Projektträgerschaft zur Förderung von Projekten zu einsatzkritischen Breitband-Kommunikationsnetzen und zum Einsatz von Edge & Cloud Computing in einsatzkritischen Anwendungen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.31 - 0105/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft zur Förderung von Projekten zu einsatzkritischen Breitband-Kommunikationsnetzen und zum Einsatz von Edge & Cloud Computing in einsatzkritischen Anwendungen
Projektträgerschaft zur Förderung von Projekten
zu einsatzkritischen Breitband-Kommunikationsnetzen und zum Einsatz von Edge & Cloud Computing in einsatzkritischen Anwendungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme der Projektträgerschaft für ein Förderprogramm der BDBOS.
Die Auftragnehmerin für unterstützt die BDBOS bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen entlang der inhaltlichen und formalen Vorgaben der BDBOS fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung von
• der Erarbeitung der Förderbekanntmachungen und Projektaufrufe über
• die Erstellung der Antragsunterlagen,
• die Beratung der Interessenten und Antragsteller,
• die Prüfung der Anträge und
• die Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien,
• die Betreuung während der Laufzeit bis hin zur
• Verwendungsnachweisprüfung),
bei der Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte (z.B. durch Beobachtung der nationalen, europäischen und internationalen Fördermaßnahmen bzw. -projekte und des Marktes) und bei der Verbreitung der Ergebnisse durch Fachkommunikation und Veranstaltungsorganisation und -teilnahme. Dazu gehören auch das Monitoring und die Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen der ausgewählten Projekte sowie die Unterstützung von Transferaktivitäten. Hinzu kommt die fachliche Unterstützung bei der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art, von Parlament, Medien, Öffentlichkeit etc. an die AG.
Die Auftragnehmerin räumt der Auftraggeberin das Recht ein, den Vertrag zweimal um bis zu 12 Monate zu verlängern. Die Beauftragung der optionalen Verlängerung kann bis sechs Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Die Konditionen des Vertrages gelten bei Verlängerung fort.
Die folgenden Leistungspakete sind optional. Für die Kalkulation des Vergleichspreises der Angebote wird von je einem Abruf ausgegangen.
Treuhänderschaft gemäß § 11 des Vertrags
Das optionale Leistungspaket "Treuhänderschaft" umfasst alle in §11 des Vertrags dargestellten Leistungsbestandteile inklusive eines zusammenfassenden Schlussberichts, welchen die AN spätestens drei Monate nach Beendigung des Treuhandverhältnisses vorlegen wird. Er besteht aus einer Darstellung der Ziele der Förderung, der erreichten Ergebnisse und der verbrauchten Mittel.
Beleihung gemäß § 12 des Vertrags
Das optionale Leistungspaket "Beleihung" umfasst alle in §12 des Vertrags dargestellten Leistungsbestandteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Fachliche und administrative Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Fördermaßnahmen sowie von Anträgen/Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektförderverfahrens im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation, sowie im Bereich der Analyse von forschungs- und wissenschaftspolitischen Entwicklungen.
o Begleitmaßnahmen der Projektförderung (im Bereich der (Fach-)Kommunikation, der Recherche und Zusammenstellung von Fachinformationen) und in der Konzeption und Durchführung von Fachveranstaltungen.
• Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
• Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Angabe der technischen Fachkräfte
Als geeignet werden nur Unternehmen angesehen, die für die Leistungserbringung ausreichend qualifiziertes Personal bereithalten. Bitte machen Sie in einer von Ihnen selbst zu erstellenden Eigenerklärung Angaben zu dem von Ihnen vorgesehenen Projektteam.
Erstellen Sie von sämtlichen Personen des angebotenen Projektteams ein Personalprofil. Mindestens die Projektleitung (PL) sowie die stellvertretende Projektleitung (sPL) sind eindeutig zu identifizieren (vgl. Vertrag §6, Abs. 5), beispielsweise per Namenskürzel.
Ordnen Sie die einzelnen Personen den beteiligten Unternehmen (Anbieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) und den im Personaleinsatzkonzept vorgesehenen Funktionen zu.
Erläutern Sie in den Personalprofilen die Kenntnisse und Erfahrungen der einzelnen Personen anhand Ihrer Bildungsabschlüsse und/oder anhand von konkreten Projekten / Aufträgen / Publikationen, an denen die einzelnen Personen maßgeblich beteiligt waren. Gehen Sie dabei explizit auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Projekte /Aufträge / Publikationen ein (Verweis auf bei den Eignungskriterien aufgeführte Referenzen der beteiligten Unternehmen möglich) und erläutern Sie die Tätigkeiten, die von der jeweiligen Person im Rahmen dieser Projekte / Aufträge / Publikationen erbracht wurden und welche Erfahrungen die jeweilige Person dabei sammeln konnte, die für das hier zu vergebende Projekt relevant sind. Die hier genannten Projekte / Aufträge / Publikationen, an denen die hier angebotenen Personen des Projektteams maßgeblich beteiligt waren, müssen nicht mit dem derzeitigen Arbeitgeber (Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) im Zusammenhang stehen.
Die gesamte Darstellung sollte pro Person zwei Seiten nicht überschreiten.
Mindestanforderungen: Alle der unten aufgeführten Kenntnisse bzw. Erfahrungen müssen bei mindestens einem Mitglied des einzusetzenden Projektteams (inkl. Unterauftragnehmer) vorhanden sein:
1. Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Projektleitung
2. Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Förderprogrammen
3. Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Analyse der europäischen und internationalen Förderlandschaft
4. Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der förderprogrammbezogenen Öffentlichkeitsarbeit
5. Betreuung von Messeständen auf mindestens 2 Messen
6. Erfahrung in der Organisation, Planung und Aufbau von mindestens 1 Messestand
7. Erfahrung in der Organisation und Durchführung von mindestens 3 Veranstaltungen mit mindestens 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entgegen Ziffer I.1) handelt es sich bei dem öffentlichen
Auftrageber um die Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BDBOS), Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.