Wäscheversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://eschbahnerlisch.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wäscheversorgung
Gegenstand des Auftrags ist die Wäscheversorgung für die Städtisches Klinikum Solingen gGmbH (im Folgenden: "Klinikum Solingen") in Form der Vollversorgung mit Mietwäsche (Stationswäsche und Berufs- und Bereichsbekleidung) sowie zum Teil auch die Aufbereitung und der Transport von auftraggebereigener Wäsche.
Wäschevollversorgung
- Stationsversorgung
- Bereichsbekleidungsversorgung
- Berufsbekleidungsversorgung
- Pflege stationsgebundener Textilien
- Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel
Der Auftraggeber schreibt Leistungen der Wäschevollversorgung für das Klinikum Solingen aus. Der Auftrag betrifft die bedarfsgerechte Vollversorgung mit Mietwäsche (Stationswäsche und Berufs- und Bereichsbekleidung) sowie - hinsichtlich der beim Auftraggeber noch verbliebenen Stationswäsche in geringem Umfang - die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag zur Wäscheversorgung des Klinikums Solingen umfasst dabei die Gestellung, Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung von Krankenhauswäsche überwiegend im Mietwäscheverfahren - innerhalb der Vertragslaufzeit von vier Jahren (plus Verlängerungsoption von 2 x 1 Jahr) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vertragsunterlagen.
Zusätzlich umfasst der Auftrag die Übernahme der auftraggeberspezifischen Investitionen des früheren Auftragnehmers / Wäscheversorgers zu den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Restwerten. Dies betrifft den auftraggeberbezogenen Wäschebestands und die Investitionen in die Wäscheautomaten sowie die Rollgittercontainer zum jeweiligen Zeitwert.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrages zwei Mal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die jeweilige Erklärung des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertrages bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"); im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zu MiLoG, AEntG und SchwarzArbG"); im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen
- Nachweis des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für Ausschluss aufgrund der von der Europäischen Union erlassenen Sanktionen gegen die Russische Föderation gemäß Art. 5k der VO (EU) 833/2014 durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen"); im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen
- Nachweis der Mitgliedschaft (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) in der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. (oder vergleichbar) durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung; dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft
Außerdem behält der Auftraggeber sich vor, die nachfolgenden Unterlagen gesondert vor Zuschlagserteilung anzufordern:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen, Bescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen oder der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über den Gesamtumsatz sowie den spezifischen Umsatz mit Leistungen der Wäscheversorgung (insb. Wäschevollversorgung und Lohn-/ Auftragswäsche) für Krankenhäuser und Kliniken für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Umsatz")
- Nachweis über Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit mindestens den nachfolgenden Deckungssummen je Schadensereignis (Personenschäden mind. EUR 5 Mio., Sachschäden mind. EUR 5 Mio. und Vermögensschäden mind. EUR 2 Mio.; jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung"); soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung, gleiches gilt für die Beteiligung als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgenden Mindestjahresumsätze (Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) nachzuweisen:
- Gesamtumsatz: mind. EUR 1,5 Mio. (netto)
- Leistungen der Wäscheversorgung für Krankenhäuser und Kliniken (nur Eigenleistung): mind. EUR 500.000,00 (netto)
- Nachweis Zertifizierung über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig); im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (siehe Ziff. 8.1 der Bewerbungsbedingungen).
- Nachweis Zertifizierung über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig); im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (siehe Ziff. 8.1 der Bewerbungsbedingungen).
- Nachweis gültiges Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/2 (Krankenhauswäsche) oder vergleichbarer Nachweis für vorgesehene Betriebsstätte des Bewerbers; im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist ein gültiges Zeugnis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (siehe Ziff. 8.1 der Bewerbungsbedingungen).
- Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben durch gültiges Hygienezeugnis nach RAL-GZ 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbetrieben) oder vergleichbarer Nachweis für vorgesehene Betriebsstätte des Bewerbers; im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist ein gültiges Zeugnis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (siehe Ziff. 8.1 der Bewerbungsbedingungen).
- Nachweis von mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung im Bereich der Wäscheversorgung durch Vorlage entsprechender Referenzliste als Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Referenzen"); in Referenzliste Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem / der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung / Erläuterung (unter Bezugnahme auf die Mindestanforderungen) und dem Gesamtauftragswert des jeweiligen Referenzauftrags
- Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten und eines / einer geprüften Desinfektors/in durch entsprechende Zeugnisse oder Zertifikate von staatlichen oder staatlich anerkannten Stellen; aus den Nachweisen muss sich auch ergeben, dass die entsprechende Person zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist beim Bewerber beschäftigt ist. Andernfalls ist vom Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung hierüber abzugeben. Im Fall der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Hinsichtlich der Referenzaufträge gelten folgende Mindestanforderungen:
- insgesamt mindestens drei Referenzaufträge
- davon mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum (Akutklinik) mit mindestens 650 Betten, für das die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche sowie OP- und Funktionswäsche im Mietsystem) durchgeführt wurde / wird
- mindestens zwei weitere Referenzaufträge für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum (Akutklinik) mit jeweils mindestens 500 Betten, für das die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche sowie OP- und Funktionswäsche im Mietsystem) durchgeführt wurde / wird
- mindestens einer der drei Referenzaufträge die Berufsbekleidungsversorgung über einen Kleiderausgabeautomaten (mit gelegter und gechippter Miet-Berufsbekleidung) beinhaltet
- das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III.1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Die ausgeschriebene Leistung hat den Charakter eine sozialen und besonderen Dienstleitung gemäß §§130GWB, 64 VgV, so dass § 65 Abs. 2 VgV zur Anwendung gelangt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ9RWBQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.