Planungsleistungen des Brandschutzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_015 71200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.idf.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen des Brandschutzes
Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes "Brandschutzplanung" im Sinne des AHO Heftes Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz":
- Los 1: Fachplanung Brandschutzplanung, in den Leistungsphasen 1-9 für das Stammgelände (SG) Münster
- Los 2: Fachplanung Brandschutzplanung, in den Leistungsphasen 1-9 für die Außenstelle (AS) Telgte.
Planungsleistungen des Brandschutzes am Stammgelände
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist mit einem Personalbestand von derzeit 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt.
Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen
sind. Das vorliegende Projekt erstreckt sich auf das Stammgelände (SG) Münster, Adresse: Wolbecker Straße 237, 48155 Münster und die Außenstelle (AS) Telgte, Adresse: Galgheide 7, 48291 Telgte. Bei dem dritten Standort handelt es sich um angemietete Büroflächen in Münsters Stadtteil Wolbeck. Dieser Standort ist nicht Gegenstand des vorliegenden Projekts. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der aktuell bereits jährlich circa 14.000 Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die erwarteten Erweiterungen des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen.
Der in den 1960er Jahren in Betrieb genommene Hauptstandort in Münster weist auf Grund ständiger Erweiterungen über Jahrzehnte eine insgesamt derart hohe bauliche Verdichtung auf, dass weitere Entwicklungen nur bei umfangreichen Eingriffen in den Bestand möglich sind. Außerdem sind Funktionen des Stammgeländes Münster auf Flächen der Außenstelle Telgte umzusiedeln. Die geschätzten Baukosten für das Stammgelände in Münster belaufen sich auf ca. 62,5 Mio. Euro netto und für die Außenstelle in Telgte auf ca. 23,1 Mio. Euro netto.
Die aus der derzeitigen Situation resultierenden wesentlichen und erforderlichen Anforderungen sind:
- die räumlichen Angebote für die Durchführung der theoretischen und praktischen Lehre müssen den erweiterten, modernisierten und aktuellen Lernmethoden angepasst werden,
die vorhandenen Unterkunftsbereiche müssen den allgemein üblichen Standards der Erwachsenen-bildung angeglichen werden,
- zusätzliche und adäquate Bürokapazitäten zur angemessenen Unterbringung der Beschäftigten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu schaffen,
- die vorhandenen Versorgungskapazitäten im Hinblick auf die steigenden Teilnehmerzahlen sind auszubauen und
- es ist eine einem modernen Ausbildungsbetrieb entsprechende Infrastruktur zu schaffen.
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Jeder Bauabschnitt enthält mehrere Objekte.
Das Verfahren umfasst die hierfür erforderlichen Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes "Brandschutzplanung" im Sinne des AHO-Heftes Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" in zwei Losen an den Standorten Münster und Telgte (beide Standorte bestehen aus mehreren Gebäudekomplexen/ Objekten):
- Los 1: Fachplanung Brandschutzplanung, in den Leistungsphasen 1-9 für das Stammgelände (SG) Münster
- Los 2: Fachplanung Brandschutzplanung, in den Leistungsphasen 1-9 für die Außenstelle (AS) Telgte.
Es wird losübergreifend eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe (fest beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 1-3
Los 2: Grundleistungen LPH 1-3
Besondere Leistungen der LPH 1-3, die insbesondere aufgrund des Multiprojektcharakters der Maßnahme erforderlich sind, werden optional beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungen.
2. Stufe (optional beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 4-7
Los 2: Grundleistungen LPH 4-7
Ebenfalls optional beauftragt werden Besondere Leistungen der LPH 4-7, die insbesondere aufgrund des Multiprojektcharakters der Maßnahme erforderlich sind. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungen.
3. Stufe (optional beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 8; Besondere Leistungen LPH 9
Los 2: Grundleistungen LPH 8; Besondere Leistungen LPH 9
Ebenfalls optional beauftragt werden Besondere Leistungen der LPH 8, die insbesondere aufgrund des Multiprojektcharakters der Maßnahme erforderlich sind. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungen.
Die Bearbeitungszeit soll im Juni 2022 beginnen. Der erste Bauabschnitt soll im Jahr 2027 fertiggestellt werden, der zweite Bauabschnitt im Jahr 2033.
Für das Projekt ist eine Einzelunternehmervergabe vorgesehen. Die Ausschreibung der Bauleistungen in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm behält sich der AG jedoch vor. In diesem Fall erfolgt eine Anpassung der Vergütung.
Die Vergütung der Planungsleistungen erfolgt grundsätzlich nach der Systematik der HOAI auf Grundlage anrechenbarer Kosten aus der Kostenberechnung. Die Bewertung der Leistungsphasen zur Ermittlung des Honorars ist Sache der Bieter im Vergabeverfahren und wird vertraglich vereinbart.
Planungsleistungen des Brandschutzes an der Außenstelle
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist mit einem Personalbestand von derzeit 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt.
Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen
sind. Das vorliegende Projekt erstreckt sich auf das Stammgelände (SG) Münster, Adresse: Wolbecker Straße 237, 48155 Münster und die Außenstelle (AS) Telgte, Adresse: Galgheide 7, 48291 Telgte. Bei dem dritten Standort handelt es sich um angemietete Büroflächen in Münsters Stadtteil Wolbeck. Dieser Standort ist nicht Gegenstand des vorliegenden Projekts. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der aktuell bereits jährlich circa 14.000 Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die erwarteten Erweiterungen des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen.
Der in den 1960er Jahren in Betrieb genommene Hauptstandort in Münster weist auf Grund ständiger Erweiterungen über Jahrzehnte eine insgesamt derart hohe bauliche Verdichtung auf, dass weitere Entwicklungen nur bei umfangreichen Eingriffen in den Bestand möglich sind. Außerdem sind Funktionen des Stammgeländes Münster auf Flächen der Außenstelle Telgte umzusiedeln. Die geschätzten Baukosten für das Stammgelände in Münster belaufen sich auf ca. 62,5 Mio. Euro netto und für die Außenstelle in Telgte auf ca. 23,1 Mio. Euro netto.
Die aus der derzeitigen Situation resultierenden wesentlichen und erforderlichen Anforderungen sind:
- die räumlichen Angebote für die Durchführung der theoretischen und praktischen Lehre müssen den erweiterten, modernisierten und aktuellen Lernmethoden angepasst werden,
die vorhandenen Unterkunftsbereiche müssen den allgemein üblichen Standards der Erwachsenen-bildung angeglichen werden,
- zusätzliche und adäquate Bürokapazitäten zur angemessenen Unterbringung der Beschäftigten und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu schaffen,
- die vorhandenen Versorgungskapazitäten im Hinblick auf die steigenden Teilnehmerzahlen sind auszubauen und
- es ist eine einem modernen Ausbildungsbetrieb entsprechende Infrastruktur zu schaffen.
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Jeder Bauabschnitt enthält mehrere Objekte.
Das Verfahren umfasst die hierfür erforderlichen Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes "Brandschutzplanung" im Sinne des AHO-Heftes Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" in zwei Losen an den Standorten Münster und Telgte (beide Standorte bestehen aus mehreren Gebäudekomplexen/ Objekten):
- Los 1: Fachplanung Brandschutzplanung, in den Leistungsphasen 1-9 für das Stammgelände (SG) Münster
- Los 2: Fachplanung Brandschutzplanung, in den Leistungsphasen 1-9 für die Außenstelle (AS) Telgte.
Es wird losübergreifend eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe (fest beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 1-3
Los 2: Grundleistungen LPH 1-3
Besondere Leistungen der LPH 1-3, die insbesondere aufgrund des Multiprojektcharakters der Maßnahme erforderlich sind, werden optional beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungen.
2. Stufe (optional beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 4-7
Los 2: Grundleistungen LPH 4-7
Ebenfalls optional beauftragt werden Besondere Leistungen der LPH 4-7, die insbesondere aufgrund des Multiprojektcharakters der Maßnahme erforderlich sind. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungen.
3. Stufe (optional beauftragt)
Los 1: Grundleistungen LPH 8; Besondere Leistungen LPH 9
Los 2: Grundleistungen LPH 8; Besondere Leistungen LPH 9
Ebenfalls optional beauftragt werden Besondere Leistungen der LPH 8, die insbesondere aufgrund des Multiprojektcharakters der Maßnahme erforderlich sind. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungen.
Die Bearbeitungszeit soll im Juni 2022 beginnen. Der erste Bauabschnitt soll im Jahr 2027 fertiggestellt werden, der zweite Bauabschnitt im Jahr 2033.
Für das Projekt ist eine Einzelunternehmervergabe vorgesehen. Die Ausschreibung der Bauleistungen in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm behält sich der AG jedoch vor. In diesem Fall erfolgt eine Anpassung der Vergütung.
Die Vergütung der Planungsleistungen erfolgt grundsätzlich nach der Systematik der HOAI auf Grundlage anrechenbarer Kosten aus der Kostenberechnung. Die Bewertung der Leistungsphasen zur Ermittlung des Honorars ist Sache der Bieter im Vergabeverfahren und wird vertraglich vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gruner Deutschland GmbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Görtzen & Stolbrink Beratende Ingenieure für Brandschutz PartG mbB
Ort: Kalkar
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3YY90
Ort: Münster
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.