Administration und organisatorische Begleitung von Zuwendungsprojekten Referenznummer der Bekanntmachung: 354-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Administration und organisatorische Begleitung von Zuwendungsprojekten
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration von Zuwendungsprojekten zu beauftragen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme von verwaltungsmäßigen und ggf. begleitenden Aufgaben bei der Prüfung und Bewilligung von Zuwendungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der zu vergebende Auftrag umfasst sowohl die abschließende als auch nur eine teilweise Übertragung von Aufgaben an einen externen Projektadministrator bei der Bearbeitung von Zuwendungsvorgängen in allen Aufgabenbereichen der BAuA im Rahmen des FoGA-Programms. Bei der Administration der verschiedenen Förderformate des FoGA-Programms (Forschungsprojekte, wissenschaftliche Nachwuchsgruppen, Stiftungsprofessuren) sind insbesondere folgende Aufgaben zu erledigen:
Übernahme von verwaltungstechnischen/administrativen Aufgaben bei der Vorbereitung, Bewilligung und Verwendungsnachweisprüfung von Zuwendungen; Unterstützung der BAuA in der fachlichen Begleitung und Begutachtung der Förderformate, die durch Zuwendungen gefördert werden unter Beachtung der maßgeblichen Rechtsvorschriften und der Förderrichtlinie und ihrer zentralen Ziele
Die BAuA behält sich einseitig die optionale Verlängerung des Auftrags um jeweils ein weiteres Jahr vor, bis die letzte Zuwendung abgewickelt ist. Die BAuA unterrichtet den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin jeweils spätestens 3 Monate vor Vertragsende, ob und mit welchem Leistungsumfang die Verlängerungsoption gezogen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister; alternativ: Eigenerklärung zur fehlenden Verpflichtung einer entsprechenden Eintragung
1. Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit einer aktuellen Gültigkeit; 1. Alternative: Eigenerklärung im Hinblick auf die Verpflichtung, eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen; 2. Alternative: Eigenerklärung, dass der Bieter Selbstversicherer ist, eine entsprechende Haftpflicht nicht abschließen und daher auch nicht vorweisen kann und einen Nachweis hierüber dem Angebot beifügt
2. Eigenerklärung zur Umsatzstruktur: Gesamtumsatz des Bieters (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu 1: Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden jeweils in Höhe von EUR 1.500.000,00; Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von EUR 250.000,00
1. Referenzen: Beleg der Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters bei der Administration und organisatorische Begleitung von Zuwendungsprojekten mit Angaben von Name des Referenzgebers, Art des Referenzgebers, Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands, Kontaktdaten des Referenzgebers, Stellung im Projekt, Zeitraum der erbrachten Leistung, Anzahl der Zuwendungen, Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto
2. Angaben der technischen Fachkräfte: Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation und Erfahrungen der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
Zu 1: Mindestanforderung ist eine Projektreferenz. Der Bieter muss in den letzten fünf Jahren mindestens einen vergleichbaren Auftrag in vergleichbarem Umfang übernommen und beendet haben.
Zu 2: Insbesondere werden Qualifikationen, Wissen und berufliche Erfahrungen (z.B. Berufliche pers. Referenz(en) im Bereich des Zuwendungsrechts) vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).