Unterhaltsreinigung für verschiedene Reinigungsobjekte der Stadt Haltern am See Referenznummer der Bekanntmachung: 22.007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haltern am See
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haltern-am-See.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung für verschiedene Reinigungsobjekte der Stadt Haltern am See
Laufende Unterhaltsreinigung städtischer Gebäude ab 01.07.2022
Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude u.a.
Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude u.a.
Unterhaltsreinigung Sporthallen
Unterhaltsreinigung Sporthallen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung für verschiedene Reinigungsobjekte der Stadt Haltern am See
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44628
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung für verschiedene Reinigungsobjekte der Stadt Haltern am See
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYZDB15
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.