2022-0289 Erweiterung des Verkehrsmanagementsystems zur Umsetzung einer strategischen Verkehrssteuerung im Stadtgebiet Duisburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0289 Erweiterung des Verkehrsmanagementsystems zur Umsetzung einer strategischen Verkehrssteuerung im Stadtgebiet Duisburg
Im Rahmen des Projektes "Verstetigung des Verkehrs im Stadtgebiet Duisburg" plant die Auftraggeberin die Umsetzung eines Konzepts für eine umweltsensitive Verkehrssteuerung in Duisburg. Im Fokus stehen die Mülheimer Straße in Neudorf sowie die Duisburger Straße in Hamborn.
Ziel des Projektes soll eine Verstetigung des Verkehrs auf beiden Strecken sein, mit einer erwarteten Reduktion von NO2-Immissionen. Die zu konzipierende Umweltsteuerung soll auf äußere Ereignisse reagieren können (bspw. Veränderungen des Verkehrsaufkommens, die Abnahme der mittleren Reisegeschwindigkeit und bedarfsgerecht Maßnahmen einleiten. Um relevante Ereignisse zu identifizieren und um eine Erfolgskontrolle bzw. einen Wirkungs-nachweis zu ermöglichen (bspw. durch Messung der Luftschadstoff-Immissionen vor und nach Aktivierung der Umweltsteuerung), werden Verkehrs- und Umweltdaten bzw. -detektoren benötigt.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190 47059 Duisburg
Das System soll um folgenden Komponenten ergänzt werden:
- Hardware: Lieferung und Inbetriebsetzung eines Open Communication Management-Servers (OCM) zur Anbindung der Detektoren
- Software: Lieferung und Inbetriebsetzung zur Einbindung, Aufbereitung und Darstellung der Umweltsensoren
- Bestandteil des Angebots müssen alle für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Lizenzen sein und den beschriebenen Endausbauzustand berücksichtigen, sodass zukünf-tig keine weiteren Lizenzen (mit Ausnahme von evtl. später stattfindenden Funktionser-gänzungen des Systems) notwendig sind.
- Datenbereitstellung von Mobilitäts-Daten für den Marktplatz (MDM) des Bundes
Die oben genannten Detektoren sind in das Verkehrsrechnersystem in folgender Weise zu integrieren:
- Lieferung und Inbetriebsetzung notwendiger zentralenseitiger Schnittstellenadapter zur Anschaltung der Detektoren an Verkehrsrechner
- Integration der Messdaten in die vorhandene Oberfläche, Ausgabe von Betriebsmeldun-gen, Messdaten, Vereinheitlichung von Auswerteanzeigen und -funktionen für alle Detek-toren
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV).
Für diese Maßnahme ist eine Anpassung der zentralenseitigen - und von der Yunex Traffic stammenden - Systemkomponenten notwendig. Da die für diese Maßnahme anstehenden softwaretechnischen und planerischen Veränderungen innerhalb des Bestandssystems erfolgen und daher nur durch den eigentlichen Systemhersteller durchgeführt werden können. Es ist daher geplant, diese Leistungen an den Systemhersteller Yunex Traffic zu vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Yunex GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.yunextraffic.com/global/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDJ0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmac