Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen für die Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: Z42_INTERN-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen für die Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren
Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen für die Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren der Vergabestelle des ITZBund und damit die effiziente, zielgerichtete und kompetente Abwicklung von Beschaffungsvorhaben unter Berücksichtigung des geltenden Vergaberechtsregimes. Dabei soll der Auftragnehmer die Vergabestelle des Auftraggebers auf operativer Ebene unterstützen, die Bedarfsanforderungen analysieren und bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren Projektmanagementaufgaben
wahrnehmen.
Es handelt sich hierbei nicht um Leistungen einer Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von 48 Monaten haben. Die maximale abrufbare Abnahmemenge beträgt 10.000 Personentage für die gesamte Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1) Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2) Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3) Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4) Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen in Anlage "Anschreiben und Bietererklärung", weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5) Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6) Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze + Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen bereichsspezifischen Netto-Jahresumsatz von mindestens 1.000.000,00 EUR (netto) erwirtschaftet hat.
Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht.
Im Falle einer Bietergemeinschaft liegt der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die
letzten drei Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft vor.
Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) ist der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre des oder der Nachunternehmen(s) angegeben worden.
EA 7) Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 8) Der Bieter hat nachgewiesen, dass er über eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.500.000 EUR verfügt. Diese entspricht im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU. Der Nachweis dieser Versicherung ist zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate.
Etwaige Mindeststandards sind in den jeweiligen Kriterien enthalten.
EA 9) Der Bieter hat mit einer Unternehmensdarstellung nachgewiesen, dass er im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bezüglich der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
EA 10) Der Bieter hat nachgewiesen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens acht festangestellte Mitarbeiter verfügt, welche mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
EA 11) Der Bieter hat mindestens drei mit den nachfolgenden Vorgaben und Anforderungen konforme Referenzprojekte eingereicht.
a) Bei den Referenzprojekten handelte es sich um Unterstützungsleistungen für öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren für IT-Leistungen.
b) Die Referenzprojekte sind basierend zu dem Zeitpunkt der Frist zur Angebotsabgabe in den letzten drei Jahren durch Zuschlagserteilung beendet worden.
c) Der Mindestauftragswert jedes einzelnen betreuten Vergabeverfahrens betrug mindestens 1.000.000 € netto.
d) mindestens ein Referenzprojekt umfasste die Unterstützung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für die Beschaffung von IT-Leistungen.
e) Bei einer Referenz wurde der Nachweis erbracht, dass für den öffentlichen Auftraggeber mindestens zwei Vergabeverfahren zeitlich parallel mit einer Größenordnung von mindestens 1.000.000 € netto Auftragsvolumen pro Verfahren betreut worden sind.
f) Für jedes Referenzprojekt wurde ein direkter deutschsprachiger Ansprechpartner mit Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, Mailadresse etc.) zum Referenzkunden angegeben.
EA 12) Der Bieter hat mindestens fünf mit den nachfolgenden Vorgaben und Anforderungen konforme Personalprofile eingereicht.
a) Das in den Profilen angebotene Personal ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim Bieter / bei der Bietergemeinschaft fest angestellt und
b) hat mindestens drei Jahre praktische Erfahrungen bei der Unterstützung öffentlicher Auftraggeber bei der Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren und
c) verfügt seit mindestens drei Jahren über Kenntnisse im Bereich IT-Vergaberecht und
d) übernimmt die zielgerichtete den zeitlichen Anforderungen gerecht werdende Steuerung komplexer Vergabeverfahren und
e) die Betreuung und Steuerung der vorgenannten Vergabeverfahren umfasst z.B. auch die Präsentation der Arbeitsergebnisse auf Managementebene nebst Klärung etwaig auftretender Rückfragen in entsprechenden Präsentationsterminen
f) flankierend zum IT-Vergaberecht verfügt es für die erfolgreiche Erstellung der Arbeitsergebnisse über Praxiskenntnisse in angrenzenden Rechtsbereichen (z.B.
IT-Sicherheit bzw. Datenschutzrecht)
EA 13) Der Bieter hat für mindestens fünf der eingereichten Personalprofile jeweils zwei mit den nachfolgenden Vorgaben und Anforderungen konforme Personalreferenzprojekte eingereicht.
a) Bei den Referenzprojekten handelt es sich um Unterstützungsleistungen für öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren für IT-Leistungen.
b) Die Referenzprojekte sind basierend zu dem Zeitpunkt der Frist zur Angebotsabgabe in den letzten drei Jahren durch Zuschlagserteilung beendet worden.
c) Der Mindestauftragswert jedes einzelnen Referenzprojektes beträgt mindestens 150.000 € netto.
d) Für jedes Referenzprojekt wurde ein direkter deutschsprachiger Ansprechpartner mit Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, Mailadresse etc.) zum Referenzkunden angegeben.
Etwaige Mindeststandards sind in den jeweiligen Kriterien enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.