mobiles bargeldloses Bezahlen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11V-4-IM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.im.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
mobiles bargeldloses Bezahlen
Erstellung eines DV-gestützten Gesamtsystems für den mobilen Online-Einzug und die Abrechnung von Verwarngeldern, sowie sonstigen einzunehmenden Geldern, u.a. Sicherheitsleistungen mittels Kartenzahlung (bargeldloser Zahlungsverkehr) für die Polizei Baden-Württemberg in Generalunternehmerschaft
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart Die übrigen Lieferadressen befinden sich alle im Bundesland Baden-Württemberg. Details sind bitte der Anlage 3 zu entnehmen.
Erstellung eines DV-gestützten Gesamtsystems für den mobilen Online-Einzug und die Abrechnung von Verwarngeldern, sowie sonstigen einzunehmenden Geldern, u.a. Sicherheitsleistungen mittels Kartenzahlung (bargeldloser Zahlungsverkehr) für die Polizei Baden-Württemberg in Generalunternehmerschaft
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
- Nachweis über das Bestehen einer marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung, bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied:
Liegt während des Vergabeverfahrens noch keine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung vor, erklärt sich der Bewerber/ Bieter bereit diese im Falle des Zuschlags auf sein Angebot zeitnah abzuschließen
Nachfolgendes anhand von Eigenerklärungen nachweisen:
- Geben Sie den Jahresumsatz (in EUR) Ihres Unternehmens bzw. jedes einzelnen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft für die letzten drei Jahre (2021, 2020, 2019) an.
(Der Jahresumsatz von eignungsleihenden Unterauftragnehmern wird in die Bewertung einbezogen, sofern sich die Leihe auf die finanzielle Leistungsfähigkeit erstreckt. Im Falle der Eignungsleihe oder bei Bewerbergemeinschaften werden die Jahresumsätze der Beteiligten addiert.). Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahresumsätze.
- Welcher Anteil des Jahresumsatzes (in EUR) entfällt davon jeweils für die letzten drei Jahre (2021, 2020, 2019) auf den gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich? (Der Jahresumsatz von eignungsleihenden Unterauftragnehmern wird in die Bewertung einbezogen, sofern die Leihe sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit erstreckt. Im Falle der Eignungsleihe oder bei Bewerbergemeinschaften werden die Jahresumsätze der Beteiligten addiert.) Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.
- mind. drei Referenzen der letzten drei Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar (Abwicklung mobiler bargeldloser Zahlungsverkehr, mindestens 500 Geräte in einem Bundesland, Auftragswert mind. [Betrag gelöscht] EUR netto) sind sowie mit Angabe zu Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Liefermenge, Auftragswert und Lieferzeitraum (Eigenerklärung)
Nachfolgendes anhand von Eigenerklärungen nachweisen:
- Wie viele der drei Referenzen stellen einen Auftrag für eine Sicherheitsbehörde (Polizei) dar?
- Wie viele der drei Referenzen beziehen sich auf einen Auftrag bei dem mehrere Zielkonten (mind. zwei) für die Zahlungsflüsse zur Auswahl standen?
- Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei Jahre (2021, 2020, 2019). (Im Falle der Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird die Gesamtzahl der Mitarbeiter des eignungsleihenden Unternehmens in die Bewertung einbezogen. Im Falle der Eignungsleihe oder bei Bewerbergemeinschaften werden die Mitarbeiterzahlen der Beteiligten addiert.) Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.
- Welche Anzahl der Gesamtzahl ihrer Mitarbeiter entfiel in den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019) dabei auf den gemäß Leistungsgegenstand (mobile Systeme für den bargeldlosen Zahlungsverkehr) einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich? (Im Falle der Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird die Gesamtzahl der Mitarbeiter des eignungsleihenden Unternehmens in die Bewertung einbezogen. Im Falle der Eignungsleihe oder bei Bewerbergemeinschaften werden die Mitarbeiterzahlen der Beteiligten addiert.) Die Bewertung erfolgt auf dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre.
- Wie viele Jahre Erfahrung im Geschäftsbereich des mobiles bargeldlosen Zahlens können Sie nachweisen? Hinsichtlich Erstellung und Betreuung eines solches Systems (Ein Nachweis ist auf Verlangen in Form einer Eigenerklärung vorzulegen.)
- Wie viele ihrer Mitarbeiter aus dem gemäß Leistungsgegenstand einschlägigen/ spezifischen Geschäftsbereich haben mind. fünf Jahre Erfahrung in der Betreuung von Sicherheitsbehörden?
- Wie viele ihrer Mitarbeiter sind IT-Fachkräfte (bezogen auf die Gesamtzahl der Mitarbeiter)?
- Wie viele ihrer Mitarbeiter sind Software Designer (bezogen auf die Gesamtzahl der Mitarbeiter)?
- Eigenerklärung, dass bei Bedarf vor Aufnahme der Tätigkeit:
die Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet werden;
vereinbart wird, dass alle zur Kenntnis gelangten vertraulichen Daten der anderen Seite geheim zu halten sind;
- die Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer auf die Geheimhaltung von personenbezogenen und nichtpersonenbezogenen vertraulichen Daten verpflichtet werden.
- Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen)
- Der Bewerber/Bieter versichert, dass er im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten im Auftrag der Polizei betrauen und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt
- Der Bewerber/ Bieter versichert im Auftragsfall die Verpflichtungen aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu erbringen und die von ihm dargelegten technischen-organisatorischen Maßnahmen während der gesamten Vertragslaufzeit zu erfüllen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYRVR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html