Planungsleistungen Stadtbahn/Eisenbahnstrecken Referenznummer der Bekanntmachung: 1234
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/bus-bahn/stadtbahn-im-landkreis-ludwigsburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Stadtbahn/Eisenbahnstrecken
Planungsleistungen zum Neubau eines Stadtbahnnetzes im Landkreis Ludwigsburg mit zwei Losen: Los 1 = Reaktivierung der Nebenbahn Ludwigsburg Bf - Markgröningen Bf im Vorlaufbetrieb als EBO-Strecke; Los 2: Stadtbahnstrecken nach BO Strab zwischen Remseck-Aldingen, Pattonville bzw. LB-Oßweil und Ludwigsburg Bahnhofsvorplatz sowie zwischen Markgröningen Bf und Schwieberdingen bzw. Markgröningen Stadtmitte
Markgröninger Bahn, EBO-Vorlaufbetrieb, Ludwigsburg Bf - Markgröningen Bf (PFA 1)
Landkreis Ludwigsburg
Gegenstand der Planungsleistungen der Leistungsphase 1 bis 4 ist der PFA 1 mit Reaktivierung der Markgröninger Bahn (Ludwigsburg Bf - Markgröningen Bf) für den EBO-Vorlaufbetrieb: Dies umfasst die existierende Eisenbahnstrecke, auf der möglichst schnell ein Vorlaufbetrieb etabliert werden soll. Für die Strecke ist folgende Betriebsweise vorgesehen: Elektrifizierte EBO-Strecke im NE-Ausbaustandard.
Näheres siehe PDF "Verfahrens- und Projektbeschreibung"
* Durchschnittliche Anzahl beschäftigte Ingenieure (inklusive Inhaber, ohne freie Mitarbeiter) der letzten 3 Geschäftsjahre / Gewichtung: 10%
* Durchschnittlicher Umsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen (§§42 ff HOAI) / Gewichtung: 10%
* Anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen des jeweiligen Referenzprojektes in EUR netto, Eisenbahnstrecke nach EBO / Gewichtung: 40%
* Erbrachte Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes, Eisenbahnstrecke nach EBO / Gewichtung: 40%
Näheres siehe PDF "Verfahrens- und Projektbeschreibung" (Ziffer 4.5.2)
Stadtbahnstrecken PFA 2-6 nach BO Strab zw. Remseck-Aldingen/LB Oßweil und Schwieberdingen Nord/Markgröningen Festplatz
Landkreis Ludwigsburg
Gegenstand der Planungsleistungen des Loses 2 sind die PFA 2 bis 6 mit den folgenden BO Strab-Streckenabschnitten:
PFA 2 Aldingen - Pattonville (SSB-Planungsparameter)
PFA 3a Pattonville - Anbindung Markgröninger Bahn (im Bf Ludwigsburg nach Tunnelbypass)
PFA 3b Zweigstrecke nach Oßweil Süd einschl. Netzergänzung Oststraße
PFA 4 ZOB LB - Myliusstraße - Schorndorfer Straße - Schlösslesfeld
PFA 5 Verlängerung Markgröningen Bf - Markgröningen Festplatz
PFA 6 Verlängerung Markgröningen Bf - Schwieberdingen-Nord
Näheres siehe PDF "Verfahrens- und Projektbeschreibung"
* Durchschnittliche Anzahl beschäftigte Ingenieure (inklusive Inhaber, ohne freie Mitarbeiter) der letzten 3 Geschäftsjahre / Gewichtung: 10%
* Durchschnittlicher Umsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen (§§42 ff HOAI) / Gewichtung: 10%
* Anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen des jeweiligen Referenzprojektes in EUR netto, Stadtbahnstrecken nach BO Strab / Gewichtung: 40%
* Erbrachte Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes, Stadtbahnstrecken nach BO Strab / Gewichtung: 40%
Näheres siehe PDF "Verfahrens- und Projektbeschreibung" (Ziffer 4.5.2)
Für einzelne PFA werden optionale Arbeiten (Planungen der Leistungsphasen 3 und 4) ausgeschrieben.
Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungsphasen, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen berufen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens als Anlage 6 mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wird.
2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung einer Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" auf dem Gebiet Verkehrsanlagen berechtigt sind. Dies gilt auch für juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist. Juristische Personen haben eine/n teilnahmeberechtigte/n Vertreter/in zu benennen, der/die für das Vergabeverfahren verantwortlich ist. Alle Teilnehmer/innen haben die Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Eine Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist abzugeben und ein entsprechender Nachweis ist beizulegen.
Ist in dem Herkunftsland des Bewerber/ der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, ein Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (sog. Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden mehr als fünf (Los 1) bzw. mehr als zehn (Los 2) beschäftigte und fest angestellte Ingenieure/innen gefordert.
3. Im Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen zu
- Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 ,2, 3 GWB
- Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB
- Ausschlussgründe gem. § 124 GWB
- Ausschlussgründe gem. § 73 Abs. 3 VgV
- Verstoß gegen § 21 MiLoG
abzugeben.
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Die maximale Punktezahl wird für Los 1 bei mehr als 1,0 Mio. EUR netto durchschnittlichem Jahresumsatz und für Los 2 bei mehr als 1,5 Mio. EUR netto durchschnittlichem Jahresumsatz erreicht.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die maximale Versicherungssumme pro Versicherungsjahr muss jeweils das 3-fache der vorgenannten Summen je Schadensfall betragen.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen in den letzten 3 Geschäftsjahren mehr als 0,5 Mio. EUR netto für Los 1 und mehr als 1,0 Mio. EUR netto für Los 2.
- durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure, welche im Bereich der ausgeschriebenen Planungsleistungen tätig sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Die maximale Punktezahl wird bei mehr als 15 beschäftigten Ingenieuren für Los 1 und bei mehr als 20 beschäftigten Ingenieuren für Los 2 erreicht.
- Referenzkriterium zu den planerischen Anforderungen mit Angabe zu den anrechenbaren Kosten für maximal 2 Referenzprojekte. Die maximale Punktezahl wird ab 10 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen für Los 1 und bei 20 Mio. EUR netto für Los 2 erreicht.
- Referenzkriterium zu den erbrachten Leistungen mit Angabe der erbrachten Leistungen für maximal 2 Referenzprojekte. Die maximale Punktezahl wird bei erbrachten Leistungsphasen 1-4 HOAI erreicht.
- die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure, welche im Bereich der ausgeschriebenen Planungsleistungen tätig sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren muss mehr als 5 für Los 1 und mehr als 10 für Los 2 betragen.
Ingenieur gem. § 75 Abs. 2 VgV
Zur fachlichen Befähigung vgl. oben "Teilnahmebedingungen".
Es sind die "Kommunalen Vertragsmuster" für Ingenierverträge (siehe Musterverträge in Anlage) zu Grunde zu legen und zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T6Y40
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.07.2018. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html