Rahmenvereinbarung über Dosisleistungsmessgeräte (DLM) Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.18 - 0007/20/VV : 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]727
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Dosisleistungsmessgeräte (DLM)
Rahmenvereinbarung über Dosisleistungsmessgeräte (DLM),
geeignet zur Integration in ein CBRN-Messsystem
Beschaffung von Dosisleistungsmessgeräten (DLM) Die DLM müssen geeignet sein zur Integration in ein CBRN- Messsystem. Die DLM sind vorgesehen für den neuen CBRN- Erkundungswagen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Detaillierte technische Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Mit Zuschlag wird ein Auftrag erteilt über die Lieferung von neun Serienmustern und Schulungsleistungen für einige BBK- Mitarbeiter. Darüber hinaus wird mit Zuschlag eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 550 Sätze DLM (Höchstabnahmemenge) für den neuen CBRN-Erkundungswagen geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Dosisleistungsmessgeräte (DLM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.