Offenland-Biotopkartierung 2021 (Los 11) Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2020-0033
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenland-Biotopkartierung 2021 (Los 11)
Altlußheim, Hockenheim, Neulußheim, Reilingen
Aktualisierung und Ergänzung der Offenland-Biotopkartierung sowie Erhebung der FFH-Lebensraumtypen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftragsvergabe Büro Lukas GbR
Ort: Bad Gandersheim
NUTS-Code: DE918 Northeim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aktualisierung und Ergänzung der Offenland-Biotopkartierung sowie Erhebung der FFH-Lebensraumtypen.
Ort: Bad Gandersheim
NUTS-Code: DE918 Northeim
Land: Deutschland
Verschiebung des Termins zur Erbringung der Teilleistung 5 (Schlussleistung) vom 30.06.2022 auf den 30.09.2022.
Im Rahmen der Prüfung der Kartierergebnisse wurden Probleme bei der Erfassung der Nasswiesen erkennbar. Um eine gute Datenqualität sicherzustellen, müssen diese dringend bereinigt werden. Dafür ist es zwingend erforderlich, die Frist für die Abgabe der Schlussleistung um drei Monate auf den 30.09.2022 zu verlängern.