Desktop- und Server-Lizenzen nach dem Microsoft EES Programm
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Desktop- und Server-Lizenzen nach dem Microsoft EES Programm
Rahmenvereinbarung über Verlängerung bestehender Desktop- und Server-Lizenzen auf der Basis des Microsoft Campus EEC Programms für Bildungslösungen für den Zeitraum von 3 Jahren.
Die DFG benötigt zum weiteren Betrieb und zur Nutzung ihrer Server- und Desktopsysteme mit installierten Microsoft-Softwareprodukten Lizenzen aus dem Microsoft Campus EEC Programm für Bildungslösungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Desktop- und Server-Lizenzen nach dem Microsoft EES Programm
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Auf Basis der Rahmenvereinbarung werden für den Zeitraum der 2020 – 2023 jährlich die bestehenden Lizenzen abgerufen. Die jährlichen Kosten variieren jedoch, da diese vom Hersteller jährlich anpasst werden. Aufgrund des Kostenanstiegs für das dritte Vertragsjahr ist eine Auftragsänderung erforderlich. Weiterhin wurde von den bisherigen A3 Lizenzen aufgrund des gestiegenen Sicherheitsbedürfnisses flächendeckend auf A5 Lizenzen upgegraded. Somit entsprechen die aktuellen Lizenzen den höchsten zur Verfügung gestellten Sicherheitsstandards. Die Angabe des Wertes ist eine ca.-Angabe.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Aufgrund des Kostenanstiegs für das dritte Vertragsjahr ist eine Auftragsänderung erforderlich. Weiterhin wurde von den bisherigen A3 Lizenzen aufgrund des gestiegenen Sicherheitsbedürfnisses flächendeckend auf A5 Lizenzen upgegraded. Somit entsprechen die aktuellen Lizenzen den höchsten zur Verfügung gestellten Sicherheitsstandards.
Die DFG ist zum weiteren Betrieb und zur Nutzung ihrer Server- und Desktopsysteme mit installierten Microsoft-Softwareprodukten technisch auf die Lizenzen unter dem Microsoft Campus EES Programm angewiesen. Es besteht kein Händlerwettbewerb.