Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 - Brandschutzsanierung Zentralklinikum | 606-G30 Schadstoffsanierung BT A, E01-E06 Referenznummer der Bekanntmachung: 606-G30
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 - Brandschutzsanierung Zentralklinikum | 606-G30 Schadstoffsanierung BT A, E01-E06
Schadstoffsanierung BT A, E01-E06
48149 Münster
Das Universitätsklinikum Münster, vertreten durch die UKM Infrastruktur Management GmbH, plant im
Zentralklinikum, Bauteil A Ebene 01 - Ebene 06 des Flachbaus eine umfassende Brandschutz-, Schadstoff- und
Fassadensanierung umzusetzen. Die Sanierungen werden sukzessive und geschossweise in den Nutz- und
Installationsgeschossen durchgeführt.
Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung des gesamten Bauteils (BT) A
(inkl. der nördlichen Außenfassade, inkl. Versorgungsschächte des Treppenhauses TH80) in den
Ebenen E01, E02, E03, E04, E05 und E06.
Die Ebene 07 (inkl. Außenfassade) wurde in den Jahren 2020/2021 neu errichtet und ist nicht Bestandteil der
Ausschreibung.
Der Treppenraum des innenliegenden Treppenhauses TH80 wurde bereits im Vorfeld schadstoffsaniert und
ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Da das Treppenhaus als Fluchtweg der Ebene 07 dient, steht es
dem AN nicht zur Nutzung zur Verfügung.
Die Sanierungsarbeiten finden in insg. drei Sanierungsbereichen (SB1 - SB3) statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYVZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.