Patientenportal Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 19 EU KO Patientenportal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportal
Die Universitätsklinik Köln beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Umsetzung des Fördertatbestands 2 "Patientenportale".
Das Verfahren wird in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1: Patientenportal
Los 2: Entlassmanagementplattform
Einzelheiten sind in der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Die Lose 1 und 2 zusammen zu vergeben.
Patientenportal
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Str. 62 50937 Köln
Ziel ist die vollumfängliche Implementierung eines transsektoral übergreifenden Patientenportals für das digitale Aufnahme-, und Behandlungsmanagement mit integrierter KIS-Anbindung sowohl für die stationären als auch ambulanten Patienten der Uniklinik Köln, um die transsektorale Kommunikation und den digitalen Informationsaustausch zwischen Leistungserbringer und -empfänger vor, während und nach der Krankenhausbehandlung zu ermöglichen. Das Patientenportal muss dabei schrittweise auf sehr viele unterschiedliche an der UKK existierende IT-Systeme auf unterschiedliche Weise zu-greifen: Daten übernehmen, Daten senden, bestimmte Funktionen aufrufen - es müssen bidirektionale Schnittstellen aufgebaut werden. Die Interoperabilität ist die grundlegende Voraussetzung für die Vernetzung aller an der Versorgung beteiligten Akteure. Neben den grundlegend in der KHZG-Förderrichtlinie geforderten Funktionen ("Muss-Kriterien") eines Patientenportals liegt der Fokus für das UKK Patientenportal vor allem auf zwei weiteren Themen: Zum einen spielt die Verarbeitung von Wearable-Daten sowie die grundsätzliche Ausleitung von sämtlichen Daten aus dem Patientenportal in strukturierter Form eine besondere Rolle - insbesondere mit Blick auf die (klinische) Forschung. Daneben nimmt die Stärkung der intersektoralen Vernetzung eine zentrale Stellung ein. Daher wird großer Wert auf ein Zuweiserportal gelegt, welches den Austausch mit vorgelagerten Leistungserbringern und somit Behandlungskontinuität sicherstellt.
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Um mit dem Patientenportal auf Dauer flexibel agieren zu können und eine Basis für die Vernetzung mit externen Partnern zu schaffen, soll künftig zusätzlich eine Medizinische Interoperabilitätsplatt-form (MIOP) aufgebaut werden. Mit dem Aufbau der MIOP schafft die UKK langfristig die Basis für eine sektorenübergreifende Vernetzung mit allen Leistungsanbietern, die ebenfalls die Voraussetzungen der Interoperabilität erfüllen. Die MIOP muss über FHIR / IHE Strukturen (in einer ersten Ausbaustufe alternativ über HL7 V2.3), an die bestehende UKK-IT-Infrastruktur angeschlossen werden. Der Aufbau der MIOP ist neben dem Aufbau eines Patientenportals ein weiteres Projekt und wurde im Rahmen des KHZG als eigenständiges Projekt beantragt. Der technische Aufbau der MIOP ist daher nicht Teil dieser Ausschreibung.
Jedoch besteht die Anforderung, dass das beschaffte Patientenportal an die vom Auftraggeber noch aufzubauende MIOP anbindbar sein muss.
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Durch die Anbindung des Patientenportals an die MIOP soll eine grundlegende und in die Zukunft gerichtete Lösung geschaffen werden. Die Vorgaben zur Interoperabilität, sowie der Einsatz aller Transaktionen der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch sollen eingeschlossen werden.
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Neben dem technischen Aufbau des Patientenportals müssen viele UKK-Abläufe angepasst bzw. neu aufgebaut werden. Die Einführung neuer Funktionen und die damit verbundenen Veränderungsprozesse müssen stufenweise erfolgen. Insofern soll das Patientenportal stufenweise aufgebaut werden. Kernfunktionen des Patientenportals sollen möglichst zügig zur Verfügung stehen. Dafür kann ein gewisser Pragmatismus bei der Implementierung sinnvoll sein, z. B., dass zunächst die klassischen HL7-V2-Ströme direkt genutzt werden und erst in einer späteren Ausbaustufe die FHIR- / IHE-basierte Kommunikation über die MIOP-Umgebung läuft.
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Neben der MIOP strebt die die Uniklinik Köln zudem an, ein Telemedizinportal aufzubauen. Auch dieses ist nicht Teil der vorliegenden Ausschreibung. Jedoch besteht auch hier die Anforderung an das beschaffte Patientenportal, dieses sinnvoll über Schnittstellen an ein noch zu beschaffendes Telemedizinportal anzubinden.
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
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1) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen vgl. Ziffer C. II Nr. 1 der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung.
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2) Auswahlkriterium 2: Qualität der Referenzen
Dabei werden max. 3 Referenzen oder laufende Projekte gemäß den Anforderungen in "Anlage 2_F4_Referenzformular_Los1" in die Wertung einbezogen. Die Wertung erfolgt gem. Ziffer C. II Nr. 1 der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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3) Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterzahlen
Bewertet wird in die Gesamtanzahl der Mitarbeiter aus den folgenden Bereichen (Healthcare)
- Service (User-Helpdesk)
- SW-Entwicklung
- Projektmanagement (Anwendungsbezogen/fachlich)
- Vertrieb
- freie MA (nur anteilig)
Die Wertung erfolgt gem. Ziffer C. II Nr. 1 der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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4) Auswahlkriterium 4: Mitarbeiterverhältnis
Bewertet wird in das Verhältnis der Mitarbeiteranzahlen aus den folgenden Bereichen (Healthcare) zueinander. Dazu stellt der Auftraggeber die Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Projektmanagement einerseits ins Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter aus den Bereichen Support und Vertrieb sowie Sonstige andererseits. Das beste Verhältnis erhält die volle Punktzahl, alle anderen dazu in Relation weniger. Dies setzt eine Mindestanzahl an 50 Mitarbeitern voraus. Vgl. Ziffer C. II Nr. 1 der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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5) Gesamtauswahlentscheidung
Es werden mindestens die drei und maximal die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Entlassmanagementplattform
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Str. 62 50937 Köln
Neben der vollumfänglichen Implementierung eines Patientenportals strebt die UKK die Implementierung einer digitalen Entlass- und Überleitungsmanagementplattform an. Ziel der Entlass- und Überleitungsmanagementplattform mit integrierter KIS-Anbindung ist die Stärkung der transsektoralen Vernetzung durch Vernetzung der am Entlassmanagement beteiligten Akteure - insbesondere Sozialdienst / Case Management sollen zukünftig frühzeitig mit einbezogen werden können. Die schnelle, bedarfsgerechte und patientenindividuelle Anschlussversorgung an den Krankenhausaufenthalt soll unterbrechungsfrei sichergestellt werden. Die Entlass- und Überleitungsmanagementplattform soll es ermöglichen in einem Netzwerk einen für die Patientinnen und Patienten geeignete Nachversorger zu finden und auszuwählen, sodass der komplette Entlass- / Verlegungsprozess digital abgebildet werden kann. Ebenso muss die Kommunikation mit den Kostenträgern der Leistung über die Plattform abbildbar sein.
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Die Plattform ermöglicht einen strukturierten Informations- und Datenaustausch zwischen den am Entlass- und Überleitungsprozess beteiligten Stakeholdern - dem Sozialdienst, den Ärzt:innen und Pflegenden, sowie externen Leistungserbringern, z. B. Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen - während und nach der Behandlung. Über die Entlass- und Überleitungsmanagementplattform werden mit Hilfe automatisierter, DSGVO-konformer Prozesse geeignete Nachversorgungsangebote ge-sucht und ein sicherer Austausch mit Nachsorgern sichergestellt.
Die Entlass- und Überleitungsmanagementplattform muss dabei schrittweise auf unterschiedliche an der UKK existierende IT-Systeme auf unterschiedliche Weise zugreifen: Daten übernehmen, Daten verarbeiten, Daten senden, bestimmte Funktionen aufrufen. Hierfür ist insbesondere die Anbindung des Systems an die Systeme ORBIS, Meona und das zukünftige Patientenportal essentiell. Die Interoperabilität ist die grundlegende Voraussetzung für die Vernetzung aller an der Versorgung beteiligten Akteure. Um mit der Entlass- und Überleitungsmanagementplattform auf Dauer flexibel agieren zu können und eine Basis für die Vernetzung mit externen Partnern zu schaffen, wird mittelfristig daher außerdem die Anbindung des Portals an die Medizinische
Interoperabilitätsplattform (MIOP) angestrebt. Die MIOP muss über FHIR / IHE Strukturen (in einer ersten Ausbaustufe alternativ über HL7 V2.3), an die bestehende UKK-IT-Infrastruktur angeschlossen werden. Der Aufbau der MIOP ist neben dem Aufbau einer Entlass- und Überleitungsmanagmenetplattform sowie eines Patientenportals ein weiteres Projekt und wurde im Rahmen des KHZG als eigenständiges Projekt beantragt. Der technische Aufbau der MIOP ist daher nicht Teil dieser Ausschreibung, jedoch besteht die Anforderung, dass die Entlass- und Überleitungsmanagementplattform an die durch den Auftraggeber aufzubauende MIOP anbindbar sein muss. Durch die Anbindung der Entlass- und Überleitungsmanagementplattform an die MIOP soll eine grundlegende und in die Zukunft gerichtete Lösung geschaffen werden. Die Vorgaben zur Interoperabilität, sowie der Einsatz aller Transaktionen der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch sollen eingeschlossen werden.
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Einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren für die Etablierung einer solchen Entlass- und Überleitungsplattform ist ein starkes Netzwerk an nachgelagerten Versorgern. Entsprechend wird erwartet, dass der Anbieter der Plattform entweder ein starkes Netzwerk im Raum Köln / NRW mit wichtigen Partnern der UKK nachweisen kann oder ein starkes Konzept zum Aufbau eines solchen Netzwerks in der genannten Region darlegen kann.
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
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1) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen vgl. Ziffer C. II Nr. 1 der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung.
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2) Auswahlkriterium 2: Qualität der Referenzen
Dabei werden max. 3 Referenzen oder laufende Projekte gemäß den Anforderungen in "Anlage 2_F4_Referenzformular_Los1" in die Wertung einbezogen. Die Wertung erfolgt gem. Ziffer C. II Nr. 1 der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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3) Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterzahlen
Bewertet wird in die Gesamtanzahl der Mitarbeiter aus den folgenden Bereichen (Healthcare)
- Service (User-Helpdesk)
- SW-Entwicklung
- Projektmanagement (Anwendungsbezogen/fachlich)
- Vertrieb
- freie MA (nur anteilig)
Die Wertung erfolgt gem. Ziffer C. II Nr. 1 der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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4) Auswahlkriterium 4: Mitarbeiterverhältnis
Bewertet wird in das Verhältnis der Mitarbeiteranzahlen aus den folgenden Bereichen (Healthcare) zueinander. Dazu stellt der Auftraggeber die Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Projektmanagement einerseits ins Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter aus den Bereichen Support und Vertrieb sowie Sonstige andererseits. Das beste Verhältnis erhält die volle Punktzahl, alle anderen dazu in Relation weniger. Dies setzt eine Mindestanzahl an 50 Mitarbeitern voraus. Vgl. Ziffer C. II Nr. 1 der Anlage 0_Teilnahme_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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5) Gesamtauswahlentscheidung
Es werden mindestens die drei und maximal die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
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2) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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4) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
- Personenschäden 5.000.000,00 Euro
- Sach- und Umweltschäden 5.000.000,00 Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
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6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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7) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
- Personenschäden 5.000.000,00 Euro
- Sach- und Umweltschäden 5.000.000,00 Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
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6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
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8.1) Mindestanforderung Los 1:
Die angebotene Lösung wurde bereits in mindestens einem Krankenhaus im Bereich der Terminplanung (Buchung von Terminen) über eine Schnittstelle zum führenden KIS-System ORBIS angebunden.
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8.2) Mindestanforderung Los 1:
Die angebotene Lösung oder Teile der Lösung wurde bereits in mindestens einer Uniklinik oder einem Maximalversorger umgesetzt. Dabei handelt es sich um Leistungen bezüglich der Entwicklung und Implementierung von Patientenportallösungen oder Leistungen bezüglich der Entwicklung und Implementierung von Online-Terminbuchungsoftwares. Dies ist über eine entsprechende Referenz darzulegen.
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8.3) Mindestanforderung Los 2:
Die angebotene Lösung oder Teile der Lösung wurde bereits in mindestens einer Uniklinik oder einem Maximalversorger umgesetzt. Dabei handelt es sich um Leistungen bezüglich der Entwicklung und Implementierung von Entlass-managementplattformen, Überleitungsplattformen oder Sozialdienstdokumentationen. Dies ist über eine entsprechende Referenz darzulegen.
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8.4) Mindestanforderung Los 1 und 2:
Der Bewerber weist umfangreiche Erfahrung im Projektmanagement von großen IT-Einführungsprojekten nach. Ein solcher Nachweis ist nur geführt, wenn der Bewerber Erfahrung im Projektmanagement von großen IT-Einführungsprojekten in einer Uniklinik, einem Maximalversorger oder einem Klinikverbund (mind. 1000 Betten) nachweist. Der Nachweis ist nach § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV auf die letzten drei Jahre beschränkt.
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9) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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10) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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11) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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12a) Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Anzugeben sind:
- Service (User-Helpdesk)
- SW-Entwicklung
- Projektmanagement
- Vertrieb
- freie MA
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12b) Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Mindestanforderung: 50 Beschäftige
8.1) Mindestanforderung Los 1:
Die angebotene Lösung wurde bereits in mindestens einem Krankenhaus im Bereich der Terminplanung (Buchung von Terminen) über eine Schnittstelle zum führenden KIS-System ORBIS angebunden.
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8.2) Mindestanforderung Los 1:
Die angebotene Lösung oder Teile der Lösung wurde bereits in mindestens einer Uniklinik oder einem Maximalversorger umgesetzt. Dabei handelt es sich um Leistungen bezüglich der Entwicklung und Implementierung von Patientenportallösungen oder Leistungen bezüglich der Entwicklung und Implementierung von Online-Terminbuchungsoftwares. Dies ist über eine entsprechende Referenz darzulegen.
8.3) Mindestanforderung Los 2:
Die angebotene Lösung oder Teile der Lösung wurde bereits in mindestens einer Uniklinik oder einem Maximalversorger umgesetzt. Dabei handelt es sich um Leistungen bezüglich der Entwicklung und Implementierung von Entlass-managementplattformen, Überleitungsplattformen oder Sozialdienstdokumentationen. Dies ist über eine entsprechende Referenz darzulegen.
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8.4) Mindestanforderung Los 1 und 2:
Der Bewerber weist umfangreiche Erfahrung im Projektmanagement von großen IT-Einführungsprojekten nach. Ein solcher Nachweis ist nur geführt, wenn der Bewerber Erfahrung im Projektmanagement von großen IT-Einführungsprojekten in einer Uniklinik, einem Maximalversorger oder einem Klinikverbund (mind. 1000 Betten)
nachweist. Der Nachweis ist nach § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV auf die letzten drei Jahre beschränkt.
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12b) Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV.
Mindestanforderung: 50 Beschäftige
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Land NRW" zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYLYYEX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Vergaberechts.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]