Hermann-Voss-Realschule (HVR) Interim
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wipperfürth
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51688
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wipperfuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hermann-Voss-Realschule (HVR) Interim
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend Generalunternehmerleistungen für die Errichtung eines Neubaus in Containerbauweise als Interimsgebäude zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs an der Hermann-Voss Realschule europaweit aus.
Hansestadt Wipperfürth
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend Generalunternehmerleistungen für die Errichtung eines Neubaus in Containerbauweise als Interimsgebäude zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs an der Hermann-Voss Realschule europaweit aus.
Im Rahmen der gesamten Baumaßnahme wird der vorhandene Gebäudekomplex der benachbarten Konrad Adenauer Hauptschule (KAH) in mehreren Bauabschnitten saniert. Die Hermann-Voss-Realschule (HVR), welche den gesamten Altbau der KAH nutzt, benötigt während der weiteren Arbeiten in eben diesem Altbautrakt der KAH ein Interimsgebäude.
Nach Abschluss der bauseitigen Vorabmaßnahmen ist für die Durchführung der weiteren Baumaßnahme am bestehenden Schulkomplex daher geplant, einen Teil der Klassenräume in eine Containeranlage umzulegen. Diese ist auf dem südlichen Schulgelände unterhalb des vorhandenen Schulgebäudes der KAH zu errichten.
Die neu zu errichtende Containeranlage wird annähernd rechteckig mit zwei Geschossen und insgesamt drei Treppenanlagen geplant. Die Treppen werden an beiden Kopfseiten sowie mittig angeordnet. Das Obergeschoss ist nicht komplett überbaut, so dass alle Treppen über einen offenen Gang erreicht werden müssen. Neben 14 Klassen sind geschossweise WC-Anlagen, ein behindertengerechtes WC und ein Hausanschlussraum vorgesehen. Alle Räume werden über notwendige Flure erreicht.
Zweck dieses Interimsgebäudes ist die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes während der Dauer der gesamten Bauarbeiten im vorhandenen Hauptgebäude. Die schlüsselfertige Erstellung einschließlich der erforderlichen Erd- und Gründungsarbeiten sowie der erforderlichen technischen Anbindung an das vorhandene Kanalnetz und an das Hauptgebäude sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Eine genauere Projektbeschreibung ist der Funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Neben der Errichtung des Gebäudes in Containerbauweise sind die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Wartungsverträge der KG 300 und KG 400 anzubieten. Die Beauftragung des Bieters mit diesen Wartungsverträgen erfolgt optional.
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 02 („Angebotsschreiben“),
• bepreistes Leistungsverzeichnis: Ziffer 03a (bitte auch im GAEB-Format (Ziffer 03b)),
• mit der Ziffer 05 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 06 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 07 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 08 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft),
• mit der Ziffer 09 („Nachunternehmererklärung“, nur wenn Nachunternehmer eingesetzt werden sollen) und • mit der Ziffer 10 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird; „Eignungsleihe“) in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Neben den obigen Vordrucken (Vergabeunterlagen) müssen die Bieter die folgenden Dokumente selbst erstellen und ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform im Rahmen der Angebotsfrist einreichen:
• Urkalkulation : kein Vordruck Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 01 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Angebotes.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder an-derweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 5.000.000,00 €.
• Angaben über das Bestehen einer Berufs- und oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschänden inkl. Vermögensschäden infolge von Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils mindestens 7.500.000,00 und für reine Vermögensschäden in Höhe von mind. 2.000.000,00 €.
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters
• Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 6 Jahren Berufserfahrung).
• Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 6 Jahren Berufserfahrung).
• Angaben über das für die stellvertretende Bauleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 2 Jahren Berufserfahrung).
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn • es sich um ein im Wege der Total- bzw. Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude in Containerbauweise im Bildungsbereich (bspw. Schulen, Universitäten, etc.) handelt,
• das Projektvolumen für KG 300 und 400 pro eingereichter Referenz mindestens EUR 2,5 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeig-nete Angaben plausibilisiert ist,
• das Projekt in den Jahren 2012 bis 2022 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Hansestadt Wipperfürth Marktplatz 1 51688 Wipperfürth Telefon: 02267-640 Telefax: 02267-64311 E-Mail: [gelöscht] Webseite: https://www.wipperfuerth.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten :
- gemeinsamer behördlicher Datenschutzbeauftragter –
Uwe Kaldeich Oberbergischer Kreis Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Tel.: 02261/88-1287 eMail: [gelöscht] Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haus-haltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregister-gesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zu-schlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbe-werbsregistergesetz an. Unterhalb von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermessen der Vergabestelle.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten perso-nenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffen-den Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue– und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf-grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).