Projektträgerschaft II zur Umsetzung von Investitionen im Abwasserbereich Referenznummer der Bekanntmachung: F010/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft II zur Umsetzung von Investitionen im Abwasserbereich
Die Stadt Dortmund führt die Aufgaben der kommunalen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet über ihren Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund durch. Mit dem hier zur Vergabe stehenden Rahmenvertrag soll ein Beitrag zur Realisierung von Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes geleistet werden. Die Stadt Dortmund hat am 24.06.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, zeitlich begrenzt über eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Projektträger zusammenzuarbeiten. Die Rahmenvereinbarung soll die Möglichkeit bieten, über einen Zeitraum von zwei Jahren ein Investitionsvolumen von 20 Mio. EUR, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 1 Jahr mit jeweils 10 Mio. EUR brutto Investitionsvolumen, im Rahmen von durch den Auftraggeber abzurufenden Einzelaufträgen abzuarbeiten. Im Rahmen der jeweiligen Einzelaufträge soll der externe Projektträger sämtliche Bauherrenfunktionen sowie die vollständige Bauherrenverantwortung übernehmen. Ihm obliegen insoweit in eigener Verantwortung die Planung, Leitung, Steuerung und Überwachung der Baumaßnahmen, die Gegenstand der jeweiligen Einzelaufträge sind.
Dortmund
Ziel der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung ist die Abwicklung umfangreicher Kanalsanierungsmaßnahmen im öffentlichen Kanalnetz der Stadt Dortmund. Gegenstand der jeweiligen Einzelaufträge ist die Erbringung von Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 von Kanalsanierungsmaßnahmen (Erneuerung, Renovierung, Reparatur) sowie Grundleistungen Fachplanung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 - 6 für Erneuerungsmaßnahmen sowie besondere Leistungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Projektträger ist weiterhin dazu verpflichtet, die jeweiligen Kanalsanierungsmaßnahmen eigenverantwortlich auszuführen und abzuwickeln. Insoweit übernimmt der Projektträger auch originäre Bauherrenaufgaben des Auftraggebers.
Die Leistungserbringung im Rahmen eines Einzelauftrags erfolgt regelmäßig in zwei Schritten. In einem ersten Bearbeitungsschritt hat der Projektträger Sanierungsmaßnahmen für ein Sanierungsgebiet (ca. 125 km Kanalnetz) zu entwickeln. Dies erfolgt über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt viermal, zu Beginn des Projektes, also zeitnah zum Abschluss der Rahmenvereinbarung und danach folgend weitere dreimal im Abstand von jeweils einem Jahr. Im Anschluss an die Vorstellung der entwickelten Maßnahmen entscheidet der Auftraggeber über deren Umsetzung. Die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen bildet sodann den zweiten Bearbeitungsschritt.
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Maximal fünf Bewerbende aus dem Teilnahmewettbewerb werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei mehr als fünf Bewerbenden, wird entsprechend der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb (Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden) eine Reihenfolge der Bewerbenden gemäß der aus den zusätzlichen Bewertungskriterien erzielten Punktzahl hergestellt. Bei Punktegleichstand mehrerer Bewerbenden für die Platzierung des fünften Platzes entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
- Nachweis Betriebshaftplichtversicherung
- Umsatzabfrage
- Betriebshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme 5.000.000,- EUR für Personen-/Sach-/Vermögensschäden
- Mindestumsatz im Jahresmittel bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für die folgenden Bereiche:
o Objektplanungplanungsleistungen im Bereich Kanalsanierung: 750.000,- EUR netto
o Tragwerksplanung im Bereich Kanalsanierung: 50.000,- EUR netto
o Bauüberwachung im Bereich Kanalsanierung: 300.000,- EUR netto
o Bauoberleitung im Bereich Kanalsanierung: 50.000,- EUR netto
- Angabe Mitarbeiterstruktur
- Referenzabfrage
- Mind. 30 Beschäftigte, dazu folgende Mindestzahlen in den folgenden Fachdisziplinen, im Jahresdurchschnitt in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
o Fachkräfte im Bereich Objektplanung (Schwerpunkt Kanalsanierung): 20 Beschäftigte
o Fachkräfte im Bereich Tragwerksplanung (Schwerpunkt Kanalsanierung): 2 Beschäftigte
o Fachkräfte im Bereich Bauüberwachung (Schwerpunkt Kanalsanierung): 10 Beschäftigte
o Fachkräfte im Bereich Bauoberleitung (Schwerpunkt Kanalsanierung): 4 Beschäftigte
- Referenzen aus den folgenden Bereichen (Mehrfachnennungen einer Referenz in mehreren Bereichen sind möglich):
o 6 Referenzen - Objektplanung von Kanalsanierungsmaßnahmen: Umfassen mind. Lph. 2-6 des abgefragten Leistungsbildes (§ 43 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Mindestinvestitionsvolumen von 0,2 Mio. EUR netto und die Lph. 2 und 3 müssen bei Ablauf Bewerbungsfrist bereits abgeschlossen sein (der Abschluss der Lph. 3 der anzuführenden Referenzen darf zudem bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen).
o 3 Referenzen - Tragwerksplanung von Kanalsanierungsmaßnahmen: Mindestinvestitionsvolumen von 0,2 Mio. EUR netto und die fachplanerischen Leistungen der Tragwerksplanung müssen im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist entweder bereits vollständig abgeschlossen sein, oder es müssen zumindest entweder die Lph. 2 oder 3 vollständig abgeschlossen sein (der Abschluss der Lph. 3 der anzuführenden Referenzen darf zudem bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen).
o 4 Referenzen - Bauüberwachung von Kanalsanierungsmaßnahmen: Mindestinvestitionsvolumen von 0,2 Mio. EUR netto und die Abnahme der zugehörigen Baumaßnahme muss im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist vollständig abgeschlossen worden sein (darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDB2Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland