B33 OU Hausach, Sommerbergtunnel - BÜ Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 39-471_SOT_BÜ_RB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen
Abschnitt II: Gegenstand
B33 OU Hausach, Sommerbergtunnel - BÜ Ingenieurbauwerke
B 33 OU Hausach, Sommerbergtunnel Nachrüstung - Bauoberleitung und
örtliche Bauüberwachung Rohbau
77756 Hausach
Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Mobilität, Verkehr und Straßen, Baureferat Nord, Dienststelle Offenburg (Referat 47.1), ist für die Baumaßnahme "B 33 - OU Hausach, Sommerbergtunnel Nachrüstung Bau eines Fluchtstollens, Wechselverkehrszeichentechnik und neuer Betriebstechnik", die verantwortliche Dienststelle.
Zur Unterstützung des Projektteams soll die Bauoberleitung, die örtliche Bauüberwachung sowie die Ingenieurgeologische Dokumentation für die Rohbauarbeiten des Sommerbergtunnels vergeben werden.
Beschreibung des Ingenieurbauwerks
Der 1.093 m lange einröhrige Sommerbergtunnel liegt in West - Ost Ausrichtung im Zuge der B 33 zwischen Haslach und Gutach im Kinzigtal und ist Teil der Ortsumfahrung Hausach (Ortenaukreis). Er wurde 1995 als Gegenverkehrstunnel in Betrieb genommen. Der Tunnel wird über das am Westportal angeordnete zentrale Betriebsgebäude West sowie das untergeordnete Schalthaus am Ostportal versorgt.
Der Regelquerschnitt der Tunnelröhre entspricht dem Regelquerschnitt 11 t. Im Tunnel sind in etwa Tunnelmitte zwei gegenüberliegende als Wendebucht ausgebildete Nothaltebuchten vorhanden. Durch den Rohbau werden drei Notausgänge nachgerüstet, so dass die Fluchtweglänge auf unter 300 m reduziert wird. Es wird ein neuer Rettungsstollen in bergmännischer Bauweise hergestellt. Die Tunnelbetriebstechnik und -lüftungstechnik wird erneuert.
Eine detaillierte Beschreibung des Sommerbergtunnels und der Baumaßnahme sind im Anhang (Unterlagen A.1 und C.1.1 bis C.1.3.) zu finden.
Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst folgende wesentliche Leistungen:
-Herstellung des Rettungsstollens bestehend aus Stich-, Parallel- und Verbindungsstollen
-Herstellung Trogbauwerk mit Portalwand
-Nischenausbruch im Bereich der Notausgänge NA 1 und NA 3
-Fahrbahndeckenerneuerung
-Abriss Elektroraum Ost
-Umbauarbeiten am Betriebsgebäude (West)
-Erweiterung Auffangbecken
-Aushub und Sicherung Baugrube Ost
-Erneuerung der kompletten Betriebstechnik im Tunnel und Ausstattung des Rettungsstollens
(Sicherheitseinrichtungen, Videotechnik /-überwachung, Tunnelfunk, Lautsprecheranlage, Leiteinrichtung, Brandmeldeeinrichtungen, Löscheinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, Tunnellüftung, Verkehrsanlagen, Kabelbau, Inbetriebnahme etc.)
In Abhängigkeit des Baufortschritts und der Leistungserbringung wird der Vertrag verlängert.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV (Wichtung 45%):
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
-Berufserfahrung als Leiter der Bauüberwachung in Jahren ( Wichtung 25%)
3 Punkte: >= 10 Jahre
2 Punkte: >= 8 Jahre
1 Punkt: >= 5 Jahre
-Firmenzugehörigkeit des Leiters der Bauüberwachung in Jahren (Wichtung 5%)
3 Punkte: >= 8 Jahre
2 Punkte: >= 5 Jahre
1 Punkt: >= 3 Jahre
-Anzahl Bauüberwachungen des Leiters der Bauüberwachung bei Tunnelbauprojekten in bergmännischer Bauweise und mit Rohbaukosten von mindestens 12 Mio. Euro (netto) (Wichtung 15%)
3 Punkte: >= 3 Projekte
2 Punkte: 2 Projekte
1 Punkt: 1 Projekt
§ 46 (3) Nr. 1 VgV (Wichtung 45%)
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren , die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
-Anzahl Bauüberwachungen des Bewerbers bei Tunnelbauprojekten in bergmännischer Bauweise (Wichtung 25%)
3 Punkte = 5 oder mehr Projekte
2 Punkte = 3-4 Projekte
1 Punkt = 1-2 Projekte
-Anzahl Bauoberleitungen des Bewerbers bei Tunnelbauprojekten in bergmännischer Bauweise (Wichtung 20%)
3 Punkte: 5 oder mehr Projekte
2 Punkte: 3-4 Projekte
1 Punkt: 1-2 Projekte
§ 46 (3) Nr. 8 VgV (Wichtung 5%):
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Durchschnittliche Anzahl Ingenieure, Geologen und Techniker in den letzten drei Jahren
3 Punkte: Anzahl Mitarbeiter >= 30
2 Punkte: Anzahl Mitarbeiter >= 10
1 Punkt: Anzahl Mitarbeiter >= 5
§ 46 (3) Nr. 3 VgV (Wichtung 5%):
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Art des Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen (eigenes QM-System/eigenes QM-System in Anlehnung an die ISO 9001/ Zertifizierung nach ISO 9001)
3 Punkte: Unternehmen ist zertifiziert nach ISO 9001
2 Punkte: eigenes QM-System mit Anlehnung an ISO 9001
1 Punkt: eigenes QM-System
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch
eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende
Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer
Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die
Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
"HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem
Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die
Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die
Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz
von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche
durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche
Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem
Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB
EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. € gegeben ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Anforderung an den Leiter der Bauüberwachung:
-Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur,
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung,
- mindestens 3 Jahre Firmenzugehörigkeit und
- mindestens eine Bauüberwachung bei einem Tunnelbauprojekt in bergmännischer Bauweise und mit Rohbaukosten von mindestens 12 Mio. Euro (netto)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV :
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3)
Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
-Eine Bauüberwachungsleistung für ein Tunnelbauprojekt in bergmännischer Bauweise und
-Eine Bauoberleitungsleistung für ein Tunnelbauprojekt in bergmännischer Bauweise.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens 5 Mitarbeiter (Ingenieure, Geologen und Techniker) und mindestens 1 zusätzliche Führungskraft (im Bereich der Bauüberwachung) neben dem Leiter haben.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Aus diesem Grund ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis
Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1
und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden
Landesrechtes
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom
Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für
die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten
gewährleistet werden.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
-Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
-Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leitweg-ID (für elektronische Rechnungsstellung): 08-A5103-70
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/