IT-Dienstleistung und IT-Werkleistung für die Qualitätssicherung im Bereich der Softwareentwicklung, hier: Qualitätsverantwortung, Testmanagement, Testen - Los 2: Geschäftsbereich des BMI (ohne BAMF) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.09 - 9972/20/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistung und IT-Werkleistung für die Qualitätssicherung im Bereich der Softwareentwicklung, hier: Qualitätsverantwortung, Testmanagement, Testen - Los 2: Geschäftsbereich des BMI (ohne BAMF)
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistung und IT-Werkleistung für die Qualitätssicherung im Bereich der Softwareentwicklung, hier: Qualitätsverantwortung, Testmanagement, Testen -Los 2: Geschäftsbereich des BMI (ohne BAMF)
Die Gesamtleistung wird in in drei Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in drei Verfahren abgebildet werden:
9972/20/VV : 1 IT-Dienstleistung und IT-Werkleistung für die Qualitätssicherung im Bereich der Softwareentwicklung, hier: Qualitätsverantwortung, Testmanagement, Testen - Los 1: BAMF
9972/20/VV : 2 IT-Dienstleistung und IT-Werkleistung für die Qualitätssicherung im Bereich der Softwareentwicklung, hier: Qualitätsverantwortung, Testmanagement, Testen - Los 2: Geschäftsbereich des BMI (ohne BAMF) (dieses Verfahren)
9972/20/VV : 3 IT-Dienstleistung und IT-Werkleistung für die Qualitätssicherung im Bereich der Softwareentwicklung, hier: Qualitätsverantwortung, Testmanagement, Testen - Los 3: Restliche Bundesverwaltung
Aus der Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistung und IT-Werkleistung
für die Qualitätssicherung im Bereich der Softwareentwicklung, hier: Qualitätsverantwortung, Testmanagement, Testen - Los 2: Geschäftsbereich des BMI (ohne BAMF) kann bis zu einer Höchstmenge von 27.110 Personentagen abgerufen werden.
Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen
angegebenen Kriterien ermittelt.
Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S.2 VgV).
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Los 2". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage_Unternehmensdaten_Los 2" die für Ihr Unternehmen zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular "Anlage_Unternehmensdaten_Los 2" für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unterauftraege_Los 2" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung_Los 2" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unterauftraege_Los 2" ausgefüllt vor.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich muss mindestens 12.000.000,00 EUR netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen. Umsätze werden als zugehörig zum einschlägigen Geschäftsbereich anerkannt, wenn diese Umsätze im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen für die Qualitätssicherung im Bereich Softwareentwicklung erzielt wurden.
Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen_Los 2". Bitte reichen Sie das Formular "Unternehmenszahlen_Los 2" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen jeweils separat ein. Sofern Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen.
Der Mindestumsatz (Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich) ergibt sich aus der Summe des jeweiligen Umsatzes Ihres Unternehmens und sofern zutreffend, Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder eignungsleihenden Unternehmen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege_Los 2" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege_Los 2" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung_Los 2" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von Referenzen dar.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier (4) geeigneten Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"), wobei mindestens eine der Referenzen einem Projekt mit einem Auftraggeber nach §98 GWB zuzuordnen sein muss.
Zu allen Referenzen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Umfang in Personentagen und realisiertem Auftragswert,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die Referenzprojekte müssen dem Bereich "IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen für die Qualitätssicherung im Bereich Softwareentwicklung" zweifelsfrei zuordenbar sein.
Referenzen werden als zum Vergabegegenstand vergleichbar akzeptiert, wenn:
- ein Vorgehensmodell für die Softwareentwicklung, dass die Schritte zur Qualitätssicherung beinhaltet, verwendet wurde und
- Methoden und Werkzeuge der agilen Projektwelt (wie z.B. Kanban / Scrum, Confluence. JIRA) eingesetzt wurden, oder
- das Projekt nach einem klassischen Vorgehensmodell (z.B. V-Modell XT, Wasserfallmodell, etc.) durchgeführt wurde und
- die Qualitätssicherung für Projekte erfolgte, deren Software in einer aktuellen, höheren, objektorientierten Programmiersprache (z. B. Java, Python, C++, C#, PHP, etc.) erstellt wurde und/oder
- die Qualitätssicherung für Projekte erfolgte, deren Datenbankanwendungen aktuelle relationale Datenbanken (z. B. Oracle, MS SQL, MySQL, MariaDB) verwendet und/oder
- die Qualitätssicherung für Projekte erfolgte, die als Web-basierte Client-Server-Anwendung umgesetzt wurden und
- die Konzeption und Durchführung der Qualitätssicherung der Software-Produkte (z. B. durch Abnahme-, Performance-, Last-, Integrations- und Regressionstests sowie deren Vorbereitung und Dokumentation) erfolgte.
Die eingereichten Referenzen müssen mindestens die folgenden durch den Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihendes Unternehmen realisierten Umfang haben:
- Zwei (2) Referenzprojekte mit einem Umfang von jeweils mindestens zweihundertfünfzig (250) Personentagen
- Zwei (2) Referenzprojekte mit einem Umfang von jeweils mindestens einhundertfünfzig (150) Personentagen.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen_Los 2" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 80 Mitarbeitern pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Geben Sie bitte weiterhin die Mitarbeiterzahlen im einschlägigen Geschäftsbereich der IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen für die Qualitätssicherung im Bereich der Softwareentwicklung aufgegliedert nach den folgenden Tätigkeitsbereichen an, der in Klammern stehende Wert beschreibt jeweils die erwartete Mindestmitarbeiterzahl im jeweiligen Tätigkeitsbereich:
- QS-Verantwortlicher (4)
- QS-Testmanager (10)
- Manueller Tester/Prüfer inkl. Tester gemäß BIT/WCAG (3)
- Testautomatisierer (9)
- Tester für Last- und Performancetests (11)
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen_Los 2" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen_Los 2" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmen mit Eignungsleihe werden die Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
3) Qualitätsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO 9001: 2015 implementiert hat. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor eine entsprechend detaillierte Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems (z.B. QS-Handbuch) nachzufordern, sofern Zweifel an dem vorgelegten Nachweis bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind, die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- ALDB GmbH
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Bundeskriminalamt
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Hanns-Seidel-Stiftung
- Nationale Anti Doping Agentur
- Statistisches Bundesamt
- Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.