EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen zu Werkstätten/Werkgemeinschaften im Landkreis Waldshut
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Beförderungsleistungen zu Werkstätten/Werkgemeinschaften im Landkreis Waldshut
Die Gesamtleistung wird in sechs Losen vergeben. Im Einzelnen handelt es sich um die Beförderung von behinderten Erwachsenen zu folgenden Einrichtungen:
– Los 1: Werkstatt für behinderte Menschen, Wallbach und Werkgemeinschaft Bad Säckingen (Regionallos 1);
– Los 2: Werkstatt für behinderte Menschen, Wallbach und Werkgemeinschaft Bad Säckingen (Regionallos 2);
– Los 3: Werkstatt für behinderte Menschen, Gurtweil und Werkstatt für behinderte Menschen, Kaitle sowie Werkgemeinschaft Tiengen (Regionallos 1);
– Los 4: Werkstatt für behinderte Menschen, Gurtweil und Werkstatt für behinderte Menschen, Kaitle sowie Werkgemeinschaft Tiengen (Regionallos 2);
– Los 5: Werkstatt für behinderte Menschen, Gurtweil und Werkstatt für behinderte Menschen, Kaitle sowie Werkgemeinschaft Tiengen (Regionallos 3);
– Los 6: Werkstatt für behinderte Menschen, Gurtweil und Werkstatt für behinderte Menschen, Kaitle sowie Werkgemeinschaft Tiengen (Regionallos 4)
Werkstatt für behinderte Menschen, Wallbach und Werkgemeinschaft Bad Säckingen (Regionallos 1)
– Abholung der zu befördernden Personen am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt.
– Beförderung zur jeweiligen Einrichtung; eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich.
– Abholung an der jeweiligen Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Werkstatt für behinderte Menschen, Wallbach und Werkgemeinschaft Bad Säckingen (Regionallos 2)
– Abholung der zu befördernden Personen am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt.
– Beförderung zur jeweiligen Einrichtung; eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich.
– Abholung an der jeweiligen Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Werkstatt für behinderte Menschen, Gurtweil und Werkstatt für behinderte Menschen, Kaitle sowie Werkgemeinschaft Tiengen (Regionallos 1)
– Abholung der zu befördernden Personen am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt.
– Beförderung zur jeweiligen Einrichtung; eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich.
– Abholung an der jeweiligen Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Werkstatt für behinderte Menschen, Gurtweil und Werkstatt für behinderte Menschen, Kaitle sowie Werkgemeinschaft Tiengen (Regionallos 2)
– Abholung der zu befördernden Personen am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt.
– Beförderung zur jeweiligen Einrichtung; eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich.
– Abholung an der jeweiligen Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Werkstatt für behinderte Menschen, Gurtweil und Werkstatt für behinderte Menschen, Kaitle sowie Werkgemeinschaft Tiengen (Regionallos 3)
– Abholung der zu befördernden Personen am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt.
– Beförderung zur jeweiligen Einrichtung; eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich.
– Abholung an der jeweiligen Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Werkstatt für behinderte Menschen, Gurtweil und Werkstatt für behinderte Menschen, Kaitle sowie Werkgemeinschaft Tiengen (Regionallos 4)
– Abholung der zu befördernden Personen am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt.
– Beförderung zur jeweiligen Einrichtung; eine Begleitung bis zur Einrichtungstür ist nicht erforderlich.
– Abholung an der jeweiligen Einrichtung und Rücktransport zum Ort der Abholung.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 6:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– Auskunft der Hausbank des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 bis 6:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– Auskunft der Hausbank des Bieters über die aktuelle wirtschaftliche Situation des Bieterunternehmens;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 bis 6:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Personenverkehrs zu Betreuungseinrichtungen (z. B. Werkstätten, Werkgemeinschaften) oder über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs.
Lose 1 bis 6:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Personenverkehrs zu Betreuungseinrichtungen (z. B. Werkstätten, Werkgemeinschaften) oder über die regelmäßige Beförderung von Personen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu mehreren Losen ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Hinweise zum Mindestlohn:
In Ergänzung zur Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind:
– Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 01.10.2016, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 22.03.2019, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04.07.1986, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20.03.2002;
– Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 18.04.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.