Konventionelle-gewerbliche Bewachung Materiallager 1 Karlsruhe (Knielingen) (8/5331/S 0748)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]417
Fax: [gelöscht]359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Materiallager Karlsruhe 1 (Knielingen), Sudetenstraße 91a, 76187 Karlsruhe
NUTS-Code DE12 Karlsruhe
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4Bewachung für die Liegenschaft Materiallager I Karlsruhe (Knielingen) nach VSVgV
79713000 Bewachungsdienste
1. Eine Wachaufgabe Besetzung Wachlokal mit Schichtführeraufgaben, hinterlegt
mit (1) zivil-gewerblichen Wachperson 24 Std/7 Tage in der 12-Stundenschicht
2. Eine Wachaufgabe Torposten/Streife/Eingreifkraft, hinterlegt
mit (2) zivil-gewerblichen Wachpersonen 24 Std/7 Tage in der 12-Stunden-
schicht
Beschreibung der Optionen: Mit Abschluss dieses Vertrages wird die Option zur
einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu 3
Jahre vereinbart.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister-Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist). Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.-Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m. §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B V034/04.16)Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht/Betriebshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird (bei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich).Deckungssummen:
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung
betreffend Gründung einer Bewerbergemeinschaft
(BAINBw-B-V 047)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandards sind die genannten Deckungssummen.
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €
b) für Sachschäden 350.000,00 €
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:-Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet wird
-Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt BAAINBw-B 096a letzte Seite ausfüllen.
-Eigenerklärung, dass die Anforderung gem. Ziffer 2.2 des Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden
-Eigenerklärung, dass
• ausschließlich Personal eingesetzt wird,
• das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, für -das ein Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister vorgelegt wird;
• das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
• das über eine fundierte Waffen- u. Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt
-der Teilnehmer im Auftragsfall
• auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
• als Aufsichtsführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind
-Referenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck "Referenzbescheinigung" (Anhang 9).
Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers vorzulegen.
Bei Einreichung von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesem ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genau drei
Referenzbescheinigungen einzureichen sind. Bei Einreichung
von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der
Teilnahmeantrag ausgeschlossen!
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die
zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/
Standortälteste, in anderen Fällen ist die Funktion der
Auskunftsperson anzugeben.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der
Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie
nachstehend beschrieben: Im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden
Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der
Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte
Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt,
wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß nachfolgender
Bewertungsmatrix vorgenommen:
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 5
Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4
Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 3
Punkte;
+ Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte;
+ militärische Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils
ohne Waffe = 1 Punkt.
Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je
Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche -
ohne Berücksichtigung von Feiertagen).
Beispielrechnung: Mo-Fr: 3 WP Tagschicht /5 WP Nachtschicht
und Sa/So: 5 WP Tag- und Nachtschicht [5 (Schichten Mo-Fr) x
3 (WP)] + [9 (Schichten Mo-So) x 5 (WP)] = 15 + 45 = 60
60 /14 (Schichten pro Woche) = 4,29 Wachaufgaben (somit 5
WP als durchschnittliche Anzahl)
Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die
Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger
Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung
nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat.
(Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen (KRITIS-Strategie)
Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7
Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist,
wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter
erweitert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Details sind bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt aus der Summe der Liegenschaftsauswertung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Qualität und Preis:
Wachkategorie B-personelle Wachleistung (B4) Gewichtung = 40 % Preis und 60 % Qualität.
Maximale Punktzahl 1000 Punkte.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit