelor/Master Fachrichtung Architektur) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung nachzuweisen. Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden.
Referenzprojekte:
a) Referenz 1: Nachweis der Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in der Objektplanung mit den folgenden Anforderungen
(siehe Mindestkriterien)
b) Referenz 2 : Nachweis der Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in der Objektplanung mit den folgenden Anforderungen
(siehe Mindestkriterien)
Mindestkriterien zu Referenz 1:
- Zuordnung Objektplanung vergleichbares Gebäude Ausbildung/Wissenschaft Forschung gem. HOAI Anlage 10.2 i.S. HOAI 2021 §2.
- Bearbeitete Leistungsphasen LPH 1-8 i.S. HOAI §34.
- Realisierung in den letzten 10 Jahren (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) mit
Abschluss LPH 8 i.S.HOAI § 34.
- anrechenbare Kosten (KG 300-400) ? 1,5 Mio. EUR brutto i.S. HOAI §35.
- Projektgröße mit einer Bruttogrundfläche BGF ? 500 qm.
- Zuordnung in Honorarzone III i.S. HOAI §35, Anlage 10.2
- Erfahrung mit einer Sanierung im laufenden Betrieb
Mindestkriterien zu Referenz 2:
- Zuordnung Objektplanung vergleichbares Gebäude Ausbildung/Wissenschaft/
Forschung gem. HOAI Anlage 10.2 i.S. HOAI 2021 §2.
Oder
- Zuordnung Objektplanung vergleichbares Gebäude Gesundheit/Betreuung gem.
HOAI Anlage 10.2 i.S. HOAI 2021 §2.
- Bearbeitete Leistungsphasen LPH 1-8 i.S. HOAI §34.
- Realisierung in den letzten 10 Jahren (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe)
mit Abschluss LPH 8 i.S. HOAI § 34.
- anrechenbare Kosten (KG 300-400) ? 1,2 Mio. EUR brutto i.S. HOAI §35.
- Projektgröße mit einer Bruttogrundfläche BGF ? 500 qm.
- Zuordnung in Honorarzone III i.S. HOAI §35, Anlage 10.2.
- Erfahrung mit einer Sanierung im laufenden Betrieb
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 oder 2 VgV benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
53721 Siegburg, Am Turm 30
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ZUSCHLAGSKRITERIEN
- Honorarforderungen (50%)
- Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters und Bauleiters und dessen jeweiligen Vertreters in derselben
Funktion (50%)
ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG
Die Kreisstadt Siegburg wird die letztverbindlichen Angebote anhand der vorgenannten Zuschlagskriterien auswerten. Auf die in den Anlagen beigefügte Bewertungsmatrix wird verwiesen.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl nach den vorstehenden Wertungskriterien erhält den Zuschlag.
Hinweis: Die Funktionen des Projektleiters und des Bauleiters können von einer Person ausgeführt werden! In diesem Fall wird die Qualifikation dieser Person jeweils bei den Kriterien für beide Funktionen gewertet. Diese Maßgaben gelten für die
Person des Vertreters entsprechend.
Seitens des Objektplaners sind die folgenden Leistungen aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI und Anlage 10.1 zu erbringen:
TEILAUFTRAG 1: ERWEITERUNG OGS INKL. MENSA
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume, § 34 i.V.m. Anl.10.1 HOAI sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen,
die in Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen 5-6, danach die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsphasen 7-8. Im Anschluss kann die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
TEILAUFTRAG 2: AUFZUG
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume, § 34 i.V.m. Anl.10.1 HOAI sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen,
die in Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen 5-6, danach die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsphasen 7-8. Im Anschluss kann die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
TEILAUFTRAG 3: RAUMLUFTANLAGEN DER 20 RÄUME IM BESTAND
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anl.10.1 sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die in Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-2. Im Weiteren können die Leistungsstufe 2 mit den Leistungsphasen 3-4, die Leistungsstufe 3 mit den
Leistungsphasen 5-6, die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsstufen 7-8 und die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
Für alle drei Teilaufträge gilt, dass der Auftragnehmer beim Abruf einer Leistungsstufe mit allen zugehörigen Grundleistungen und festen Besonderen Leistungen beauftragt ist. Die optionalen Besonderen Leistungen sind hingegen nur dann beauftragt, wenn diese explizit vom Auftraggeber bestellt werden. Zu den Einzelheiten wird auf den anliegenden Vertragsentwurf (insbesondere § 3) und das Honorarblatt verwiesen.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YY08
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen ber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]