Löschunterstützungsfahrzeug LuF 60
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.singen.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
Löschunterstützungsfahrzeug LuF 60
Lösch-Unterstützungsfahrzeug LuF60 mit Zusatzausrüstung
Luftgekühlter Verbrennungsmotor zur Brandbekämpfung mit Raupenfahrwerk und Löschroboter,
mit einer Wurfweite von ca. 35m.
Stadt Singen, Abteilung Feuerwehr
Hauptstr. 31
78224 Singen (Hohentwiel)
LuF60, Löschunterstützungsfahrzeug
104 KW (140 PS), 4-Zylinder, wassergekühlt,
zusätzlich patentiertes Kühlsystem,
Steigfähigkeit: auf Rampen- und Stiegen bis zu 30°
Eigengewicht: 2.300 kg
Abmessungen: 2,55 x 1,35 x 2,00 m (LxBxH)
Dieseltank: 60 Liter / Hydrauliktank 40 Liter
Fahrgeschwindigkeit: 0 - 4,5 km/h
Löschkanone: 360 Düsen 10-32 bar, hydr. Höhenverstellung
Ventilator: 35 kW, Volumenstrom 90.000 m³ /h, 165 km/h Austrittsgeschwindigkeit
Wasserversorgung: Einspeisung 3 x B-Storz mit Rückschlagventil und Vorfilter 6 mm
HD-Anschluss: PN 40, Wasserabgänge Standard 1 Stk. HD - DN 38
Fernsteuerung: Reichweite bis zu 300 m, inkl. Ersatzakku und Ladegerät
Notbedienung I und II mit Bedienpult und Displayanzeige
Funksteuerung für: 3-Punkt Hydraulikhubwerk, Oberlenker, Kettenfahrwerke, Seilwinde, Neigung Lüfterrohr, Druckerhöhungspumpe, Lüfterdrehzahl, Datenrückführung
3-Punkthydraulik an der Frontseite
Seilwinde an der Frontseite
Hochstrahlmonitor/-düse
3x33m Flachlutte inkl. Befestigung u. Abwickelvorrichtung
Vorrüstung für Schwimmpumpen-Zusatzgerät
LUF PowerBlower
Video Fernübertragunssystem (1x)
Normale Video-Kameras (2x)
Wärmebildkamera (1x)
LP-N 6000 Schwimmpumpe-Schmutzwasserpumpe mit 43KW (1x)
Inbetriebnahme und Schulungen vor Ort
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Auftragserteilung an o.g. Unternehmen aufgrund des vorliegenden Patentschutzes. Direktvergabe aufgrund der Betriebssicherheit des Zwangsluftgekühlten Motor´s, der Robustheit und stark reduzierten Wartungsintervalle, sowie dessen Verzicht auf Zuführung von Kühlflüssigkeit in den Sekundärkreislauf. Die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sowie die Fernsteuerung des Raupenfahrzeugs LuF60, mit jahrelang in der Praxis erfolgreich erprobten Einsätzen, führten zu dieser positiven Bewertung der Stadt Singen. Hinzu kommen mehrere verheerende Bränden im Stadtgebiet Singen in den vergangenen Jahren (Brandkatastrophe Domäne Hohentwiel, vollständiger Brand Scheffelhalle (Festhalle) Singen oder der Friedenskirche Singen), sowie der große und bedeutende Zweig im Stadtgebiet Singen (Hohentwiel) mit verschiedensten industriellen Großunternehmen (Aluminiumwalzwerk, Arzneimittelhersteller, Gießerei etc.). Hierbei wird vor allem der PowerBlower (Großventilator) sowie die Hochleistungs-Schmutzwasserpumpe benötigt. Der Leistungsstarke Motor mit 140PS, die Hochtemperaturfestigkeit und das geringe Gewicht vo 2400kg (bspw. Deckenlasten in Parkhäusern berücksichtigt) als klar zu bewertender Vorteil. Das LuF60 soll zusätzlich im gesamten Landkreisgebiet Konstanz zum Einsatz kommen können.
Die jahrelangen Erfahrungen auf dem Markt, verbunden mit den eigenen Anforderungen (siehe oben), führten zu dieser patentgeschützen Lösung für die Stadt Singen (Hohentwiel) des LuF60.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wertingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 86637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.luf-deutschland.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
Das Datum der Zuschlagsentscheidung entspricht nicht dem Datum der tatsächlichen Vertragsabschlusses. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Auf die Frist gem. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB wird hingewiesen. Dieser lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.“