Learning Management System (LMS) Referenznummer der Bekanntmachung: 483-003855-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Learning Management System (LMS)
Gegenstand der Ausschreibung ist ein EVB-IT Cloudvertrag über die Einführung und den Betrieb eines Learning Management Systems (LMS) für durchgängig 1.600 - auch wechselnde - Named User zuzüglich 7 Erweiterungsoptionen für jeweils 100 zusätzliche Named User und 200 Personentage für systemspezifische Leistungen.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Diese Ausschreibung dient dazu, sowohl ein geeignetes Learning Management System (LMS) als auch den Implementierungspartner für dieses für die NRW.BANK (Auftraggeberin) zu finden. Das LMS soll dabei von 1.600 Mitarbeitenden an den Standorten Düsseldorf, Münster und Brüssel und in Form einer "Software as a Service" (SaaS) genutzt werden. Weitere Details sind diesem Dokument zu entnehmen.
Die NRW.BANK hat die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden als einen wesentlichen Eckpfeiler der strategischen Ausrichtung festgelegt. Gleichzeitig steigen zunehmend die Anforderungen an Lernen und Entwicklung, insbesondere durch anhaltende Entwicklungen wie die Digitalisierung, den Fachkräftemangel oder auch durch regulatorische Anforderungen an die systematische Qualifizierung des Personals und aufsichtsrechtlich erforderliche Reportings. Die Einführung einer digitalen Lernplattform, konkret eines LMS", stellt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Maßnahme dar, um diesen Anforderungen an eine angemessene, zeitgemäße Lern- und Entwicklungsumgebung zu begegnen.
Im Rahmen einer fachlichen Konzeptionsphase wurden Anforderungen an Basisfunktionalitäten sowie erweiterte Funktionalitäten erhoben. Die Anforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung spezifiziert. Über die Leistungsbeschreibung hinaus werden Anforderungen im Anforderungskatalog aufgeführt. Diese sind können ohne weitere Erläuterung erfüllt oder nicht erfüllt werden. Im weiteren Dokument Beschreibender Teil findet sich Platz, um die Erfüllung umfangreicherer Anforderungen genauer zu erläutern. Die Nummerierungen in der Leistungsbeschreibung und im Beschreibenden Teil sind zu besseren Orientierung gleichgehalten. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ist obligatorisch.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von einer Partei gekündigt wird.
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Lizenzbestand für das Learning Management System (LMS) um durchgängig 100 - auch wechselnde - Named User zu den im Preisblatt angegebenen Konditionen und den Bedingungen dieses Vertrages zu erweitern. Er ist dazu berechtigt, diese Option während der Vertragslaufzeit bis zu sieben Mal auszuüben. Die Ausübung bedarf der Textform.
Bestandteil des Vertrags sind in folgender Rang- und Reihenfolge:
I. der EVB-IT Cloudvertrag,
II. sodann dessen Anlagen gem. Ziff. 1.2.1 des EVB-IT Cloudvertrags
1 Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK
2 Besondere Vertragsbedingungen der NRW.BANK ("Integritätsvereinbarung")
3 Vordruck 07 Preisblatt
4 Leistungsbeschreibung
5 Vordruck 08 Anforderungskatalog (gemäß Angebot des Bieters)
6 Vordruck 09 Beschreibender Teil (gemäß Angebot des Bieters)
7 Vordruck 11 Kriterienkatalog für Cloudleistungen
8 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
9 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
10 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
11 Vordruck 13 Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG
12 Vordruck 14 Erklärung zur Tax Compliance
III. sodann die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung gem. Ziff. 1.2.2 des EVB-IT Cloudvertrags,
IV. und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung gem. Ziff. 1.2.3 des EVB-IT Cloudvertrags
V. und danach die auftragnehmerseitigen AGB gemäß "Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB", dort "I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag" gem. Ziff. 1.2.4 des EVB-IT Cloudvertrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt.
Der Nachweis muss dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Tätigkeitsbereich des Auftrages:
Implementierung und Betrieb eines Learning Management Systems (LMS) in einer Cloud
Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 EUR betragen haben.
Nachweis von geeigneten Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
Der Nachweis muss durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils sämtlich folgende Merkmale aufweisen:
- Implementierung eines Learning Management Systems (LMS)
- für mindestens 500 User
- in einer Cloud und
- Live-Betrieb
- für mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Referenzzeitraum.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen:
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt unberührt.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022**
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
7 Vordruck 07 Preisblatt
8 Vordruck 08 Anforderungskatalog
9 Vordruck 09 Beschreibender Teil
10 Vordruck 10 LMS_a_EVB-IT Cloudvertrag (Eintragungen des Bieters gelb, Änderungen der NRW.BANK blau)
11 Vordruck 11 LMS_b_Kriterienkatalog für Cloudleistungen (Anlage 7 EVB-IT Cloudvertrag) (Eintragungen des Bieters gelb, Änderungen der NRW.BANK blau)
12 Vordruck 12 Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB (Eintragungen des Bieters gelb, Änderungen der NRW.BANK blau)
13 Vordruck 13 Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG
14 Vordruck 14 Erklärung zur Tax Compliance
15 Nachweis der erlaubten Berufsausübung*
16 Handelsregisterauszug*
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DAMW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.