Wäscheversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YQ9RWBQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://eschbahnerlisch.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YQ9RWBQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wäscheversorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85112100 Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Wäscheversorgung für die Städtisches Klinikum Solingen gGmbH (im Folgenden: "Klinikum Solingen") in Form der Vollversorgung mit Mietwäsche (Stationswäsche und Berufs- und Bereichsbekleidung) sowie zum Teil auch die Aufbereitung und der Transport von auftraggebereigener Wäsche.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39518000 Krankenhauswäsche
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wäschevollversorgung

- Stationsversorgung

- Bereichsbekleidungsversorgung

- Berufsbekleidungsversorgung

- Pflege stationsgebundener Textilien

- Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel

Der Auftraggeber schreibt Leistungen der Wäschevollversorgung für das Klinikum Solingen aus. Der Auftrag betrifft die bedarfsgerechte Vollversorgung mit Mietwäsche (Stationswäsche und Berufs- und Bereichsbekleidung) sowie - hinsichtlich der beim Auftraggeber noch verbliebenen Stationswäsche in geringem Umfang - die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Der Auftrag zur Wäscheversorgung des Klinikums Solingen umfasst dabei die Gestellung, Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung von Krankenhauswäsche überwiegend im Mietwäscheverfahren - innerhalb der Vertragslaufzeit von vier Jahren (plus Verlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vertragsunterlagen.

Zusätzlich umfasst der Auftrag die Übernahme der auftraggeberspezifischen Investitionen des früheren Auftragnehmers / Wäscheversorgers zu den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Restwerten. Dies betrifft den auftraggeberbezogenen Wäschebestands und die Investitionen in die Wäscheautomaten sowie die Rollgittercontainer zum jeweiligen Zeitwert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kundenbetreuung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualitätsmanagement / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Bemusterung / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrages zwei Mal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die jeweilige Erklärung des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrages bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"); im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen

- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zu MiLoG, AEntG und SchwarzArbG"); im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen

- Nachweis des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für Ausschluss aufgrund der von der Europäischen Union erlassenen Sanktionen gegen die Russische Föderation gemäß Art. 5k der VO (EU) 833/2014 durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen"); im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen

- Nachweis der Mitgliedschaft (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) in der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. (oder vergleichbar) durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung; dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft

Außerdem behält der Auftraggeber sich vor, die nachfolgenden Unterlagen gesondert vor Zuschlagserteilung anzufordern:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)

- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)

- Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen, Bescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen oder der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind (nicht älter als 3 Monate)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis über den Gesamtumsatz sowie den spezifischen Umsatz mit Leistungen der Wäscheversorgung (insb. Wäschevollversorgung und Lohn-/ Auftragswäsche) für Krankenhäuser und Kliniken für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Umsatz")

- Nachweis über Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit mindestens den nachfolgenden Deckungssummen je Schadensereignis (Personenschäden mind. EUR 5 Mio., Sachschäden mind. EUR 5 Mio. und Vermögensschäden mind. EUR 2 Mio.; jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung"); soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung, gleiches gilt für die Beteiligung als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgenden Mindestjahresumsätze (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) nachzuweisen:

- Gesamtumsatz: mind. EUR 1,5 Mio. (netto)

- Leistungen der Wäscheversorgung für Krankenhäuser und Kliniken (nur Eigenleistung): mind. EUR 500.000,00 (netto)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis Zertifizierung über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig); im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (siehe Ziff. 8.1 der Bewerbungsbedingungen).

- Nachweis Zertifizierung über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig); im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (siehe Ziff. 8.1 der Bewerbungsbedingungen).

- Nachweis gültiges Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/2 (Krankenhauswäsche) oder vergleichbarer Nachweis für vorgesehene Betriebsstätte des Bewerbers; im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist ein gültiges Zeugnis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (siehe Ziff. 8.1 der Bewerbungsbedingungen).

- Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben durch gültiges Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbetrieben) oder vergleichbarer Nachweis für vorgesehene Betriebsstätte des Bewerbers; im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist ein gültiges Zeugnis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (siehe Ziff. 8.1 der Bewerbungsbedingungen).

- Nachweis von mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung im Bereich der Wäscheversorgung durch Vorlage entsprechender Referenzliste als Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Referenzen"); in Referenzliste Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem / der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung / Erläuterung (unter Bezugnahme auf die Mindestanforderungen) und dem Gesamtauftragswert des jeweiligen Referenzauftrags

- Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten und eines / einer geprüften Desinfektors/in durch entsprechende Zeugnisse oder Zertifikate von staatlichen oder staatlich anerkannten Stellen; aus den Nachweisen muss sich auch ergeben, dass die entsprechende Person zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist beim Bewerber beschäftigt ist. Andernfalls ist vom Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung hierüber abzugeben. Im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Hinsichtlich der Referenzaufträge gelten folgende Mindestanforderungen:

- insgesamt mindestens drei Referenzaufträge

- davon mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum (Akutklinik) mit mindestens 650 Betten, für das die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche sowie OP- und Funktionswäsche im Mietsystem) durchgeführt wurde / wird

- mindestens zwei weitere Referenzaufträge für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum (Akutklinik) mit jeweils mindestens 500 Betten, für das die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche sowie OP- und Funktionswäsche im Mietsystem) durchgeführt wurde / wird

- mindestens einer der drei Referenzaufträge die Berufsbekleidungsversorgung über einen Kleiderausgabeautomaten (mit gelegter und gechippter Miet-Berufsbekleidung) beinhaltet

- das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III.1.2)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die ausgeschriebene Leistung hat den Charakter eine sozialen und besonderen Dienstleitung gemäß §§130GWB, 64 VgV, so dass § 65 Abs. 2 VgV zur Anwendung gelangt.

IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/09/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ9RWBQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/08/2022

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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
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Isselburg
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Jülich
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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
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