Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Fachqualifizierung für Betreuung-Hauswirtschaft-Pflege" - Minden Referenznummer der Bekanntmachung: 289 2022 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Fachqualifizierung für Betreuung-Hauswirtschaft-Pflege" - Minden
Maßnahme zur Aktivierung und Vermittlung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Maßnahme zur Aktivierung und Vermittlung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. In Schulen, Hilfe-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, aber auch in privaten Haushalten bestehen Bedarfe an ausgebildeten Fachkräften, aber auch an angelernten Fachkräften, die dort unterstützend tätig sind. Die Maßnahme soll eine Grundqualifikation für assistierende Tätigkeiten in den Bereichen Betreuung, Hauswirtschaft und Pflege abdecken. Die Maßnahme wird mit einer ersten Vertragslaufzeit von 16 Monaten ausgeschrieben. Nach der ersten Laufzeit besteht die Möglichkeit der Verlängerung durch zwei Optionsziehungen, ebenfalls mit je 16 Monaten Laufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.