Beschaffung Überdrucksystem (Atemschutz) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-26-0033
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Lohmar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Überdrucksystem (Atemschutz)
Beschaffung eines Atemschutzüberdrucksystems für die freiwillige Feuerwehr Lohmar
Amt für Brand- und Katastrophenschutz Ostheim-vor-der Rhön-Str. 1 53797 Lohmar
Lieferung von MSA-Pressluftatmern inkl. Lungenautomaten nebst Zubehör und Atemschutzmasken (Überdrucksystem) bis spätestens 31. Januar 2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Angabe im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (124_LD).
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) ("513EU" und die Vertragsbedingungen des Landes NRW ("512EU") Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Digital
Mitarbeiter*in der Zentralen Vergabestelle, sowie ein*e weitere*r Mitarbeiter*in des Hauptamtes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben.
Bietergemeinschaften: Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bewerberin durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen
Stellen bestätigen zu lassen.
Wertung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot, bestehend aus 100% Preiswertung erteilt.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. NRW zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Eingegangene Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers/der Fragestellerin über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmenden beantwortet. Die Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bietertool und technischen Problemen rund um das Vergabeverfahren an den Support der Firma cosinex:
support.cosinex.de
Tel.: +49 234 298796 0
Bekanntmachungs-ID: CXVCYYDYYDC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller/die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/-innen und Bewerber/-innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130