Land- und Amtsgerichtes Köln, Eingangssicherung - Objektplanung LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 025-22-00363
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Land- und Amtsgerichtes Köln, Eingangssicherung - Objektplanung LPH 1-9
Objektplanung LPH 1-9 gemäß HOAI
Mit Vertragsabschluss wird die Leistungsphase 1 direkt beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 2-9 erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt.
Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung
Amts- und Landgericht Köln Luxemburger Str. 101 50939 Köln
Der Eingangsbereich ist nach den Vorgaben des AG und des Nutzers insbesondere unter den
gegebenen Sicherheitsstandards herzustellen.
Er muss barrierefrei sein und hierfür ist ein Barriefreikonzept zu erstellen.
Wir weisen darauf hin, dass eine detaillierte Bestandsaufnahme und Bedarfsplanung erfolgen muss.
Es wird eine lösungsorientierte und kooperative Arbeitsweise erforderlich. Die Belange des Nutzers
(Gerichtsbetrieb, Sicherheitsanforderungen etc.) und das Vorhandensein der im Gebäude vorhandenen
Gebäudeschadstoffe sind bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Bauleitung und der Dokumentation des Bauablaufs werden regelmäßig einmal
wöchentlich Baubesprechungen durch den AN durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert. Weitere
Baubesprechungen zu Sonderthemen werden nach Erfordernis durch AN terminiert und durchgeführt.
Der AN nimmt nach Aufforderung durch den AG oder ggf. Projektsteuerer an den zweiwöchentlichen
Projektbesprechungen mit AG im BLB Köln oder im Justizzentrum Köln teil.
Der AG hat diese zu moderieren und zu dokumentieren.
Der verantwortliche Projektleiter muss sachkundig insbesondere gem. TRGS 519 und erfahren in
Bezug auf den baulichen Umgang mit Gebäudeschadstoffen sein. Die Arbeiten an schadstoffbelasteten
Bauteilen sind in enger Abstimmung mit dem vom AG beauftragten Schadstoffgutachter durchzuführen.
Es liegt ein Schadstoffkataster vor.
Die Fachplaner für die Teilaufgaben der Kostengruppe 400 stehen dem Projekt derzeit nicht zur
Verfügung. Der AG beabsichtigt im Zuge der weiteren Planungsfortschritte in enger Abstimmung mit AN
die Fachplaner für die Teilaufgabe Kostengruppe 400 zu beauftragen. Die Koordinierung der
Teilleistungen der KG 400 im Rahmen der Leistungsphase LP 1-9 hat durch den AN zu erfolgen.
Im Zuge der Objektüberwachung ist eine Vorort-Präsenz des Objektüberwachers/Bauleiters von
mindestens drei Arbeitstage je 6 Stunde pro Woche erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYLEM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de