Flughafentunnel B312 – Ingenieurleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 1-1-220161-01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stuttgart-airport.com
Abschnitt II: Gegenstand
Flughafentunnel B312 – Ingenieurleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung
Die FSG ist Betreiber des Flughafentunnels B312 zwischen Filderstadt-Bernhausen u. Plieningen. Straßenbaulastträger ist das LRA Esslingen.Durch Einführg der RABT 2006 war die Erstellg eines Gesamtsicherheitskonzepts sowie die Durchführg einer Risikoanalyse erforderlich.Im Ergebnis dieser Untersuchungen verfügt der Flughafentunnel über eine veraltete u. zum Teil nicht RABT- bzw. EABT-80/100-konforme bauliche u. betriebstechn. Ausstattg.Um den Risikoerwartungswert auf das erforderliche Niveau abzumindern, sind umfangreiche Erneuerungs- u. Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der elektromaschinellen Tunnelausstattg durchzuführen. Hierfür sind folgende Ingenieurleistungen für die Fachplang der Technischen Ausrüstg nach §55 und §56 HOAI 2013 erforderlich:
Stufe I: Kostenschätzg und Entscheidungshilfe für die Auswahl der Ertüchtigungsmaßnahmen (LPH 1+2) Stufe II: Plang u. Ausschreibg der Ertüchtigungsmaßnahmen (LPH 3-7); Stufe III: Bauüberwachg u. Objektbetreug (LPH 8+9); Bauausführg 2025/2026
Flughafen Stuttgart
Die Quantitative Risikoanalyse für den Flughafentunnel B312 wurde 21/22 durchgeführt. Daneben wurde ebenfalls 21/22 durch die Untersuchungsstelle eine umfangreiche Inspektion und Bewertung der Sicherheitsanlagen des Flughafentunnels B312 („Tunnelinspektion“) vorgenommen. Im Ergebnis der Untersuchg überschreitet der Flughafentunnel B312 einschl. bestehender Maßnahmen den Risikoerwartungswert des Referenztunnels.
Um den Risikoerwartungswert des Flughafentunnels B312 unter das erforderliche Mindestniveau abzumindern, wurden in den Berichten zur Tunnelinspektion und der Risikoanalyse verschiedene Erneuerungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen aufgezeigt. Die Ingenieurleistungen für die Fachplang der Technischen Ausrüstg nach §55 u. §56 HOAI 2013 umfassen die LPH 1 bis 9. Die Fachplang für die Technische Ausrüstg wird ausgeschrieben mit dem Ziel, diese Erneuerungs- u. Ertüchtigungsmaßnahmen unter Abwägg der sicherheitsrelevanten u. ökonomischen Aspekte durchzuführen. Basierend auf den Ergebnissen der Quantitativen Risikoanalyse sollen hierfür folgende Maßnahmenpakete zunächst verifiziert u. dann geplant u. ausgeschrieben werden:
• Maßnahmenopt. 1b: Ertüchtigg der Tunneltechnik zu RABT/EABT-konformer elektromaschineller Ausstattg, Lüftg (ab Tunnelmitte) in Richtg des nächstgelegenen Portals
• Maßnahmenopt. 3: Ertüchtigg der Tunneltechnik zu RABT/EABT-konformer elektromaschineller Ausstattg (Option 1), zusätzlich mit automatischer Brandbekämpfungsanlage.
Die Maßnahmenopt. 2 (Notausgang) soll nicht weiterverfolgt werden. Darüber hin-aus sind die empfohlenen Erneuergsmaßnahmen gemäß Anhang B zur Quantitativen Risikoanalyse zu verifizieren u. anschließend zu planen u. auszuschreiben. Dies sind u.a.:
• Notrufeinrichtgen erweitern,
• Videoüberwachg ergänzen,
• Lautsprecheranlage installieren,
• Löschwasserversorgg nachrüsten,
• Beleuchtg erneuern einschl. Verkabelg u. Tragsystem,
• Leistungsfähigkeit der Lüftungsanlageprüfen, Anlage ggf. erneuern,
• Niederspannungsschaltanlage erneuern,
• Tunnelsteuerungsanlage erneuern,
• Unterbrechungsfreie Stromversorgg ergänzen, etc.
Folgende Anlagengruppen (ALG) sind zu berücksichtigen:
ALG 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen
ALG 3 Lufttechnische Anlagen
ALG 4 Starkstromanlagen
ALG 5 Fernmelde- o. informationstechnische Anlagen
ALG 7.1Nutzungsspezifische Anlagen (z.B. Feuerlöschanlagen)
ALG 8 Gebäudeautomation
Plang u. Beauftrag. erfolgen in 3 Stufen. Die Bearbeitg der 3 Stufen hat unter Berücksichtigg der Teilleistungstabellen für die Fachplang Technische Ausrüstg mit den nachfolgend beschriebenen Zwischenergebnissen zu erfolgen.
Stufe I: Konzeptfindg
LPH 1: Grundlagenermittlg
LPH 2: Vorplang (Projekt- und Planungsvorbereitg)
Gesamtergebnis Stufe I muss sein: Kostenschätzg, Terminplan und Ertüchtigungskonzept für kurz-, mittel- u. langfristige Maßnahmen als Entscheidungshilfe für die Auswahl wirksamer u. genehmigungsfähiger Ertüchtigungsmaßnahmen einschließlich Angaben zu den für die Bauausführg notwendigen Tunnelsperrzeiten.
Stufe II: Plang u. Ausschreibg der Ertüchtigungsmaßnahmen
LPH 3: Entwurfsplang (System- u. Integrationsplang)
LPH 4: Genehmigungsplang
LPH 5: Ausführungsplang
LPH 6: Vorbereitg der Vergabe
LPH 7: Mitwirkg bei der Vergabe
Gesamtergebnis Stufe II muss sein: von der Tunnelbehörde freigegebenes Ertüchtigungsprogramm zur Reduzierg des Risikoerwartungswertes, Vergabe der Technischen Ausrüstg an Fachfirma/Fachfirmen unter Berücksichtigg der Wirtschaftlichkeit der Angebote im Hinblick auf bestehende u. künftige Wartungsverträge.
Stufe III: Bauausführg u. Dokumentation
LPH 8: Objektüberwachg (Bauüberwachg) u. Dokumentation
LPH 9: Objektbetreug (opt.)
Ergebnis der LPH 8 muss sein: mängelfreie Endabnahme der Ertüchtigungsmaßnahmen einschl. Freigabe des Tunnels u. der Tunnelausstattg durch die Tunnelbehörde (RP Stuttgart); Endabrechng der Bauleistungen; vollständige Dokumentation einschl. regelkonformer Wartungspläne.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 100 Punkte erreichen kann. Von diesen 100 Punkten entfallen
- maximal 65 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
- maximal 35 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 60 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a)Eigenerklärg des Bewerbers, a1)dass dieser in den letzten 2 Jahren nicht aufgr. eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einer Eintragg im Gewerbezentralregister geführt hat, m. einer Freiheitsstrafe v. mehr als 3 Mon. o. einer Geldstrafe v. mehr als 90 Tagessätzen o. einer Geldbuße v. mehr als 2.500€ belegt worden ist. a2)dass dieser nicht zahlungsunfähig ist, ü. das Vermögen kein Insolvenzverfahren o. ein vergleichb. Verfahren beantragt o. eröffnet worden ist, die Eröffng eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet o. seine Tätigkeit eingestellt hat, §124 Abs.1 Nr.2 GWB. a3)dass dieser im Rahmen der berufl. Tätigkeit nicht nachweisl. eine schwere Verfehlg begangen hat, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, §124 Abs.1 Nr.3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese als für die Leitg des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachg der Geschäftsführg o. die sonstige Ausübg v. Kontrollbefugnissen in leitender Stellg, §123Abs.3GWB entsprechend. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach §124GWB auszuschließen, wenn einer der dort gen. fakult. Ausschlussgründe vorliegt. Die Nenng der vorliegend unt. Ziffer III.1.1) a)der Bekanntmachg benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. a4)dass kein zwing. Ausschlussgrund nach §123GWB vorliegt. a5)kein Verstoß gegen geltende umwelt-,sozial- o. arbeitsrechtl. Verpflichtgen vorliegt; insbes. Landestariftreue- u. Mindestlohngesetza6) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordng (EU) Nr. 833/2014 in der Fassg des Art. 1 Ziff. 23 der Verordng (EU)2022/576 des Rates v. 8.4.22 z. Änderg der Verordng (EU) Nr. 833/2014 ü. restriktive Maßnahmen angesichts der Handlgen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. b)Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister o. eine gleichwertige Urkunde o. Bescheinigg einer zuständ. Verwaltungsbehörde o. eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgr. der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragg vorgesehen ist. Der HRA (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichg der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzg) c)Der Bewerber hat seine Gesellschafts- u. Konzernstruktur mind. insoweit offenzulegen u. hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms m. den vorhand. gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtgen sowie Benenng der jeweil. Geschäftsführungs- u. Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen o. personellen Verflechtg mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- u. Projektmanagementbüros) o. mit Bau- o. Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärt. o. künft. Interessenskonflikts auszulösen. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben zur Selbstreinigg nach §125GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB berücksichtigen. Für die Prüfg u. ggf. Wertg der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4),II.2.9) u. VI.3 e)der Bekanntmachg verwiesen. Zusätzl. zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärgen des Bewerbers sind keine Bescheiniggen o. Erklärgen von Behörden o. sonstigen Einrichtgen (Originale o. Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllg der vorgenannten Vorgaben Bescheiniggen o. Erklärgen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierg des Bewerbers kann die Einreichg der unter Ziffer III.1.1)bis III.1.3)der vorliegenden Bekanntmachg aufgeführten Nachweise u. Eigenerklärgen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierg geford. Angaben u. Eigenerklärgen nicht m. den vorliegend vorgegeb. Erklärgen u. Nachweisen inhalt. nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden Neuausstattung oder Modernisierung der Technischen Ausrüstung von Straßentunneln.
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate, Kopie der Police ausreichend) mit folgenden Deckungssummen je Schadens-fall, mind. 2-fach je Kalenderjahr abgedeckt.:
- 3.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden
- 1.000.000,- EUR für Vermögensschäden
Falls eine solche Versicherung noch nicht besteht: Einreichung einer Erklärung des Bewerbers, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss abschließen wird.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 e) der Bekanntmachung verwiesen.
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter [Betrag gelöscht] Euro p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend aus-geschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Be-stand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen und den Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7 und 8, zur Auftragssumme, zum Personaleinsatz, zum Bauablauf, zur Einhaltung vorgegebener Bauzeiten / Tunnelsperrzeiten, etc.
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht voll-ständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 e) der Bekanntmachung verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unter-lagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindeststandards.
Unbeschadet etwaiger Mindeststandards wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a)Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach §100 Abs.1 Nr.2 GWB.
b)Zu Kooperationsformen:
Die in Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c)Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d)Der Auftraggeber hat für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Vorlage erstellt. Sie ist als Teilnahmeantrag zu verstehen und zwingend für alle Angaben gem. den Ziffern III 1.1) bis 1.3) zu verwenden. Die Vorlage zum Teilnahmeantrag steht unter der in Ziffer I.3) angegebenen Adresse zum Download bereit.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag muss elektronisch (in Textform) über die eVergabe-Plattform (s. Ziffer I.3) eingereicht werden.
e)Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
e1) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
e2) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
e3) Die in Ziffer II.2.7) und ggf. in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e4) Fragen zum Vergabeverfahren und zur Leistungsbeschreibung sind elektronisch in Textform, unter Verwendung des Fragenformulars, über die eVergabe-Plattform gem. Ziffer I.3 einzureichen. Bewerberfragen im Teilnahmewettbewerb sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens zum 20.09.22 um 12:00 Uhr, eingegangen sind. Bieterfragen in der Angebotsphase sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Angebote eingegangen sind.
e5) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
e6) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist unzulässig.
e7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind